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Beschlüsse aus der LK-Vollversammlung

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16.01.2026 | von Bernhard Ammann

Im Rahmen der ordentlichen Vollversammlung wurden von den Vertreter/-innen der Fraktionen zahlreiche Resolutionen eingebracht.

aaVollversammlung ©LK Vbg. (Mittel).jpg © LK VBg.
Bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer wurden zentrale agrar- und forstpolitische Anliegen beraten. © LK VBg.

1. TBC

Fast alle Rotwildreviere sind mittlerweile Bekämpfungs- oder Beobachtungszone. Nur das Gamperdonatal, Saminatal, Großwalsertal, Laternsertal, Frödischtal, Brandnertal und Ebnit sind ausgenommen. Die bäuerlichen Familien sehen den jährlichen flächendeckenden Untersuchungen mit Angst entgegen, der psychische Druck und die Existenzangst, die ein positiver Fall auslöst, sind enorm, vom wirtschaftlichen Schaden gar nicht zu sprechen. Wir reden hier von Seuchenbekämpfung, es geht um bäuerliche Existenzen und unsere Nutztiere. Mit einer Erhöhung der Abschussvorgaben und der verstärkten Jagd der weiblichen und der älteren Tiere sollen die Bestandszahlen drastisch reduziert und dadurch der Seuche Einhalt geboten werden. Einen anderen Weg gibt es nicht. Wo es nicht funktioniert, müssen wirksamere Maßnahmen, bis hin zur Bejagung durch Dritte, ergriffen werden. Wir fordern in den betroffenen Gebieten mehr Anstrengung und erwarten Taten statt Relativierungen.

2. Jagdgesetz

Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert, die Novellierung des Vorarlberger Jagdgesetzes rasch anzugehen. Es benötigt dringend verbesserte und klarere Regelungen für Fütterungen, Abschussüberprüfungen, Freiwilligkeit bei Hegeschauen, Erweiterung der jagdbaren Wildarten (Biber, Vögel etc.), TBC-Versicherungs-Finanzierung über jagdliche Abgaben, eine grundlegende neu gedachte wildökologische Raumplanung und anderes mehr.

3. Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL)

Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert rasche Änderungen, Vereinfachung und Entbürokratisierung des GNL. Die Vorschläge liegen am Tisch. Wir fordern praktikablere Regelungen. Weniger Bürokratie, weniger Kontrolleure und weniger Ranger und Naturmanager auf fremdem Boden, mehr Rechte und Eigenverantwortung den Bewirtschaftern und den Eigentümern – beispielsweise bei Bodenbearbeitung, Uferschutz, forstlicher Infrastruktur, …

4. Wolf

Die Herabstufung des Schutzstatus und die vom EUGH festgestellte Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Betrachtung des Erhaltungszustandes sind wesentliche Eckpunkte für ein aktives Wolfsmanagement.

Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert die Freihaltung der Alp- und Weidezonen. Im Interesse des Schutzes der Nutztiere und der persönlichen Sicherheit, müssen Landwirte und Älpler ihre Betriebe und ihre Tiere proaktiv vor sich nähernden Wölfen schützen können. Proaktive Abschüsse müssen auch ohne Bescheid möglich sein.

5. Mehrjähriger Finanzrahmen

Der Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen stößt die Landwirtschaft und den ländlichen Raum vor den Kopf. Mittelkürzungen um 20 Prozent bei einer gleichzeitigen Erhöhung des Gesamtrahmens sind das falsche Signal an einen Sektor, der ein unverzichtbarer Teil der Krisen- und Versorgungssicherheit Europas ist. Nicht weniger, sondern mehr Abgeltung für die unverzichtbaren Leistungen der Land- und Forstwirtschaft und die zukünftigen Herausforderungen sind notwendig. Die Bauern brauchen Sicherheit, dass ihre Arbeit geschätzt wird, politisch wie gesellschaftlich. Wenn jetzt die Weichen falsch gestellt werden, drohen Arbeitsplatzverlust, Versorgungslücken und Strukturabbau. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert ein eigenständiges, ausreichend ausgestattetes Agrar- und Investitionspaket, faire Marktbedingungen und eine Politik, die Österreichs Landwirtschaft Zukunft und der Gesellschaft Versorgungssicherheit gibt.

6. Gastbaumarten ermöglichen und Bürokratie abbauen

Gastbaumarten sind für den klimafitten Waldumbau unverzichtbar. Die österreichische Waldstrategie fördert Gastbaumarten wie Douglasie, Roteiche, Küstentanne, Schwarznuss, Robinie oder Thuja plicata, um die Klimawandelanpassung der Wälder zu sichern, da diese oft trockenheitsresistenter sind und bessere Holzeigenschaften bieten als die dominante Fichte. Die derzeit sehr bürokratischen und teilweise naturschutzideologisch geprägten Bestimmungen des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) stehen diesem notwendigen Waldumbau entgegen. Insbesondere die Bewilligungspflichten für nicht heimische Pflanzen nach § 16 GNL führen zu unnötigem Mehraufwand und Rechtsunsicherheit für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert daher, dass in der Verordnung zu § 16 GNL umgehend eine Ausnahme für jene Baumarten geschaffen wird, die im Anhang zu § 1a des österreichischen Forstgesetzes angeführt sind. Für diese Baumarten muss Rechtssicherheit bestehen. Regelungen in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten sollen über Managementpläne auf Basis der Freiwilligkeit in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern erfolgen. Die Vorarlberger Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer haben mit der hohen Naturnähe der Wälder ihre verantwortungsvolle Bewirtschaftung vielfach unter Beweis gestellt. Zusätzliche gesetzliche Einschränkungen sind nicht notwendig. Im Zuge einer Novellierung des Naturschutzgesetzes sind weitere Vereinfachungen und Entbürokratisierungen, insbesondere bei Uferschutz, forstlicher Infrastruktur, Bodenbearbeitung und Entschädigungsregelungen, dringend umzusetzen.

7. Mercosur

Das Thema Mercosur beschäftigt die Politik auf beiden Seiten des Kontinents. Aus Sicht der Landwirtschaft kann der Vertrag in dieser Form nicht durchgewunken werden. Wir sehen die Interessen vieler hart und nachhaltig arbeitender Menschen in der Land- und Forstwirtschaft und der Konsumentinnen und Konsumenten mit diesem Freihandelsvertrag nicht gewahrt. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert die Bundesregierung auf, Linie zu halten. Die jetzt groß verkündeten Schutzklauseln sind keine Antwort auf die Sorgen der Landwirtschaft. Ungleiche Standards bei Importen führen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Die versprochenen gleichen Anforderungen in der Produktion, die Kontrollen und Konsequenzen bei Verstößen, wer kontrolliert vor Ort wie produziert wird und woher die Waren kommen, wer und wie sollen die massenhaft importierten Lebensmittel kontrolliert werden? Ausgleichszahlungen bei gleichzeitig einem Vielfachen an Kürzungen des Agrarbudgets im mehrjährigen Finanzrahmen sind nicht mehr wie ein Taschenspielertrick. Da soll die Landwirtschaft dem Freihandel geopfert werden, das ist nicht akzeptabel.

8. Lebensmittel sind wertvoll

Die Diskussionen im heurigen Jahr haben der Landwirtschaft gezeigt, wie die Wertigkeit der Lebensmittel von manchen Politikern und Handelsvertretern gesehen wird: Als Mittel, um damit auf Stimmenfang zu gehen und Stimmung zu machen. Das österreichische Lebensmittel aufgrund der hohen Standards und ihrer Qualität Mehrwert haben und damit nicht nur gesunde Ernährung, sondern auch Kulturlandschaft geleistet wird, das wäre die richtige Antwort. Zumal die österreichischen Bäuerinnen und Bauern keinesfalls die Preis-
treiber sind, sondern ein Gutteil der Inflation importiert wurde und die Verschiebung der Margen hin zum Handel traurige Realität ist. Dagegen gälte es anzukämpfen und aufzustehen. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert Handel und Politik auf, sich ihrer Verantwortung für die Gesellschaft und die Landwirtschaft bewusst zu sein. Regionale Lebensmittel sind hochwertig und nur eine produzierende Landwirtschaft im Land kann die Versorgungssicherheit sicherstellen. Krisenvorsorge gelingt nur mit einer intakten, produzierenden Landwirtschaft.

9. EUDR und Renaturierung

Das sind zwei augenscheinliche Beispiele für Regelungen, die auf EU-Ebene beschlossen wurden, ohne dass vorher die Umsetzung klar ist und ohne eine Finanzierung dafür zu haben. Aus österreichischer Sicht erwarten wir für nachhaltig wirtschaftende Länder Erleichterungen und nicht dieselben Nachweiszwänge und Restriktionen, die für diejenigen gedacht sind, die sich nicht daran halten. Die heimischen Betriebe werden weiter zu Tode reguliert und aus dem Wettbewerb gedrängt, während die globalen Exportnationen ihre Warenströme umlenken. Damit ist der Umwelt nicht geholfen.

10. Agrardiesel und CO2-Ausgleich

Mit den von der Bundesregierung umgesetzten Entlastungsmaßnahmen für Agrardiesel wird den hohen Treibstoffkosten in der heimischen Land- und Forstwirtschaft entgegengewirkt und ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe geleistet. Wesentlich ist, darauf hinzuweisen, dass landwirtschaftliche Maschinen nur einen Bruchteil ihrer Einsatzdauer auf öffentlichen Straßen fahren und es daher auch fachlich gerechtfertigt ist, dass diese von der Mineralölsteuer, die für den Straßenbau reserviert ist, ausgenommen werden. Diese begründbaren Maßnahmen laufen jedoch Ende 2025 aus. Bei ersatzlosem Auslaufen der Entlastungsmaßnahmen befindet sich Österreichs Land- und Forstwirtschaft beim Steuersatz für Agrardiesel und bei den Preisen für Agrardiesel im EU-Vergleich im oberen Bereich. Das bedeutet einen massiven Wettbewerbsnachteil. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert daher die Weiterführung steuerlicher Entlastungsmaßnahmen für Treibstoffe in der Landwirtschaft.

11. Waldfonds

Der Wald und die Waldbewirtschafter stehen infolge der klimatischen Veränderungen und der Anforderungen an den Wald vor der Mammutaufgabe des klimafitten Waldumbaus. Die Instrumente des Bundeswaldfonds und des Waldfonds Vorarlberg schaffen die Voraussetzung und Anreize, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen und den Bestandsumbau aktiv voranzutreiben. Die leicht steigenden Holzerlöse werden durch die gestiegenen Kosten in der Waldbewirtschaftung aufgefressen. Daher benötigt es die Maßnahmen des Waldfonds auch in Zukunft. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert, dass diese forstlichen Förderinstrumente auch nach 2027 ausreichend dotiert weitergeführt werden.

12. NEC-Richtlinie: Anreiz statt Zwang – Weg weiterführen

Österreich ist im Hinblick auf die festgelegten Ziele zur Ammoniakemissionsreduktion bis 2030 auf einem guten Weg. Mit Ende 2026 ist, so wie gesetzlich auch verankert, eine Evaluierung des Zielerreichungspfades vorzunehmen. Dabei sind alle bisher gesetzten Maßnahmen und Entwicklungen, wie die bodennahe Gülleausbringung, die Separierung und die Gülleverdünnung bis zur Einarbeitungspflicht, zu berücksichtigen und mit den dann geltenden (voraussichtlich mit 1. Jänner 2026 geänderten) UNECE-Richtlinien zu bewerten. Es wird angestrebt, mit Anreizen und freiwilligen Maßnahmen den Zielpfad einzuhalten. Wir fordern, dass der Grundsatz „freiwillige Anreize sowie verstärkte Beratung, statt gesetzlicher Verpflichtungen“, weiterhin die Prämisse darstellt.

13. Werttarifverordnung

Die Bedrohungslage Österreichs durch Tierseuchen (wie z. B. Afrikanische Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Lumpy Skin Disease), bei deren Auftreten kraft Gesetzes der gesamte betroffene Tierbestand gekeult werden muss, nimmt stetig zu. Bei einem Ausbruch dieser und weiterer Tierseuchen in einem österreichischen Tierbestand wird nach angeordneter Keulung des Bestandes der Tierwert auf Basis der Tierseuchengesetz-Werttarif-Verordnung entschädigt. Diese Verordnung aus 2019 ist seither nicht valorisiert worden, obwohl § 2 eine Tarifanpassung drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vorsieht. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert dringend die Anpassung der Werttarifverordnung, da die darin enthaltenen Entschädigungen bereits sechs Jahre alt sind und nicht mehr den aktuellen Marktpreisen entsprechen.

14. Hitzeschutzverordnung

Der Erlass einer Hitzeschutzverordnung soll vor dem Hintergrund des Klimawandels und steigender Hitzetage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freien einen gezielten Schutz vor Hitze und UV-Strahlung bieten. Die mit dieser Regelung verfolgten Zielsetzungen werden im Grundsatz auch von der Landwirtschaft unterstützt. Die Landwirtschaftskammer fordert daher das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, bei der Hitzeschutzverordnung für die Landwirtschaft insbesondere auch die Machbarkeit und Praktikabilität zu berücksichtigen. Die betroffenen Branchen sind einzubeziehen, damit nicht ein Bürokratiemonster verordnet wird, das an der Realität und den Bedürfnissen der Betroffenen und der betrieblichen Praxis vorbeigeht und viel Aufwand erzeugt.

15. Grundsteuerreform und Vermögenssteuern dürfen Land- und Forstwirtschaft nicht belasten

Die derzeit diskutierte Reform der Grundsteuer darf nicht zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Land- und Forstwirtschaft führen. Insbesondere bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen darf es zu keiner Mehrbelastung kommen. Während unbebaute Grundstücke weiterhin auf einem Bodenwert vom 1. Jänner 1973 basieren, der zumindest seit 1993 nicht mehr angepasst wurde, wurde land- und forstwirtschaftliches Vermögen bereits im Rahmen der Hauptfeststellung zum 1. Jänner 2023 auf Basis der Wertverhältnisse vom 1. Jänner 2014 neu bewertet. Eine zusätzliche steuerliche Verschärfung der Grundsteuer A wäre daher sachlich nicht gerechtfertigt. Landwirtschaftliche Grundstücke stellen für die Betriebe die wichtigste Produktionsgrundlage dar. Die Landwirte leben nicht vom Verkauf ihrer Liegenschaften, sondern von deren Bewirtschaftung. Müssten für diese Vermögenssteuern bezahlt werden, würde dies eine enorme zusätzliche Belastung für die Betriebe bedeuten. Die Grundbesitzer sind im Übrigen die Einzigen, die Vermögensteuer (in Form der Grundsteuer) und Erbschafts- und Schenkungssteuern (in Form der Grund-
erwerbsteuer) zu entrichten haben. Zusätzliche Belastungen vermindern die Wettbewerbsfähigkeit, verhindern Zukunftsinvestitionen und Betriebsübergabe. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert daher, dass land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen im Zuge einer Steuerreform nicht zusätzlich belastet werden. Es braucht klare gesetzliche Regelungen, die Rechtssicherheit und langfristige Planbarkeit für bäuerliche Betriebe gewährleisten.

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