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Die LK - Ihre Interessensvertretung

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26.02.2026 | von LK Vorarlberg Redaktion

Die Landwirtschaftskammer ist die Mitgliederorganisation aller in der Land- und Forstwirtschaft Tätigen mit einem breiten Aufgabenfeld.

Vollversammlung.jpg © LK Vbg.
Die LK-Vollversammlung berät sich zweimal im Jahr über die bestmögliche Erreichung bäuerlicher Interessen. © LK Vbg.
Die Landwirtschaftskammer gehört weder dem Land, noch dem Bund. Sie ist eine selbstständige Einrichtung aller land- und fortwirtschaftlichen Betriebe und deren Bediensteten. Die Vorarlberger Landwirtschaftskammer hat sich nicht selbst ihre Statuten gegeben. Vielmehr hat der Vorarlberger Landtag mit dem Landwirtschaftskammergesetz die Grundlagen für die Landwirtschaftskammer geschaffen. Diese Konstellation bietet die Basis für die Übertragung von Aufgaben des Landes und Bundes an die Landwirtschaftskammer, z. B. im breiten Feld der Beratung und Weiterbildung.
Die Landwirtschaftskammer ist in zwei Sektionen gegliedert. Die Sektion Land- und Forstwirte vertritt mit 14 Kammerrät/-innen die Selbstständigen in der Land- und Forstwirtschaft, also beispielsweise die Bäuerinnen und Bauern, Waldbesitzer/-innen und Gärtner/-innen. 
Die Dienstnehmer in diesen Betrieben, also die Land- und Forstarbeiter/-innen, die Senner/-innen und Alphirt/-innen, die Dienstnehmer in Gärtnereien und die hauptberuflichen Jagdaufseher/-innen werden von der Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer mit fünf Kammerrät/-innen vertreten.

Vollversammlung

Diese 19 Kammerrät/-innen bilden die Vollversammlung, das höchste Gremium der Landwirtschaftskammer. Sie entscheidet in den grundsätzlichen Fragen wie Budget- und Personalrahmen und gibt die grundlegende Ausrichtung der Agrarpolitik vor. Bei der LK-Wahl wird über die Zusammensetzung der Vollversammlung entschieden.

Präsidium

Der Präsident/die Präsidentin und die beiden Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen werden nicht direkt von den Mitgliedern gewählt. Diese werden nach der LK-Wahl in der konstituierenden Vollversammlung aus dem Kreis der Kammerrätinnen und Kammerräte bestellt. Sie bilden zusammen das Präsidium, das in Fragen der laufenden Geschäftsführung entscheidet. Bei den monatlichen Sitzungen wird das Präsidium von der Direktion und dem leitenden Angestellten der Sektion Dienstnehmer unterstützt.

Ausschüsse

Für die Beratung der land- und forstwirtschaftlichen Fachfragen, die die Interessenvertretung und Beratung berühren, sind dreizehn Ausschüsse eingerichtet, so z. B. für Bildung, Betriebswirtschaft, Marketing, Forst, Sonderkulturen und Vieh. 
In diesen wirken Kammerrät/-innen und deren Stellvertreter/-innen sowie die zuständigen LK-Bediensteten und Vertreter der betroffenen Fachverbände mit. Eine etwas andere Funktion haben der Kontrollausschuss als Überprüfungsorgan und der Paritätische Ausschuss, der u. a. die Kollektivvertragslöhne für die land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer (ausgenommen Jagdaufseher) verhandelt.

Kammeramt

Für die Erledigung der Aufgaben ist das Kammeramt eingerichtet. Es wird vom Kammerdirektor geleitet und ist an die Weisungen des Präsidenten und der Landwirtschaftskammergremien gebunden.
Das Dienstleistungsangebot der Landwirtschaftskammer ist ein umfassendes. In der Ausgabe von „Unser Ländle“ am 15. Jänner wurde das umfangreiche LK-Dienstleistungsangebot vorgestellt. 
Sollte die bäuerliche Interessensvertretung für Ihr Anliegen nicht zuständig sein, bekommen Sie den Kontakt zur richtigen Stelle. In den Vorgängerorganisationen der Landwirtschaftskammer, dem Landwirtschaftsverein und dem Landeskulturrat, ging es in erster Linie um die Organisation von gemeinsamen 
Weiterbildungsmaßnahmen, um die Erträge in Acker, Feld und Stall zu steigern, sollte doch die Bevölkerung ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgt werden. Später kam dann die Interessensvertretung dazu. Es ging darum, Anliegen der Land- und Forstwirtschaft gegenüber Land, Staat und anderen Berufsgruppen durchzusetzen.

Moderner Dienstleister

Heute bietet die Landwirtschaftskammer ein umfassendes Dienstleistungsspektrum. Die Interessensvertretung spielt sich vornehmlich in der Öffentlichkeitsarbeit und in der Begutachtung von Gesetzen, von denen die Land- und Forstwirtschaft betroffen ist, ab. In der offenen Medien-
gesellschaft spielt die Information für die Berufsgruppe eine große Rolle. Trotz Internet und internationaler Fachmagazine ist die gebündelte, spezifisch auf unser Land bezogene Information in der LK-Mitglieder-Zeitung „Unser Ländle“ und auf vbg.lko.at gefragt.
Beratung.jpg © LK Vbg.
Die verschiedenen Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer sind hochprofessionell und werden gerne und vielfach in Anspruch genommen. © LK Vbg.

Beratung und Bildung

Den weitaus größten Teil des LK-Angebotes macht die Beratung in allen land- und forstwirtschaftlichen Bereichen aus. Es geht dabei darum, dem Land- oder Forstwirt die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen, die für den Betroffenen eine breitere Entscheidungsgrundlage bieten. Entscheiden muss immer der Land- oder Forstwirt selbst. Land und Bund haben den allergrößten Teil der Beratungsaufgaben der Landwirtschaftskammer übertragen. 
Die bäuerliche Weiterbildung liegt beim LFI, dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (vbg.lfi.at). Das ist ein Verein, bei dem die allermeisten land- und forstwirtschaftlichen Fachverbände Mitglied sind. 
Die Landwirtschaftskammer 
bedient sich des LFI als Bildungsorganisation für ihre Mitglieder. Das Angebot wurde gezielt auch auf Konsumenten ausgeweitet, deren Interesse bei Natur, Tier und Ernährung liegt. Auf diesem Weg fließt viel bäuerliches Wissen und Verständnis für die moderne Landwirtschaft Richtung Bevölkerung.

Leistungsabgeltung

Seit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahre 1995 unterstützt die Landwirtschaftskammer ihre Mitglieder bei den Anträgen für das Umweltprogramm, die Ausgleichszulage, die Direktzahlungen (ehemals Einheitliche Betriebsprämie) und Jungunternehmerförderung. Sie überprüft auch die Auszahlungen auf Vollständigkeit und digitalisiert die beantragten Flächen. Diese praktische Begleitung hilft damit Bauer und Bäuerin, zum verdienten Geld zu kommen.

Stimmabgabe LK-Wahl

Der ausgefüllte Stimmzettel ist in das (unbeschriftete) Wahlkuvert zu legen. Das Wahlkuvert wiederum kommt in die Briefwahlkarte. Die Briefwahlkarte ist unbedingt zu verschließen und auf der Rückseite zu unterschreiben. Geben Sie die Briefwahlkarte Ihrem Briefträger mit oder werfen Sie diese in den nächsten Briefkasten bzw. geben Sie sie direkt in der Landwirtschaftskammer bei der Wahlkommission ab. Die Rücksendung der Briefwahlkarte ist portofrei. 
Wichtig ist, dass die Briefwahlkarte unterschrieben und spätestens am Freitag, 6. März, 18 Uhr bei der Wahlkommission in der Landwirtschaftskammer in Bregenz eingelangt ist. Bei Inanspruchnahme der Post bitte die Zeit des Postweges miteinrechnen! 
Wenn mehrere Familienmitglieder wahlberechtigt sind, bitte auch beachten, dass nur ein Stimmzettel in ein Wahlkuvert gegeben werden darf. Außerdem hat jeder Wahlberechtigte seine entsprechende Briefwahlkarte zu verwenden.

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