Nutzungsfreigabe von Biodiversitätsflächen
Ziel ist die Futterknappheit aufgrund der Trockenheit zu lindern und gleichzeitig die Förderziele und positive Umweltwirkung des ÖPUL zu gewährleisten. Gemäß ÖPUL 2023 gilt, dass 75 Prozent der Acker-Biodiversitätsflächen am Betrieb frühestens am 1.8. gemäht/gehäckselt oder beweidet werden dürfen. Aufgrund der Trockenheit und Dürre im Frühjahr wird für das Antragsjahr 2026 die sofortige Nutzung der Acker-Biodiversitätsflächen auch über 25 Prozent hinausgehend vor dem 1.8. ermöglicht. Diese über 25 Prozent genutzten DIV-Flächen dürfen keine UBB- oder Bioprämie erhalten. Von betroffenen Betrieben ist daher mittels Korrektur des Mehrfachantrages 2026 auf den frühzeitig genutzten Biodiversitätsflächen über 25 Prozent der Code „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ (OP = ohne Prämie) zu setzen.
Vorzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen im Grünland
Gemäß ÖPUL 2023 gelten auf Grünland-Biodiversitätsflächen zeitlich verzögerte Schnittzeitpunkte bzw. nutzungsfreie Zeiträume. Aufgrund der besonderen Situation im Frühjahr 2026 wird bei Grünland-DIV-Flächen ermöglicht: Die erste Nutzung kann um 14 Tage vorverlegt werden, jedoch nur dann, wenn auch die zweite Mahd auf vergleichbaren Schlägen stattfindet oder stattgefunden hat. Dabei kann zusätzlich die bestehende Vorverlegungsmöglichkeit je nach Region von vier bis sieben Tagen gemäß https://naturschutzmonitoring.at/de/vorverlegungskarte berücksichtigt werden.
Beispiel: In Tirol und Vorarlberg kann die Grünland-Biodiversitätsfläche gemäß Phänologie ab 8. Juni 2026 genutzt werden. Für Betriebe, welche die 14 Tage Vorverlegungsmöglichkeit nutzen, gilt daher eine Nutzung ab 25. Mai 2026, sofern auf vergleichbaren Flächen der zweite Schnitt stattfindet.
Beispiel: In Tirol und Vorarlberg kann die Grünland-Biodiversitätsfläche gemäß Phänologie ab 8. Juni 2026 genutzt werden. Für Betriebe, welche die 14 Tage Vorverlegungsmöglichkeit nutzen, gilt daher eine Nutzung ab 25. Mai 2026, sofern auf vergleichbaren Flächen der zweite Schnitt stattfindet.
Variante DIVNFZ (nutzungsfreier Zeitraum):
Der nutzungsfreie Zeitraum nach der ersten Nutzung (Weide oder Mahd) wird von neun auf sieben Wochen verkürzt. Diese frühzeitig genutzten DIV-Grünlandflächen erhalten ebenso keine UBB- oder Bioprämie. Sie sind im MFA 2026 mit „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ zu codieren (=Korrektur MFA 2026 erforderlich). Die Korrektur des Mehrfachantrags kann auch nach der frühzeitigen Nutzung durchgeführt werden, sollte jedoch sehr zeitnah erfolgen, um etwaige Beanstandungen im Zuge von Kontrollen auszuschließen. Nur Flächen mit Code OPUBB oder OPBIO werden bei Vor-Ort- Kontrollen und im Flächenmonitoring entsprechend separat bewertet. Nicht codierte, vorzeitig genutzte Flächen führen zu einer Beanstandung.