Vorsicht beim Begüllen und Baum fällen
Gülle darf nicht direkt auf eine elektrische Freileitung gespritzt werden. Beim Unterschreiten bestimmter Mindestabstände kann der Landwirt in einen lebensgefährlichen Stromkreis geraten. Der erforderliche Mindestabstand beträgt je nach Fließdruck und Spannungshöhe der elektrischen Leitung bis zu 18 Meter. Wird mit Hochdruck auf die Leiterseile gespritzt, können diese zusammenschlagen. Der dadurch entstehende Kurzschluss löst eine automatische Abschaltung aus. Der Stromausfall kann gerade in ländlichen Gebieten ganze Ortschaften betreffen. Selbst kurzfristige Stromausfälle können zu empfindlichen wirtschaftlichen Schäden führen. Werden Holzmasten und Isolatoren bespritzt, können sich leitfähige Beläge bilden, die zu Lichtbogenkurzschlüssen oder nach einiger Zeit zu Materialschäden führen. Ein Stromausfall durch automatische Abschaltung der Leitung ist die Folge. Außerdem werden Holzmasten durch eingetrocknete Jauche rutschig. Für Freileitungsmonteure steigt so das Risiko des Abrutschens beim Besteigen der Masten. Lebensgefahr besteht auch bei Holzarbeiten im Nahbereich von elektrischen Freileitungen. Bei Holzmastleitungen dürfen drei Meter, bei Gittermastleitungen fünf Meter Mindestabstand zu den Leiterseilen nicht unterschritten werden. Keinesfalls darf ein Baum oder ein Ast, der in einer Leitung hängt, herausgeschnitten werden, da diese noch unter Spannung stehen kann. Hier sind mindestens 20 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist sofort die Vorarlberger Energienetze GmbH (vorarlberg netz) unter T 05574/9020-189 zu verständigen. vorarlberg netz bittet die Landwirte, bei Arbeiten im Bereich von elektrischen Freileitungen, insbesondere beim Begüllen und beim Baum fällen, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten: Zum Selbstschutz, zur Sicherheit der Freileitungsmonteure und im Interesse der allgemeinen Versorgungssicherheit. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.