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Neuregelung Einweg-Pfand

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08.07.2026 | von Alexandra Feuerstein

Vorarlberg ist bekannt für seine einzigartigen Streuobstflächen und die daraus gewonnenen Produkte – eine Tradition, die seit Generationen gepflegt und von vielen bäuerlichen Betrieben mit großem Einsatz weitergeführt wird.

Das neue Einweg-Pfandsystem bereitet jedoch vor allem kleinen Erzeugerinnen und Erzeugern von nicht pasteurisiertem und somit gärfähigem Apfel-Süßmost Kopfzerbrechen. Gemeinsam mit engagierten Obstbauern und Mostproduzenten konnte nun eine deutliche Erleichterung für die neuen gesetzlichen Anforderungen gefunden werden.

Neues Pfandsystem ab 1. Jänner 2025

In Österreich gilt seit 1. Jänner 2025 das neue Pfandsystem für Einweg-Plastikflaschen und -Metalldosen. Betroffen sind faktisch alle Einwegflaschen und -dosen aus Kunststoff und Metall zwischen 0,1 und drei Litern. Auf diese wird nun ein Pfand von 25 Cent eingehoben. Die Abwicklung ist kompliziert und erfordert erheblichen Aufwand seitens der Produktionsbetriebe. Ausnahmen für Kleinsterzeuger gibt es nicht.

Für jeden einzelnen Betrieb würde das unter anderem bedeuten:

  • Einzelregistrierung bei EWP (Recycling Pfand Österreich)
  • Monatliche Verkaufsmeldungen – auch in Monaten ohne Verkauf
  • Kauf eines individuellen Strichcodes bei GS1 Austria
  • Erstellung eines eigenen Etiketts mit Strichcode und Einweg-Pfand-Logo gemäß Vorgaben (Größe, Farbe, Abstände etc.)
  • Genehmigung von Flasche und Etikett durch die Firma EWP

Besondere Herausforderung beim Süßmostverkauf

Der Verkauf von Apfel-Süßmost ist nur etwa zwei Monate im Jahr relevant. Trotzdem müssen betroffene Einweg-Pfandflaschen samt Etiketten ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen.

Für Produkte, die nicht gären, besteht die Möglichkeit, auf Einwegglasflaschen umzusteigen, die derzeit nicht unter das neue Pfandsystem fallen. Süßmost wird jedoch meist nicht pasteurisiert, sodass eine natürliche Gärung einsetzen kann. Diese könnte Glasflaschen zum Platzen bringen – nur Kunststoffflaschen bieten hier den nötigen Spielraum und damit Sicherheit. Gerade Kleinsterzeuger drohen angesichts der gesetzlichen Vorgaben das Handtuch zu werfen.

Gemeinsame Lösung

Um das regionale Süßmost-Angebot auch für Kleinstproduzenten zu sichern und den Aufwand möglichst gering zu halten, wurde gemeinsam mit der ARGE Erwerbsobstbauern, dem Verein Ländle Bur und der Firma Andreas Krammel ein einheitliches System entwickelt. Dieses umfasst:

  • eine 1,5‑l‑PET-Flasche samt Deckel
  • ein Musteretikett mit korrektem Pfandlogo und Barcode für Apfel-Süßmost in genau dieser Verpackung
  • Flaschen, Deckel, Strichcode und Etikett sind bereits durch die Firma Krammel und auf deren Namen registriert und genehmigt.

Wer das System nutzen möchte, muss Flaschen, Deckel und Etikett bei der Firma Krammel erwerben. Auf dem Etikett sind dann nur noch das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die eigene Anschrift zu ergänzen. Die gesamte organisatorische Abwicklung des Einweg-Pfandsystems erfolgt über die Firma Andreas Krammel in Lustenau, Dornbirner Straße 16a, T 05577/82925). Mit dem Kauf von Flasche, Deckel und Etikett bezahlt man die 25 Cent Pfand an die Firma Krammel und hebt dieses Pfand beim Verkauf des Süßmostes wieder von der Kundschaft ein. Die leeren Flaschen können an allen Pfandautomaten – etwa im Lebensmitteleinzelhandel – zurückgegeben werden.

Da auch der Barcode von der Firma Krammel bereitgestellt wird und damit sowohl das Produkt Apfel-Süßmost wie auch Flasche und Deckel eindeutig identifiziert, ist es unbedingt notwendig, ausschließlich die vorgegebenen Flaschen und Deckel zu verwenden. Bei Abweichungen könnten Probleme mit der EWP entstehen, die dann auf die Firma Krammel zurückfallen würden.

Über den aufgedruckten Herstellernamen kann jederzeit nachvollzogen werden, welcher Betrieb den Süßmost produziert hat. Bei Verstößen kann dieser Betrieb entsprechend informiert oder – falls nötig – von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Damit die Abwicklung reibungslos funktioniert, bitten wir, die benötigten Etiketten vorab bei uns zu bestellen. So können wir die Gesamtmenge besser einschätzen und die Bestellung der gesamten Komponenten entsprechend planen.

Preise und Bestellung

Mindestbestelmenge: 500 Stück, 138 Euro inkl. 20 Prozent MwSt. Enthalten sind: – Etikett – Produktregistrierung – Produkterstinverkehrssetzungsbeitrag – Aufwandsentschädigung

Pfand zusätzlich: 125 Euro ohne MwSt. Bestellung der benötigten Stückzahl bis 30. Juli an: E obst-garten@lk-vbg.at

Kontakt

  • Alexandra Feuerstein
    Alexandra Feuerstein
    Montfortstraße 9
    6900 Bregenz

    alexandra.feuerstein@lk-vbg.at
    T 05574/400-234
    M 0664/6025919-234
    F 05574/400-602
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