EUDR für Rinderhalter:innen: Meldeportal erleichtert die Umsetzung
Wer Rinder erstmalig auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringt, muss künftig nachweisen können, dass diese nicht von entwaldeten Flächen stammen. Betroffen sind vor allem Geburtsbetriebe, also Betriebe, auf denen Kälber geboren werden. Diese benötigen künftig beim Verkauf eine Identifikationsnummer als Nachweis der Entwaldungsfreiheit. Die Nummer wird durch die einmalige Abgabe einer “Vereinfachten Erklärung“ im Meldeportal www.eudr-meldung.at erstellt.
Dafür ist anzugeben, wie viele Rinder künftig jährlich vermarktet werden. Nach erfolgreicher Meldung wird die Identifikationsnummer erzeugt, automatisch in der Rinderdatenbank bei den Ohrmarkennummern hinterlegt und dadurch bei Verkauf an die nachfolgenden Marktteilnehmer in der Lieferkette weitergegeben. Sowohl der Erstinverkehrbringer als auch der Käufer bzw. die Käuferin müssen die Nummer mindestens fünf Jahre lang speichern.
Ausführliche Informationen zur EUDR und den konkreten Anforderungen finden Sie HIER!
Dafür ist anzugeben, wie viele Rinder künftig jährlich vermarktet werden. Nach erfolgreicher Meldung wird die Identifikationsnummer erzeugt, automatisch in der Rinderdatenbank bei den Ohrmarkennummern hinterlegt und dadurch bei Verkauf an die nachfolgenden Marktteilnehmer in der Lieferkette weitergegeben. Sowohl der Erstinverkehrbringer als auch der Käufer bzw. die Käuferin müssen die Nummer mindestens fünf Jahre lang speichern.
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