Feuer- und Rauchverbot in Vorarlbergs Wäldern
Ab 30. Juli ist das Entzünden von Feuer und das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten des Landes sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. Auch Zweckfeuer wie das Verbrennen von Astmaterial oder Rinde sind untersagt. „Unsere Wälder erfüllen unverzichtbare Funktionen für Natur, Klima, Erholung und insbesondere für den Schutz unserer Siedlungsräume und Verkehrswege. Gerade in Trockenperioden kann bereits ein kleiner Funke ausreichen, um einen Brand auszulösen“, warnte Landesrat Christian Gantner. Landeshauptmann Markus Wallner und der Landesrat appellieren an die Bevölkerung, „die Waldbrandverordnung konsequent einzuhalten und durch umsichtiges Verhalten zum Schutz der Wälder und unserer Einsatzkräfte beizutragen“.
Bereits ein kleiner Funke kann bei trockener Vegetation einen Brand auslösen. Mit umsichtigem Verhalten schützen wir unsere Wälder und unterstützen die Einsatzkräfte.
Bereits ein kleiner Funke kann bei trockener Vegetation einen Brand auslösen. Mit umsichtigem Verhalten schützen wir unsere Wälder und unterstützen die Einsatzkräfte.
Die Bevölkerung wird um besondere Aufmerksamkeit gebeten:
- Kein Feuer im Wald und in Waldnähe
- Kein Feuer in Schilf- und Uferzonen
- Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wie Zündhölzer oder Zigaretten wegwerfen
- Auch außerhalb der betroffenen Bereiche besonders sorgsam mit offenem Feuer umgehen
- Bei Rauchentwicklung oder einem vermuteten Waldbrand sofort die Feuerwehr unter 122 verständigen