Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker "GRUNDWasser 2030": Neueinstieg heuer wagen!?
Aktuell nehmen 2.150 Bäuerinnen und Bauern an dieser Maßnahme teil. Das entspricht 66% der Ackerflächen, gefolgt vom Burgenland mit 59%. In der Steiermark beispielsweise werden nur 12% der Ackerflächen nach den Auflagen dieser Maßnahme bewirtschaftet. Aus Sicht des flächendeckenden Boden- und Gewässerschutzes sind hohe Teilnahmeraten unbedingt erforderlich. Ein Neueinstieg in diese Maßnahme ist noch heuer und nächstes Jahr im Zuge einer Beantragung im MFA jeweils bis 31. Dezember möglich. Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung der LK OÖ unterstützt gerne bei der Entscheidungsfindung!
Faktencheck "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker; GRUNDWasser 2030"
- Heuer vorletzte Einstiegsmöglichkeit bei Beantragung im MFA bis 31. Dezember
- mindestens 2 ha Acker in der Gebietskulisse im ersten Verpflichtungsjahr
- Teilnahme an "Zwischenfruchtanbau" oder "System Immergrün"
- Aufzeichnungen für Ackerflächen im Gebiet -> Termine beachten!
- Berücksichtigung von Stickstoffüberschüssen aus Vorkulturen (ab 10 kg)
- Bestimmungen zur Bodenbedeckung über den Winter bzw. zur Anlage einer Nachfolgekultur (Vermeidung Schwarzbrache)
- 10 Stunden Weiterbildung, Erstellung Wasserschutzkonzept bis 31. Dezember 2026
- Bodenproben (je 5 ha eine Bodenprobe, bis 31. Dezember 2026)
- Verbot bestimmter Wirkstoffe auf Soja, Mais, Sorghum, Zuckerrübe, Raps - (Terbuthylazin, Metazachlor, Dimethachlor, S-Metolachlor)
TOP-UP - Oberösterreich
- Verzicht auf N-haltige Dünger, Klärschlamm, Klärschlammkompost auf Ackerflächen von 15. Oktober bis 15. Februar, bei Mais bis 21. März des Folgejahres.
Ausnahmen: Mist, Kompost, Ausbringung auf Ackerfutterflächen - Stickstoffgaben, die nach Abzug der Stall- und Lagerverluste mehr als 80 kg Nitrat-N, Ammonium-N oder Carbamid-N je Hektar und Jahr enthalten, sind zu teilen (Ausnahmen bei stabilisierten N-Düngern)
- Verzicht auf die Anlage von Begrünungskulturen gemäß Variante 3 der Maßnahme "Begrünung - Zwischenfrucht"
- chemische Pflanzenschutzmaßnahmen: im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes muss im Vorfeld ein Kontrollgang durchgeführt werden bzw. ist die Warndienstmeldung (www.warndienst.at) zu berücksichtigen und schlagbezogen zu dokumentieren
Prämien Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker
Prämien für | €/ha | |
Ackerflächen im Gebiet (lt. Anhang H) | Basisprämie | 50 |
Landes-Top-Up (in OÖ verpflichtend) | 30 | |
Zuschlag für die ersten 10 ha für Bildungs- und Beratungsauflagen (Gewässerschutzkonzept, 10 h Weiterbildung) | 30 | |
Zuschlag für Pflanzenschutzmittelverzicht Mais (ohne Saatmais) und Sorghum | 20 | |
Zuschlag für Pflanzenschutzmittelverzicht Raps und Saatmais | 60 | |
Auswaschungsgefährdete Ackerflächen (bis max. 20 % der Ackerfläche des Betriebes) | 450 | |
Zuschlag stark stickstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen (nur für Betriebe mit > 1 GVE Schweine je ha Ackerfläche) | 50 |
Gründe zum Einstieg - kompakt
- Unsichere Märkte: ÖPUL-Maßnahmen sind bis Ende 2028 klar definiert und kalkulierbar
- Gesetzliche Auflagen, zum Beispiel Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung, Ammoniakreduktionsverordnung, werden mehr, zum Beispiel in Nitrat-Risikogebieten (Traun-Enns-Platte) - Erfüllung der Auflagen durch freiwillige ÖPUL-Teilnahme mit Abgeltung
- Aktiv Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz setzen!
- Positives Image für die außerlandwirtschaftliche Bevölkerung - zum Beispiel "Blühende Zwischenfrüchte im Herbst"!
Fazit
Mit dem ÖPUL 2023 haben wir in Österreich ein Programm mit einer Vielzahl an Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse entsprechend abgegolten werden. Ein Neueinstieg in die Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" und/oder in andere ÖPUL-Maßnahmen, wie zum Beispiel "Erosionsschutz Acker", "Bodennahe Gülleausbringung und Separierung" sollte ernsthaft in Betracht gezogen werden. Ziel sind jedenfalls hohe Teilnahmeraten, um boden- und gewässerschonende Landbewirtschaftungsmaßnahmen bestmöglich flächendeckend umsetzen zu können.
Abschließend noch ein Tipp: Bleiben Sie am Ball und nutzen Sie das vielfältige Beratungs- und Informationsangebot der Abteilung Pflanzenbau, Boden.Wasser.Schutz.Beratung und machen Sie Ihren Betrieb ÖPUL-fit - frei nach dem Zitat von Gustav Heinemann: "Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte".
Abschließend noch ein Tipp: Bleiben Sie am Ball und nutzen Sie das vielfältige Beratungs- und Informationsangebot der Abteilung Pflanzenbau, Boden.Wasser.Schutz.Beratung und machen Sie Ihren Betrieb ÖPUL-fit - frei nach dem Zitat von Gustav Heinemann: "Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte".
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050/6902-1426, www.bwsb.at