Fairnessbüro: 200 Betroffene
Dabei handelt es sich um einen Verdachtsfall aus der Geflügelwirtschaft, bei dem etwa 200 Geflügelbäuerinnen und Geflügelbauern betroffen sein könnten. Es besteht der Verdacht, dass ein marktmächtiger Käufer als Vollanbieter die Geflügelmastbetriebe zum Abschluss neuer Verträge bewegen wollte, wobei die Lieferbedingungen einseitig geändert worden seien und andere unfaire Handelspraktiken im Raum stehen könnten. Das Fairness-Büro übergibt den Sachverhalt nun an die Bundeswettbewerbsbehörde. Dort wird geprüft, ob ein formelles Ermittlungsverfahren nach dem Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz eingeleitet wird.
500 Fälle bearbeitet
Es ist erst das zweite Mal, dass das Fairness-Büro, das 2022 eingerichtet wurde und rund 500 Fälle pro Jahr bearbeitet, einen Fall an die BWB übergibt. Das zeigt, dass eine solche Weitergabe erst nach eingehender Beratung und Lösungsversuchen durch das Fairness-Büro erfolgt. Die BWB ist die nächste Instanz in einem System, das zunächst auf Vertraulichkeit, Beratung, Vermittlung und rasche Lösungen setzt. Zeichnet sich keine Lösung ab, fehlt die notwendige Kooperation oder entscheidet sich die Beschwerdeführerin bzw. der Beschwerdeführer dafür, kann der Fall an die zuständige Ermittlungsbehörde weitergeleitet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Betriebe betroffen sein könnten und der Verdacht auf unfaire Handelspraktiken besteht. Das Fairness-Büro ist die vertrauliche Erstanlaufstelle für Betriebe, die in der Lebensmittelkette unter Druck gesetzt werden und unfairen Handelspraktiken ausgesetzt sind. Es nimmt Beschwerden entgegen, ordnet Hinweise rechtlich und wirtschaftlich ein und sucht Lösungen zwischen den Vertragsparteien.
Die Bundeswettbewerbsbehörde führt das formelle Ermittlungsverfahren und kann beim Kartellgericht Bußgelder beantragen.
Quelle: AIZ
Die Bundeswettbewerbsbehörde führt das formelle Ermittlungsverfahren und kann beim Kartellgericht Bußgelder beantragen.
Quelle: AIZ