ÖPUL Naturschutz: Auflagen der Projektbestätigung beachten
Mit der Teilnahme an der mehrjährigen ÖPUL-Maßnahme "Naturschutz" sind sowohl allgemeine Auflagen als auch einzelflächenbezogene Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten. Sämtliche für den Betrieb geltenden Vorgaben sind der vom Land Kärnten ausgestellten Projektbestätigung zu entnehmen. Die aktuelle Projektbestätigung kann unter www.eama.at im Register "Flächen" unter dem Menüpunkt "Abfragen" generiert werden. Zudem können im Invekos-GIS zu jedem Schlag über den Button "Projektbestätigungsinfo" die jeweiligen Auflagen abgerufen werden.
Allgemeine Auflagen
- keine maschinelle Entsteinung, Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen
- keine Neuentwässerung
- keine Lagerung von Siloballen
- keine Ein- oder Nachsaaten auf Grünlandflächen; Ausnahme: Sanierung von Wildschäden, Engerlingsbefall, Murenabgänge und andere Ereignisse nach schriftlicher Genehmigung durch die Naturschutzabteilung des Landes Kärnten
- keine zusätzliche Düngung auf Weideflächen
- keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkompost
Betriebsindividuelle Auflagen
Zusätzlich sind in der Projektbestätigung für jeden Schlag eigene Bewirtschaftungsauflagen festgelegt. Diese umfassen unter anderem Vorgaben zu Nutzungszeitpunkten, zur Anzahl der Nutzungen pro Jahr sowie Einschränkungen hinsichtlich Beweidung, Kalkung, Pflanzenschutzmittel und Düngung. Diese Auflagen sind strikt einzuhalten, um empfindliche Prämienkürzungen zu vermeiden.
Änderung der Projektbestätigung
Änderungen in der Bewirtschaftung eines Naturschutzschlages, etwa eine Schlagnutzungskorrektur von Mähwiese/-weide, zwei Nutzungen auf Dauerweide oder eine Vorverlegung des Schnittzeitpunktes, dürfen ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit der Naturschutzabteilung und schriftlicher Abänderung der Projektbestätigung erfolgen. Auch bei notwendiger Nachsaat ist vorab Kontakt mit der Naturschutzabteilung aufzunehmen, um abzuklären, welches Saatgut verwendet werden muss.
Verpflichtende Beweidung
Im Falle einer verpflichtenden Beweidung eines Naturschutzschlages muss ein Weidetagebuch geführt werden. Die Aufzeichnungen zur Weidehaltung sind tagaktuell zu führen und umfassen: Tierkategorie/-gruppe, Angaben zum Weideort (Feldstück), Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort, tierbezogene Hinderungs- und Unterbrechungsgründe. Die Dokumentation hat grundsätzlich schlagbezogen zu erfolgen. Werden mehrere Schläge gleich bewirtschaftet und sind in der Natur als eine Einheit erkennbar, können auch die Aufzeichnungen zusammengefasst werden.
Eine Aufzeichnungsvorlage steht sowohl im Downloadbereich auf der Homepage der LK Kärnten als auch online unter www.ama.at im Reiter Fachliche Informationen/ÖPUL/Aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung. Wichtig: maximalen Viehbesatz und vorgeschriebenen Weidezeitraum beachten.
Eine Aufzeichnungsvorlage steht sowohl im Downloadbereich auf der Homepage der LK Kärnten als auch online unter www.ama.at im Reiter Fachliche Informationen/ÖPUL/Aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung. Wichtig: maximalen Viehbesatz und vorgeschriebenen Weidezeitraum beachten.
Vorverlegung Mahdzeitpunkt
In Jahren mit früher Vegetationsentwicklung können ausschließlich Naturschutzflächen mit Zusatzcodierung NM02 in der Projektbestätigung vor dem vorgeschriebenen Datum gemäht werden. Immer wieder werden Flächen mit anderslautender Naturschutz-Codierung vorzeitig gemäht, was einen Verstoß gegen die Auflagen und damit eine Prämienkürzung bzw. Sanktion zur Folge hat. Eine Nachcodierung nach erfolgter Mahd ist nicht möglich. Die Ergänzung der Codierung mit NM02 ist immer vorab mit der Naturschutzabteilung abzuklären.
Eine Vorverlegung des Mahdzeitpunktes für das Antragsjahr 2026 ist noch nicht festgelegt. Sollte es eine Freigabe geben, wird dies rechtzeitig im Kärntner Bauer bekanntgegeben.
Eine Vorverlegung des Mahdzeitpunktes für das Antragsjahr 2026 ist noch nicht festgelegt. Sollte es eine Freigabe geben, wird dies rechtzeitig im Kärntner Bauer bekanntgegeben.
Kontrolle der Auflagen
Sämtliche im Mehrfachantrag (MFA) angegebenen Flächen werden im Rahmen des Flächenmonitorings auf Übereinstimmung zwischen Beantragung und tatsächlicher Nutzung in der Natur überprüft - dazu zählen auch Naturschutzauflagen wie Schnittzeitpunkte oder die Anzahl der Nutzungen. Gerade in diesen Bereichen wurden 2025 vermehrt Nichteinhaltungen festgestellt. Nicht monitoringfähige Auflagen, beispielsweise der Erhalt von Bäumen gemäß Projektbestätigung oder das Weidetagebuch, werden im Zuge von Vor-Ort-Kontrollen geprüft.
Kürzung der Prämien
Wird gegen eine Auflage verstoßen, wird die gesamte ÖPUL-Naturschutzprämie - je nach Schwere und Ausmaß des Verstoßes - prozentuell gekürzt. Werden weitere Auflagen nicht eingehalten, werden die Kürzungsprozentsätze summiert. Bei wiederholten Verstößen in Folgejahren kommt es zusätzlich zu einer Kumulation der Kürzungsprozentsätze.
Info: Bei Fragen oder Änderungswünschen hinsichtlich Ihrer Projektbestätigung wenden Sie sich bitte an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination, Mag. Mona Abl, Tel.-Nr.: 050/536-184 37 oder Mag. Kerstin Hartlieb, Tel.-Nr.: 050/536-184 38.
Praxis-Check zur Sanktionsvermeidung
Kontrollschwerpunkte:
Praxis-Check:
- Schnittzeitpunkte und Nutzungsanzahl einhalten
- nur genehmigte Vorverlegungen nutzen (NM02)
- Schlaggrenzen und Flächenzuordnung prüfen
- Weidetagebuch führen und GVE-Obergrenzen beachten
- weitere Auflagen beachten
Praxis-Check:
- Projektbestätigung regelmäßig kontrollieren
- Änderungen niemals ohne Rücksprache umsetzen
- Auflagen in der Bewirtschaftung konsequent einhalten
- Mehrfachantrag auf Plausibilitätsfehler überprüfen und bei Fehlern die Außenstelle oder Naturschutzabteilung kontaktieren