Förderaktion Energieautarke Bauernhöfe
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung bietet seit 2022 mit "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe" ein Förderprogramm, das in der aktuellen Förderperiode mit 4 Mio. Euro Budget die Land- und Forstwirtschaft bei umweltrelevanten Investitionen unterstützt. Gefördert werden Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien und in die nachhaltige Mobilität sowie in Energiemanagementmaßnahmen.
Gesamtenergiekonzept "Energieautarker Bauernhof"
Ziel des Förderprogramms: Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen, die eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bewirken.
Programmverantwortliche Stelle: Klima- und Energiefonds
Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Detailinformationen und Antragstellung: Online unter folgenden Webadressen:
Antragstellung VOR der Umsetzung der Maßnahmen.
Maximale Förderhöhe: 100.000 Euro pro Betrieb
Budget: 4 Mio. Euro
Zielgruppe: Bewirtschafter:innen eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit LFBIS-Betriebsnummer
Programmverantwortliche Stelle: Klima- und Energiefonds
Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Detailinformationen und Antragstellung: Online unter folgenden Webadressen:
- Klima- und Energiefonds: https://www.klimafonds.gv.at/foerderung/eab-2025/
- Kommunalkredit Public Consulting (KPC):
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum
Antragstellung VOR der Umsetzung der Maßnahmen.
Maximale Förderhöhe: 100.000 Euro pro Betrieb
Budget: 4 Mio. Euro
Zielgruppe: Bewirtschafter:innen eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit LFBIS-Betriebsnummer
Programminhalte:
Zur Programmzielerreichung werden verschiedene Maßnahmen für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe in folgenden Bereichen aufgesetzt:
- Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie
- Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen
- Optimierung des Energieeinsatzes durch Energie- und Lastmanagementsysteme
- Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft)
Gefördert werden ein Gesamtenergiekonzept durch einen Energieberater der Landwirtschaftskammer (Modul 1) und individuell gestaltbare Maßnahmenkombinationen als integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden zwei verschiedene Module (Modul 1 und Modul 2) für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe angeboten.
Modul 1 - "Gesamtenergiekonzept":
In Modul 1 wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Das Gesamtenergiekonzept dient der Erhebung des gesamten Energiebedarfs und der energetischen Infrastruktur des Ist-Bestands sowie der Analyse und Empfehlung von geeigneten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, zur Erhöhung der Eigenenergieversorgung sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit.
Für die Förderung werden maximale Beratungskosten in Höhe von 2.178 Euro (exkl. USt.) anerkannt. Die Förderung beträgt maximal 70%.
Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul 2. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul 2 abgeschlossen sein.
Für die Förderung werden maximale Beratungskosten in Höhe von 2.178 Euro (exkl. USt.) anerkannt. Die Förderung beträgt maximal 70%.
Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul 2. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul 2 abgeschlossen sein.
Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
Für die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts wird von der LK-Projekt GmbH in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern ein Beratungsangebot entwickelt. Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter www.lk-projekt.at.
Für die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts wird von der LK-Projekt GmbH in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern ein Beratungsangebot entwickelt. Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter www.lk-projekt.at.
Modul 2 - "Kombinierte Investitionsmaßnahmen":
In Modul 2 können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Förderungsvoraussetzung sind unter anderem die Vorlage eines Gesamtenergiekonzeptes (Modul 1) und die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls über die eingereichten Investitionsmaßnahmen.
Beispiele geförderter Maßnahmen im Modul 2:
Beispiele geförderter Maßnahmen im Modul 2:
- Energieeffizienzmaßnahmen wie beispielsweise Gebäudedämmung, LED-Beleuchtung, Wärmerückgewinnung, Umstellung & Optimierung von Kühlanlagen, energiesparende Wärme- und Kühlsysteme und der Einsatz hocheffizienter Pumpen
- Erneuerbare Energien und Energiespeicherung: Erneuerbare Wärmeversorgung sowie Notfallresilienzsysteme
- E-Mobilität: Betriebseigene Mobilitätsmaßnahmen wie E-Mobilität bzw. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (bi-direktionale Fahrzeugsysteme bei Hof-Traktoren, Sonderfahrzeuge)
- Energiemanagementsysteme: Intelligentes und digitales Monitoring von Energieströmen und bestmögliche Verteilung und Verwendung von Überschussenergie von Strom- und Wärmeanlagen. Intelligente Energiemanagementsysteme sorgen für eine laufende Überwachung der Energie ströme, optimieren den Eigenverbrauch und erhöhen die Eigenversorgungssicherheit maßgeblich. Sie steuern Verbraucher wie E-Ladestationen, Kühlanlagen, Wärmepumpen sowie Heizstäbe in Boilern zur Warmwasserbereitung automatisch an.
Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
Für die beiden Module 1 und 2 sind die Inanspruchnahme einer qualifizierten Energieberatung bzw. die Mitwirkung eines/einer Energieberater:in Voraussetzung (Liste LK-Berater).
Für die beiden Module 1 und 2 sind die Inanspruchnahme einer qualifizierten Energieberatung bzw. die Mitwirkung eines/einer Energieberater:in Voraussetzung (Liste LK-Berater).
Alle Informationen zur Förderung und Einreichung sind online unter den folgenden Weblinks abrufbar:
Für weitere Informationen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:
Serviceteam Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Tel.-Nr.: +43 (0) 1/31 6 31 – 713
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum
- Klima- und Energiefonds: https://www.klimafonds.gv.at/foerderung/eab-2025/
- Kommunalkredit Public Consulting (KPC):
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum
Für weitere Informationen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:
Serviceteam Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Tel.-Nr.: +43 (0) 1/31 6 31 – 713
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum