Zulassung für Glyphosat um ein Jahr verlängert
Die EU-Kommission hat den Herbizidwirkstoff Glyphosat um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2023 verlängert. Die Entscheidung oblag nun allein der Brüsseler Behörde, da unter den Mitgliedstaaten sowohl im Oktober im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) als auch in dem entsprechenden Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine erneute Verlängerung zu Stande kam.
Die jetzt erfolgte einjährige Verlängerung basiert auf der aktuell geltenden Risikobewertung, da die federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre abschließende Neubewertung des Wirkstoffs voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen wird. Ursprünglich war eine Präsentation der Ergebnisse spätestens für Herbst dieses Jahres anvisiert worden. Diese Frist sei aber aufgrund der umfangreichen Rückmeldungen im Bewertungsprozess nicht einzuhalten, begründete die Behörde in Parma laut AgraEurope die Verzögerung.
Derweil stellte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung bereits Ende Mai dieses Jahres klar, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend "nicht gerechtfertigt" sei. Ferner wurde die bestehende Einstufung beibehalten, demzufolge der Wirkstoff Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen ist.
Damit bestätigte die EU-Behörde in Helsinki ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die damals mit zur fünfjährigen Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte.
Die jetzt erfolgte einjährige Verlängerung basiert auf der aktuell geltenden Risikobewertung, da die federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre abschließende Neubewertung des Wirkstoffs voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen wird. Ursprünglich war eine Präsentation der Ergebnisse spätestens für Herbst dieses Jahres anvisiert worden. Diese Frist sei aber aufgrund der umfangreichen Rückmeldungen im Bewertungsprozess nicht einzuhalten, begründete die Behörde in Parma laut AgraEurope die Verzögerung.
Derweil stellte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung bereits Ende Mai dieses Jahres klar, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend "nicht gerechtfertigt" sei. Ferner wurde die bestehende Einstufung beibehalten, demzufolge der Wirkstoff Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen ist.
Damit bestätigte die EU-Behörde in Helsinki ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die damals mit zur fünfjährigen Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte.