Korrekt? Ja, Sicher! - Pflanzenschutzartikelserie
Links zum Thema
- Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden muss dokumentiert werden.
- In diesem Jahr ist die Anzahl der neuen Produkte im Ackerbau eher bescheiden. Im Kartoffelbau gibt es einige erfreuliche Neuzulassungen, im Getreide gibt es zwei neue Fungizidkombinationen, Mais zwei neue Herbizidkombinationen und zwei neue Beizen.
- Im letzten Jahr sind sehr viele Produkte ausgelaufen, im Jahr 2026 ist die Anzahl etwas weniger, es sind aber doch bedeutende Produkte darunter.
- Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln muss ab sofort umfangreicher dokumentiert werden.
- Werden Flächen, die nicht im Mehrfachantrag (MFA) erfasst sind, mit Pflanzenschutzmitteln behandelt, bietet das LK-Pflanzenschutz-Tool eine kostenlose Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Dokumentation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf diesen Flächen.
- In den letzten Jahren wurde das Thema intensiv diskutiert und in vielen Artikeln und Veran-staltungen wurden die Landwirte auf den Schutz von bestäubenden Insekten bei der Ausbrin-gung von Pflanzenschutzmitteln hingewiesen. Die gemeldeten Vergiftungsfälle sind deutlich gesunken. Seit diesem Jahr muss der Startzeitpunkt einer Behandlung mit bestimmten Insek-tiziden auch dokumentiert werden.
- Auch in diesem Jahr gibt es wieder Überprüfungsmöglichkeiten für in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte. Seit 2021 müssen auch Granulatstreuer, mit denen amtlich zugelassene Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, sowie Beizgeräte überprüft werden. Neugeräte gelten fünf Jahre ab Kaufdatum bzw. Auslieferung (Datum Lieferschein/Rechnung) ebenfalls als überprüft. Nicht benutzte Geräte können am Hof auch ohne gültige Plakette abgestellt sein. Werden am Betrieb aber Pflanzenschutzarbeiten durchgeführt, so dürfen diese nur mit überprüften Gerä-ten erfolgt sein. Hat man die Pflanzenschutzarbeit ausgelagert, so dient das Prüfprotokoll des Fremdgerätes (z.B. Nachbar, Maschinenring) als Nachweis.