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Renaturierungsplan vorgelegt

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08.09.2026 | von LK Vorarlberg Redaktion

Vor rund zwei Jahren, am 18. August 2024, ist die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft getreten.

.jpg © LK Vbg.
Der von Österreich eingereichte Wiederherstellungsplan baut auf etablierten Maßnahmen und Freiwilligkeit statt auf Zwang. © LK Vbg.
Als geltendes EU-Recht ist sie auch von Österreich umzusetzen. Letzte Woche übermittelte Österreich fristgerecht den Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans an die Europäische Kommission und setzt damit einen notwendigen Schritt in der Umsetzung.
Der Entwurf wurde in einem gemeinsamen Prozess von Bund und Bundesländern unter Einbindung von Interessengruppen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern sowie der Wissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in fachlichen Arbeitsgruppen erarbeitet. Zeitgleich mit der Übermittlung an Brüssel startet die öffentliche Konsultation zum österreichischen Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans. Bis zumindest 15. Oktober 2026 können Interessierte Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge zum aktuellen Entwurf einbringen.

Finanzierung fehlt

Dazu Bundesminister Norbert Totschnig: „Die Wiederherstellungsverordnung ist geltendes EU-Recht – Österreich erfüllt seine Verpflichtungen und übermittelt rechtskonform den Planentwurf. Klar ist aber auch: Bis heute fehlen wesentliche Informationen zur Finanzierung von der EU-Kommission. Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung nicht. Ich lasse nicht zu, dass jene, die unsere Natur- und Kulturlandschaft seit Generationen bewirtschaften und pflegen, am Ende die Rechnung für dieses EU-Gesetz bezahlen müssen. Österreich beginnt nicht bei null: Unsere Land- und Forstwirtschaft und Investitionen in die Wasserwirtschaft leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt. Diesen österreichischen Weg wollen wir fortsetzen – mit ausreichenden EU-Mitteln, Freiwilligkeit und gezielten Anreizen statt Bevormundung. Wiederherstellung gelingt nur praxistauglich, regional abgestimmt und gemeinsam mit den Betroffenen.“
Der derzeitige Vorsitzende der Agrarlandesräte Christian Gantner ergänzt: „Wer auf europäischer Ebene ambitionierte Ziele vorgibt, muss auch für deren Finanzierung sorgen. Wir stehen für einen österreichischen Weg mit Hausverstand: für eine intakte Natur, starke Regionen und einen lebenswerten ländlichen Raum. Dafür brauchen wir praktikable Lösungen, die die Menschen verstehen und mittragen – mit Anreizen und ausgestreckter Hand statt mit erhobenem Zeigefinger.“

Konkrete Maßnahmen

Der erste Entwurf des Wiederherstellungsplans baut auf einer Vielzahl konkreter, bereits etablierter Maßnahmen auf. Wesentlich ist dabei, dass die Umsetzung auf Freiwilligkeit basiert – wie dies bereits bei bewährten Programmen in der Land- und Forstwirtschaft seit Jahrzehnten gelebt wird.
  • In der Landwirtschaft werden über das in Europa einzigartige österreichische Agrarumweltprogramm (ÖPUL) bereits heute beispielsweise bäuerlicher Naturschutz, Zwischenfruchtanbau, Bergmähder, Almen und artenreiche Wiesen- und Weideflächen auf freiwilliger Basis unterstützt – allesamt Maßnahmen, die auch zentral für die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung sind.
  • Hecken, Bäume, Büsche, Blühstreifen und andere Landschaftselemente sind ebenfalls Teil des Ansatzes. Sie erhöhen die Strukturvielfalt, verbessern das Mikroklima, reduzieren Wind- und Wassererosion und schaffen Lebensräume für Bestäuber und andere Arten.
  • Auch im Wald setzt der Plan auf konkrete Maßnahmen: Dazu gehören der Umbau hin zu standortgerechten Mischbeständen, die Förderung der Naturverjüngung und von Mischbaumarten, strukturreiche und ungleichaltrige Wälder sowie der Erhalt von Habitatbäumen, Baumveteranen und Totholz. Ziel sind Wälder, die sowohl ökologisch vielfältiger als auch widerstandsfähiger gegenüber Trockenheit, Sturm und anderen klimabedingten Belastungen sind.
  • Bei Flüssen und Auen sollen natürliche Gewässerfunktionen wiederhergestellt, nicht mehr benötigte Querbauwerke zurückgebaut und ehemalige Überflutungsräume wieder stärker an Flüsse angebunden werden. Basierend auf einer bereits veröffentlichten Karte  mit Potenzialflächen haben bereits viele Grundeigentümer ihr Interesse bekundet, Flächen für solche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
  • Bei Mooren und Feuchtgebieten steht die Verbesserung des Wasserhaushalts im Vordergrund. Gerade diese Ökosysteme können große Mengen Wasser speichern und damit gleichzeitig einen Beitrag zu Biodiversität, Klimaschutz und Klimawandelanpassung leisten.

Konsultation

Der vorliegende Entwurf ist ein erster wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Österreichischen Wiederherstellungsplan. Nach der Übermittlung an die Europäische Kommission und dem Start der öffentlichen Konsultation geht die Arbeit am Wiederherstellungsplan weiter. Stellungnahmen werden fachlich geprüft und fließen, soweit möglich, in die Weiterentwicklung ein. Der finale Plan wird bis September 2027 übermittelt.
Die Konsultationsunterlagen sind ab 1. September 2026 auf der Website des Bundesministeriums verfügbar.

Ungenießbare Suppe

In Europa und weit darüber hinaus gilt Österreich mit seiner Landwirtschaft als Nachhaltigkeitsvorbild. Bäuerliche Familienbetriebe erbringen schon heute im Rahmen des Österreichischen Agrarumweltprogramms ÖPUL Umwelt-, Biodiversitäts-, Boden- und Klimaschutzleistungen, die in Europa ihresgleichen suchen. Trotz oder gerade wegen unserer Vorreiterrolle im Nachhaltigkeitsbereich sehen wir die EU-Renaturierungs-Verordnung, die uns die ehemalige Umweltministerin Leonore Gewessler eingebrockt hat, überaus kritisch. Die Finanzierung war damals wie heute völlig ungeklärt“, betont LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger und weiter: Bis heute ist die EU-Kommission ihren Finanzierungsplan, den sie für Sommer 2025 angekündigt hatte, schuldig geblieben und wälzt die Verantwortung nun verstärkt auf die Mitgliedsstaaten ab. Genau das haben wir befürchtet, während die damalige Umweltministerin Gewessler die bäuerlichen Sorgen in keiner Weise ernst genommen hat.  Beschlüsse zu tätigen, ohne jedoch die Finanzierung geklärt zu haben, zeigt nicht von verantwortungsvollem und nachhaltigem Handeln. Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig darf nun nach dem Motto ‚Rette, was zu retten ist‘ die ungenießbare Suppe, die Gewessler Österreich eingebrockt hat, auslöffeln“, kritisiert Moosbrugger.

Schon lange Vorreiter

Die heimischen Bäuerinnen und Bauern, Forstwirtinnen und Forstwirte denken in Generationen und sehen es als ihr ureigenstes Interesse, ressourcenschonend zu wirtschaften und ihre Flächen in einem guten oder sogar besseren Zustand an die Nachkommen zu übergeben. „Gleichzeitig kämpfen sie gegen immer höhere Anforderungen und Belastungen, die ihnen von Theoretikern und Realitätsfremden auf europäischer oder nationaler Ebene ohne zusätzliche Abgeltungen aufgehalst werden“, erklärt der LKÖ-Präsident und kritisiert, dass die Landwirtschaft nicht im Alleingang und auf eigene Kosten alle ökologischen Probleme der Gegenwart lösen kann.
„Wir müssen aufpassen, dass die Gewessler-Verordnung nicht weitere Betriebe aus ihrer ohnehin nachhaltigen Produktion drängt. Damit der österreichische Plan nicht auf falschen Daten aufbaut, haben wir uns bei der Ausarbeitung der Grundlagen stark eingebracht, um die ohnehin vorbildhaften Leistungen der heimischen Landwirtschaft im Naturschutzbereich darzulegen. Es darf weder in Brüssel noch in Wien mit unrealistischen Wunschträumen, sondern muss vielmehr mit der Realität gearbeitet werden. Tatsache ist, dass wir derzeit ernste Sorgen haben, die bisherigen Agrarumweltleistungen nicht mehr umsetzen zu können, weil die EU-Kommission zwar das EU-Budget erhöhen, aber die Agrarmittel massiv kürzen will. Immer mehr Leistungen für immer weniger Geld gehen sich auf Dauer nicht aus “, betont Moosbrugger.
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