Persönliche Eignung des Anwenders (Sachkundeausweis)
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Grundsätzlich gelten berufliche Verwender von Pflanzenschutzmittel als sachkundig, wenn sie über eine Ausbildungsbescheinigung nach Artikel 5 der Richtlinie 2009/128/EG verfügen.
Als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten gilt jedenfalls einer angeführten Sachkundenachweise, der durch ein positives Zeugnis bzw. eine Teilnahmebestätigung zu bescheinigen ist.