Bodennah streifenförmige Ausbringung und Separierung von Rindergülle – aktueller Stand
Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang“ in Österreich
„Wenn alle Betriebe über 20 GVE auf allen Flächen unter 18 Prozent Hangneigung ihre flüssigen Wirtschaftsdünger bodennah streifenförmig ausbringen, würden ca. 15 Millionen Kubikmeter mit optimierter Technik ausgebracht werden.“ Das wären etwa 60 Prozent des gesamten Gülleanfalls.
So wurde auch in Österreich eine mögliche gesetzliche Verpflichtung wie in anderen Nachbarländern diskutiert. Nach dem Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang“ konnte diese gesetzliche Verpflichtung abgewendet werden, indem mit finanzieller Unterstützung der Investitionsförderung und der entsprechenden ÖPUL-Maßnahme eine ähnliche Umsetzungsrate erreicht werden soll.
So wurde auch in Österreich eine mögliche gesetzliche Verpflichtung wie in anderen Nachbarländern diskutiert. Nach dem Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang“ konnte diese gesetzliche Verpflichtung abgewendet werden, indem mit finanzieller Unterstützung der Investitionsförderung und der entsprechenden ÖPUL-Maßnahme eine ähnliche Umsetzungsrate erreicht werden soll.
2025 wurden 9,4 Millionen Kubikmeter bodennah streifenförmig ausgebracht
In Bild 1 ist die Entwicklung der bodennah streifenförmig ausgebrachten Mengen seit dem Jahr 2020 dargestellt.
Im Jahr 2025 wurden in der ÖPUL-Maßnahme „bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle“ gut 9,4 Millionen Kubikmeter beantragt. Damit konnten etwa 63 Prozent des Ziels bis 2030 (= 15 Millionen Kubikmeter) bzw. der Wirkung einer gesetzlichen Verpflichtung erreicht werden. Seit dem Jahr 2020 ist es gelungen, jedes Jahr die Ausbringungsmengen um etwa 1 Million Kubikmeter zu erhöhen. Mit der Steigerung von 2024 auf 2025 um 536.000 Kubikmeter konnte dieser hervorragende Trend leider nicht mehr fortgesetzt werden.
Im Jahr 2025 wurden in der ÖPUL-Maßnahme „bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle“ gut 9,4 Millionen Kubikmeter beantragt. Damit konnten etwa 63 Prozent des Ziels bis 2030 (= 15 Millionen Kubikmeter) bzw. der Wirkung einer gesetzlichen Verpflichtung erreicht werden. Seit dem Jahr 2020 ist es gelungen, jedes Jahr die Ausbringungsmengen um etwa 1 Million Kubikmeter zu erhöhen. Mit der Steigerung von 2024 auf 2025 um 536.000 Kubikmeter konnte dieser hervorragende Trend leider nicht mehr fortgesetzt werden.
Bodennahe Ausbringung in den Bundesländern
Von diesen 9,4 Millionen Kubikmetern wurden in Oberösterreich, 4,4 Millionen Kubikmeter (= 46,3 Prozent), gefolgt von Niederösterreich mit 2,4 Millionen Kubikmeter (= 25,5 Prozent) und der Steiermark mit 1,2 Millionen Kubikmeter (= 13,1 Prozent) bodennah streifenförmig ausgebracht. Für die Zielerreichung sind in jedem Bundesland die Potenziale entsprechend ihren Gegebenheiten und Voraussetzungen (Berggebiet, Tierhaltung etc.) zu heben.
Obwohl im Burgenland aufgrund des geringen Tierbesatzes nur 0,9 Prozent des österreichweit flüssigen Wirtschaftsdüngers anfallen, werden davon knapp 90 Prozent bodennah streifenförmig ausgebracht. In Oberösterreich, dem veredelungsstärksten Bundesland, werden mittlerweile über 46 Prozent der flüssigen Wirtschaftsdünger mittels bodennaher Technik ausgebracht. Dass diese Technik auch im alpinen Bereich möglich ist, zeigt Vorarlberg, indem mit Ende 2025 knapp 40 Prozent des Gülle- und Jaucheanfalls im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme beantragt werden.
Schleppschuh – die häufigste Ausbringungstechnik
Im Sinne der Ammoniakminderung ist es sehr erfreulich, dass die Schleppschuhtechnik mit einem Anteil von über 62 Prozent der bodennah streifenförmig ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngermengen die mit Abstand am häufigsten angewandte Technik darstellt. Vor dem Jahr 2020 war der Schleppschuhanteil unter 10 Prozent, 2023 lag dieser bei 45 Prozent, 2024 bei 57 Prozent.
Somit zeigt sich, dass entsprechend den Beratungsempfehlungen auf Grünland und Feldfutterflächen sowie auch bei winterungsbetonten Ackerfruchtfolgen der Schleppschuh als die optimale Technik in der Praxis Einzug gehalten hat. Auf Ackerflächen können alle drei Techniken (Schlauch, Schuh, Injektion) gut angewendet werden.
Für die bodennah streifenförmig ausgebrachte Gülle mittels Schleppschlauch kann gemäß den internationalen Berechnungsmethoden (UNECE-Guidelines) ein Minderungsfaktor von minus 30 Prozent, bei der Ausbringung mittels Schleppschuh minus 50 Prozent und bei der Gülle-Injektion minus 80 Prozent angesetzt werden.
Somit zeigt sich, dass entsprechend den Beratungsempfehlungen auf Grünland und Feldfutterflächen sowie auch bei winterungsbetonten Ackerfruchtfolgen der Schleppschuh als die optimale Technik in der Praxis Einzug gehalten hat. Auf Ackerflächen können alle drei Techniken (Schlauch, Schuh, Injektion) gut angewendet werden.
Für die bodennah streifenförmig ausgebrachte Gülle mittels Schleppschlauch kann gemäß den internationalen Berechnungsmethoden (UNECE-Guidelines) ein Minderungsfaktor von minus 30 Prozent, bei der Ausbringung mittels Schleppschuh minus 50 Prozent und bei der Gülle-Injektion minus 80 Prozent angesetzt werden.
Dünne und fließfähige Gülle ist die Voraussetzung für die bodennahe Ausbringung
Da die Rindergülle in einer zu dicken Konsistenz anfällt, eine hohe Verdünnung (mindestens 1 : 1) mit Wasser bei vielen Betrieben nicht möglich ist (Feld-Hof-Entfernung, Wasserverfügbarkeit, …), hat sich die Gülleseparierung als weiterer notwendiger Lösungsansatz ausgehend von der Praxis herauskristallisiert. Denn eine möglichst dünne Gülle ist die Voraussetzung, dass diese schnell in den Boden einsickern und wirksam werden kann, dass die bodennahe streifenförmige Ausbringung störungsfrei funktioniert und dabei die Futterverschmutzung minimiert wird.
Mit Stand 2025 wurden knapp 2 Millionen Rindergülle separiert, davon in Oberösterreich knapp 54 Prozent, gefolgt von Niederösterreich über 21 Prozent und der Steiermark knapp unter 8 Prozent.
Evaluierung der bodennahen Ausbringung Ende 2026
In der Ammoniak-Reduktions-Verordnung ist festgeschrieben, dass die im Hinblick auf die Einhaltung der im Emissionsgesetz Luft 2018, mit dem die EU NEC-Richtlinie national umgesetzt wird, festgelegten Verpflichtungen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 einer Evaluierung zu unterziehen sind, um die Zielerreichung für Ammoniak bis 2030 sicherzustellen. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob die bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gesetzlich angeordnet werden muss.
Bei rechtlicher Verpflichtung – keine ÖPUL-Abgeltung mehr
Sollte das Evaluierungsergebnis aufgrund zu geringer Umsetzung, das heißt bei zu geringer freiwilliger Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme ergeben, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur bodennah streifenförmigen Ausbringung wie zum Beispiel in der Schweiz oder in Deutschland zur Zielerreichung notwendig ist, dann können diese kostenintensiven Maßnahmen nicht mehr über das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) unterstützt werden.
Appell zur Teilnahme
Gemäß aktuellem Stand ist der letzte Einstieg in die Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparierung“ mit dem Förderjahr 2027 möglich, dabei hat die Beantragung bis spätestens am 31. Dezember 2026 zu erfolgen.
ÖDüPlan Plus unterstützt bei der Dokumentation
Die bodennah streifenförmig ausgebrachten Mengen flüssigen Wirtschaftsdüngers und die separierten Rindergüllemengen müssen dokumentiert werden. Aufzeichnungsprogramme wie der ÖDüPlan Plus der BWSB der LK OÖ unterstützen dabei.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050/6902-1426, www.bwsb.at