AMA-Gütesiegel: Neuer Erzeugervertrag und neue Kontrollsystematik ab 2027
Für die weitere Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrags erforderlich. Im Zuge der Umstellung werden die bisher bestehenden Verträge an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Datenschutzrechts sowie an die neue Kontrollsystematik angepasst. Ziel dieser Anpassungen ist es unter anderem, Kombikontrollen künftig einfacher zu ermöglichen und Doppelgleisigkeiten bei den Kontrollen zu vermeiden.
Die Vertragserneuerung erfolgt ausschließlich digital über das AMA-Kundenportal “Mein Gütesiegel“. Die betroffenen Betriebe werden in den kommenden Wochen per E-Mail von der AMA-Marketing zur Erneuerung aufgefordert.
Wichtig: Die Vertragserneuerung kann erst durchgeführt werden, wenn von der AMA-Marketing die entsprechende E-Mail eingelangt ist. Die Umstellung auf den digitalen Erzeugervertrag soll mit wenigen Klicks erledigt sein.
Die Vertragserneuerung erfolgt ausschließlich digital über das AMA-Kundenportal “Mein Gütesiegel“. Die betroffenen Betriebe werden in den kommenden Wochen per E-Mail von der AMA-Marketing zur Erneuerung aufgefordert.
Wichtig: Die Vertragserneuerung kann erst durchgeführt werden, wenn von der AMA-Marketing die entsprechende E-Mail eingelangt ist. Die Umstellung auf den digitalen Erzeugervertrag soll mit wenigen Klicks erledigt sein.
Kontrollstelle selbst wählbar
Eine wesentliche Neuerung betrifft das Kontrollsystem. Bisher wurde die von der AMA-Marketing festgelegte akkreditierte Kontrollstelle von der AMA-Marketing mit der Durchführung der Kontrollen am landwirtschaftlichen Betrieb beauftragt.
Ab 1. Jänner 2027 ändert sich dieses System: Jeder AMA-Gütesiegel-Betrieb muss künftig eigenständig eine Kontrollstelle auswählen und mit der Durchführung der Kontrolle beauftragen. Dafür stehen vier akkreditierte Kontrollstellen zur Auswahl. Im Zuge der Vertragserneuerung kann bereits jeder Betrieb eine bevorzugte Kontrollstelle auswählen. Diese kontaktiert den Betrieb automatisch innerhalb der nächsten Wochen nach Vertragserneuerung, um einen Kontrollvertrag abzuschließen.
Ohne einen entsprechenden Kontrollvertrag ist eine weitere Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm und damit auch die Lieferung von AMA-Gütesiegel-Schweinen ab 1. Jänner 2027 nicht möglich.
Ab 1. Jänner 2027 ändert sich dieses System: Jeder AMA-Gütesiegel-Betrieb muss künftig eigenständig eine Kontrollstelle auswählen und mit der Durchführung der Kontrolle beauftragen. Dafür stehen vier akkreditierte Kontrollstellen zur Auswahl. Im Zuge der Vertragserneuerung kann bereits jeder Betrieb eine bevorzugte Kontrollstelle auswählen. Diese kontaktiert den Betrieb automatisch innerhalb der nächsten Wochen nach Vertragserneuerung, um einen Kontrollvertrag abzuschließen.
Ohne einen entsprechenden Kontrollvertrag ist eine weitere Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm und damit auch die Lieferung von AMA-Gütesiegel-Schweinen ab 1. Jänner 2027 nicht möglich.
Konditionen der Erzeugergemeinschaften
Mit der Vertragsumstellung werden künftig auch die Kosten für die Kontrolle direkt zwischen Kontrollstelle und Betrieb verrechnet. Unterstützung bei der Auswahl der Kontrollstelle gibt es von den Erzeugergemeinschaften im Schweinesektor. VLV, EZG Gut Streitdorf und Styriabrid haben mit den Kontrollstellen für ihre Mitgliedsbetriebe entsprechende Konditionen verhandelt.
EZG-Mitgliedsbetriebe können diese vereinbarten Konditionen bei der Auswahl ihrer Kontrollstelle in Anspruch nehmen. Damit soll die Umstellung auf das neue Kontrollsystem möglichst einfach und kostengünstig gestaltet werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich am besten direkt an die jeweilige EZG. Eine Förderung der Kontrollkosten durch das Landwirtschaftsministerium ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Beantragung erfolgt über die digitale Förderplattform.
EZG-Mitgliedsbetriebe können diese vereinbarten Konditionen bei der Auswahl ihrer Kontrollstelle in Anspruch nehmen. Damit soll die Umstellung auf das neue Kontrollsystem möglichst einfach und kostengünstig gestaltet werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich am besten direkt an die jeweilige EZG. Eine Förderung der Kontrollkosten durch das Landwirtschaftsministerium ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Beantragung erfolgt über die digitale Förderplattform.
Was jetzt zu tun ist
Für Schweinehalterinnen und Schweinehalter bedeutet die Umstellung vor allem: E-Mail der AMA-Marketing beachten, Erzeugervertrag über das AMA-Marketing-Portal “Mein Gütesiegel“ erneuern und eine Kontrollstelle auswählen bzw. einen Kontrollvertrag abschließen. Die notwendigen Schritte sollten rechtzeitig erledigt werden, damit die Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm ab 2027 ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann.
Eine ähnliche Vertragsumstellung ist in nächster Zeit auch für die Bereiche Rinder, Schafe und Ziegen geplant. Eine gesonderte Information dazu erfolgt durch die AMA-Marketing.