Mehrfachantrag 2027: Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
Die Einreichung des Mehrfachantrags 2027 kann entweder direkt durch die antragstellende Person selbst über die Webseite www.eama.at im Register "Flächen" erfolgen oder durch Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragsabgabe. Das Absenden des Mehrfachantrags 2027 ist ausschließlich mittels ID-Austria möglich.
Bis spätestens am 31. Dezember 2026 können für das Jahr 2027 noch folgende einjährige ÖPUL-Maßnahmen neu beantragt werden:
Für jährliche optionale Zuschläge in den einzelnen Maßnahmen kann eine gesonderte Beantragung des Zuschlags bis 31.12. erforderlich sein. Beispiele dafür sind:
Alle ÖPUL 2023-Maßnahmen (Formulare & Merkblätter / ÖPUL 2023) können unter www.ama.at nachgelesen werden.
Bis spätestens am 31. Dezember 2026 können für das Jahr 2027 noch folgende einjährige ÖPUL-Maßnahmen neu beantragt werden:
- Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Begrünung von Ackerflächen-Zwischenfrucht
- Begrünung von Ackerflächen-Immergrün
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
(Zuschlag stark N-reduzierte Fütterung von Schweinen) - Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
Für jährliche optionale Zuschläge in den einzelnen Maßnahmen kann eine gesonderte Beantragung des Zuschlags bis 31.12. erforderlich sein. Beispiele dafür sind:
- “Optionaler Zuschlag biologische Wirtschaftsweise“ bei der Maßnahme “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“
- “Biodiversitätsmonitoring“ bei der Maßnahme “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“
- “Almweideplan“ bei der Maßnahme “Almbewirtschaftung“
- “Festmistkompostierung“ die den Tierwohl-Maßnahmen
Alle ÖPUL 2023-Maßnahmen (Formulare & Merkblätter / ÖPUL 2023) können unter www.ama.at nachgelesen werden.
Antragsabgabe ohne Änderung der ÖPUL-Maßnahmen - bis 15.April 2027:
Wenn keine neuen Maßnahmen oder optionale Zuschläge beantragt werden sollen, ist eine Einreichung des Mehrfachantrages bis 15.April 2027 möglich.
Korrekturen
Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrags 2027 (bis 15. April 2027) können erforderliche Änderungen der Schlagnutzungsart bis Anfang Dezember ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden, sofern noch nicht ein Verstoß festgestellt wurde oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde. Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen oder prämienrelevanter Codes können allerdings nur bis spätestens am 15. April 2027 prämienfähig berücksichtigt werden.
Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder Vorabprüfungen ergeben, müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder Vorabprüfungen ergeben, müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
Weitere Fristen:
Bis 15. Juli 2027
Bei den beantragten Maßnahmen sind jeweils Aufzeichnungspflichten zu beachten. Details zu den Aufzeichnungsverpflichtungen findet man in den Maßnahmenmerkblättern unter:
Formulare & Merkblätter: Alle Dokumente der AMA
Aufzeichnungsvorlagen für die Dokumentation können von der AMA-Homepage unter folgendem Link downgeloadet werden: ÖPUL: Aufzeichnungsvorlagen zum Download
Bei konkreten Fragen zu einzelnen Maßnahmen können Sie sich gerne an die Bezirksbauernkammer in ihrer Region wenden
- Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste
- Bei Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb
- Bei Rindern innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 - 3 (Variante angeben)
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4- 7 (Variante angeben)
- Menge der bodennah ausgebrachten oder separierten Gülle
Bei den beantragten Maßnahmen sind jeweils Aufzeichnungspflichten zu beachten. Details zu den Aufzeichnungsverpflichtungen findet man in den Maßnahmenmerkblättern unter:
Formulare & Merkblätter: Alle Dokumente der AMA
Aufzeichnungsvorlagen für die Dokumentation können von der AMA-Homepage unter folgendem Link downgeloadet werden: ÖPUL: Aufzeichnungsvorlagen zum Download
Bei konkreten Fragen zu einzelnen Maßnahmen können Sie sich gerne an die Bezirksbauernkammer in ihrer Region wenden