MFA-Sprechtage 2026 starten
Jeder Landwirt erhält eine persönliche Einladung zu einem Abgabesprechtag. Die Antragsfrist für den Mehrfachantrag (MFA) läuft bis zum 15.April 2026. Es gibt keine Nachreichfristen mehr. Alle Flächen- und Tierangaben sind bis zu dieser Frist erforderlich.
Online-Antrag
Dieser jährliche Antrag bildet die Basis für die Beantragung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Österreichisches Umweltprogramm, Direktzahlungen und ist daher dementsprechend wichtig. Mit dem Mehrfachantrag werden über 50 Mio. Euro an die Vorarlberger Betriebe abgewickelt. Weinbau-, Gartenbau- und Obstbaubetriebe, die bisher keinen Förderantrag stellten, müssen seit letztem Jahr auch einen MFA-Flächenantrag zur Feststellung des Agrarmarketingbeitages einreichen. Die korrekte und vollständige Beantragung und die dafür nötige Flächendigitalisierung mit den einzelnen Nutzungsarten und den dazugehörigen Prämiencodierungen ist jährlich eine Herausforderung für alle. Deshalb kommen Sie bitte gut vorbereitet und pünktlich zum Abgabesprechtag!
Bewirtschafterwechsel
Falls Sie noch einen Bewirtschafterwechsel vor dem Mehrfachantrag 2026 planen, nehmen Sie bitte rasch Kontakt mit der LK auf. Erst wenn der aktuelle Bewirtschafter im eAMA aufscheint, ist eine Antragstellung der betroffenen Betriebe möglich. Die Bearbeitungszeiten in den jeweiligen Behörden müssen eingeplant werden.
Vorbereitungsarbeiten
- Bei Inanspruchnahme der Hilfestellung zu den Anträgen müssen die Antragsteller selbst oder deren Bevollmächtigte anwesend sein (Überprüfung Vollmacht). Die Anträge müssen nach Möglichkeit elektronisch mittels ID-Austria unterschrieben werden. Bitte halten Sie Benutzername und Passwort gedanklich bereit. Eine händische Unterschrift ist immer noch möglich.
- Prüfung der Feldstücke auf ihre tatsächliche Nutzung und Bekanntgabe der richtigen Prämiencodierungen der einzelnen Feldstücksschläge.
- Referenzfläche: Für neue beihilfefähige Flächen sind Nachweise für einen Referenzänderungsantrag erforderlich.
- Überprüfung, ob beantragte Landschaftselemente noch vorhanden sind.
- Überprüfung der Außengrenzen der referenzierten Alp- und Hutweidenflächen.
- Bekanntgabe der Tieranzahl (außer Rinder) zum Stichtag 1. April 2026.
- Nach Möglichkeit Voraberfassung der Ohrmarkennummern mit Geburtsdatum, Rasse und Geschlecht der Schafe und Ziegen bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl Weide“ und „Gefährdete Nutztierrassen“ im eAMA Flächen.
- Bei neu begutachteten Naturschutzflächen bringen Sie die Projektbestätigung mit den einzelnen Auflagen mit.
- Mitnahme des AMA-Vor-Ort-Kontrollberichtes bei Flächenkontrollen 2025.
- Überprüfung der Voraussetzungen für die Zahlung für Junglandwirte.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind regional vor Ort im Einsatz.
Kontakt und Information
Weitere Informationen erhalten Sie bei der LK Vorarlberg, Bereich Betriebswirtschaft und Leistungsabgeltung T 05574/400 + DW
- DW 220 DI Bernhard Jenny
- DW 222 Ing. Arno Giselbrecht
- DW 223 Johanna Hartmann
- DW 227 Christine Kaufmann