Nach dem Almabtrieb: Meldungen rechtzeitig durchführen!
Rinder
Der tatsächliche Almabtrieb ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Abtrieb durch den Almobmann oder Almbewirtschafter im RinderNET unter dem Reiter “Alm/Weidebestand" zu bestätigen oder gegebenenfalls zu korrigieren.
Schafe und Ziegen
Auch bei Schafen und Ziegen ist der Abtrieb aktiv zu melden. Das ursprünglich gemeldete voraussichtliche Abtriebsdatum muss innerhalb von sieben Tagen online in der “Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ bestätigt oder korrigiert werden. Dafür ist eine Korrektur des Mehrfachantrags durch den Almbewirtschafter erforderlich; dazu wird eine Handysignatur oder ID Austria benötigt. Die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer unterstützt gerne bei der Durchführung.
Auftreiber:innen mit Teilnahme der ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide bei Schafen und Ziegen“ müssen die Tiere nach dem Abtrieb nicht erneut am Heimbetrieb anmelden. Bleiben jedoch Tiere auf der Alm zurück oder verenden dort, sind diese in der MFA-Beilage “Tierwohl-Weide“ abzumelden. Hier empfiehlt es sich, die verendeten oder nicht mehr auffindbaren Tiere am Heimbetrieb für den Fall einer Kontrolle zu vermerken.
Auftreiber:innen mit Teilnahme der ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide bei Schafen und Ziegen“ müssen die Tiere nach dem Abtrieb nicht erneut am Heimbetrieb anmelden. Bleiben jedoch Tiere auf der Alm zurück oder verenden dort, sind diese in der MFA-Beilage “Tierwohl-Weide“ abzumelden. Hier empfiehlt es sich, die verendeten oder nicht mehr auffindbaren Tiere am Heimbetrieb für den Fall einer Kontrolle zu vermerken.
Pferde und andere Equiden
Bei Pferden, Ponys und Eseln muss das bereits gemeldete voraussichtliche Abtriebsdatum nicht nochmals bestätigt werden. Weicht das tatsächliche Abtriebsdatum jedoch davon ab, ist innerhalb von sieben Kalendertagen eine Korrektur der “Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ im Mehrfachantrag durchzuführen.
Wichtiger Hinweis
Wird das tatsächliche Abtriebsdatum bei Rindern, Schafen oder Ziegen nicht fristgerecht durch den Almbewirtschafter gemeldet, kann das sowohl für die Alm als auch für die Auftreiber:in finanzielle Folgen haben. Der Alm können Gelder aus den ÖPUL-Maßnahmen “Almbewirtschaftung“ sowie “Tierwohl - Behirtung“ entgehen. Den Auftreibenden können Prämien bei den Direktzahlungen sowie in der Ausgleichszulage verloren gehen.
Benachrichtigungsservice der AMA
Die AMA bietet einen E-Mail-Erinnerungsservice an, welches Almobmänner/-frauen und Almbewirtschaftende beim Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums automatisch an die notwendige Meldung erinnert. Damit der Service zuverlässig funktioniert, sollte die im eAMA hinterlegte E-Mail-Adresse im Bereich “Kundendaten - Stammdaten - Telefon/E-Mail“ überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.