Vorzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen möglich
Aufgrund erheblicher Niederschlagsdefizite und des daraus resultierenden Rückgangs des Futteraufwuchses werden gezielte Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des ÖPUL 2023 (UBB und BIO) ermöglicht. Ziel ist es Bäuerinnen und Bauern in der aktuellen Ausnahmesituation zu entlasten und gleichzeitig die Förderziele des ÖPUL weiterhin zu gewährleisten. Die nachfolgenden Möglichkeiten gelten ausschließlich im Antragsjahr 2026.
Folgende prämienrelevante Maßnahmen können gesetzt werden:
Folgende prämienrelevante Maßnahmen können gesetzt werden:
Acker-Biodiversitätsflächen
- Acker-Biodiversitätsflächen in der UBB- und Bio-Maßnahme können vor dem 1. August 2026 genutzt werden.
- Auf den betroffenen Biodiversitätsflächen wird jedoch keine UBB- oder BIO-Prämie gewährt.
- Jene Betriebe, die mehr als 25% ihrer Acker-Biodiversitätsflächen frühzeitig nutzen, müssen ihren Mehrfachantrag 2026 korrigieren. Dazu ist auf den Acker-DIV-Schlägen über dem 25% Anteil der Code OPUBB bzw. OPBIO zu setzen.
- Die Vorgabe zur maximal 2-maligen Nutzung im Antragsjahr sowie sämtliche weiteren Auflagen bleiben aufrecht.
Grünland-Biodiversitätsflächen
Variante "Erste Nutzung frühestens mit der zweiten Mahd" - Code DIVSZ
Variante "Nutzungsfreier Zeitraum" - Code DIVNFZ
- Die erste Nutzung kann um 14 Tage vorverlegt werden, jedoch nur dann, wenn auch die zweite Mahd auf vergleichbaren Schlägen stattfindet oder stattgefunden hat.
- Dabei kann zusätzlich die bestehende Vorverlegungsmöglichkeit je nach Region von vier bis sieben Tagen gemäß www.naturschutzmonitoring.at/de/vorverlegungskarte
- berücksichtigt werden.
- Auf den betroffenen Biodiversitätsflächen wird jedoch keine UBB- oder BIO-Prämie gewährt.
- Jene Betriebe, die den Schnittzeitpunkt entsprechend vorverlegen wollen, müssen ihren Mehrfachantrag 2026 korrigieren. Dazu ist auf den frühzeitig genutzten Grünland-DIV-Schlägen der Code OPUBB bzw. OPBIO zu setzen.
- Beispiel: In Tirol und Vorarlberg kann die Grünland-Biodiversitätsfläche gemäß Phänologie ab 8. Juni 2026 genutzt werden. Für Betriebe, welche die 14 Tage Vorverlegungsmöglichkeit nutzen, gilt daher eine Nutzung ab 25. Mai 2026, sofern auf vergleichbaren Flächen der zweite Schnitt stattfindet.
Variante "Nutzungsfreier Zeitraum" - Code DIVNFZ
- Bei der Variante DIVNFZ kann der nutzungsfreie Zeitraum nach dem ersten Schnitt auf sieben Wochen verkürzt werden.
- Hier erfolgt ebenso bei vorzeitig genutzten Flächen aufgrund der erforderlichen Codierung mit OPUBB oder OPBIO keine Prämiengewährung.
- Ein Wechsel von DIVSZ (verspätete erste Nutzung) auf DIVNFZ ist bis 14. Juni ohne Prämienkürzung möglich.
Die Korrektur des Mehrfachantrags kann auch nach der frühzeitigen Nutzung durchgeführt werden, sollte jedoch sehr zeitnah erfolgen, um etwaige Beanstandungen im Zuge von Kontrollen auszuschließen. Nur Flächen mit Code OPUBB oder OPBIO werden bei Vor-Ort- Kontrollen und im Flächenmonitoring entsprechend separat bewertet. Nicht codierte, vorzeitig genutzte Flächen führen zu einer Beanstandung.
Im Zuge der Vor-Ort-Kontrollen wird generell die besondere Situation aufgrund der Trockenheit entsprechend berücksichtigt (z.B. hinsichtlich Feldaufgang oder Grundfutterbedarf auf der Weide). Sofern die Förderauflagen aufgrund der Trockenheit nicht einhaltbar sind (z.B. fehlende Wasserversorgung auf Almen), kann auch ein Antrag auf höhere Gewalt gestellt werden.
Im Zuge der Vor-Ort-Kontrollen wird generell die besondere Situation aufgrund der Trockenheit entsprechend berücksichtigt (z.B. hinsichtlich Feldaufgang oder Grundfutterbedarf auf der Weide). Sofern die Förderauflagen aufgrund der Trockenheit nicht einhaltbar sind (z.B. fehlende Wasserversorgung auf Almen), kann auch ein Antrag auf höhere Gewalt gestellt werden.