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11.02.2021 | von Dr. Norbert Greber
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TBC: Ansteckungsgefahr bleibt

Aktuell sorgt ein Schreiben der Veterinärverwaltung Tirol an Tiroler Viehhalter, die in den vergangenen Jahren Vieh in Vorarlberg gealpt haben, für Diskussionsstoff und Verunsicherung.

Im Schreiben wird von einer Alpung in Vorarlberg gewarnt, weil in Zukunft mit zwölfmonatigen Sperren zu rechnen ist und möglicherweise entstandene Schäden nicht mehr im gewohnten Umfang abgegolten werden. Wir möchten in den folgenden Zeilen eine Information über die aktuelle Situation sowie die geplanten Änderungen im Jahr 2021 geben und können gleichzeitig auch entwarnen.
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© Landesveterinäramt

Untersuchungen beim Rotwild

Das mittlerweile siebente Jahr der Bekämpfungsphase, welche im Jahr 2014 begonnen hat, reiht sich nahtlos in die Liste der letzten Jahre ein. Während die Abschusserfüllung in der Hegegemeinschaft (HG) Klostertal wiederum erreicht werden konnte (122 Prozent) liegt diese in der HG Bartholomäberg-Silbertal leider wieder unter Plan, aktuell bei 78 Prozent. Dementsprechend verläuft auch die Entwicklung der Prävalenz, wie in der beiliegenden Grafik dargestellt wird: Während die hohe Abschusserfüllung im Klostertal zu einem deutlichen Einbrechen der Prävalenz geführt hat (von ursprünglich 15 Prozent auf nunmehr deutlich unter zehn Prozent), wurden die verordneten Abschusszahlen in der HG Bartholomäberg-Silbertal nur zweimal annähernd erreicht, während sie in den anderen Jahren bei rund 80 Prozent liegen. Ähnlich verhält es sich auch mit der Prävalenz – sie stagniert seit Beginn der Bekämpfung und liegt nach wie vor auf dem ursprünglichen Niveau von zehn Prozent. Parallel zu dieser Entwicklung lässt sich auch gut die Auswirkung auf die nähere Umgebung erkennen: Während in der HG Lech zu Beginn der Bekämpfungsphase, also 2014 und 2015, noch einzelne positive Fälle aufgetreten sind, sind diese ab 2016 mit der Absenkung der Prävalenz im Klostertal vollkommen ausgeblieben. Umgekehrt sind in den südlich des Silbertals gelegenen Gebieten des Montafons ab 2016 regelmäßig positive Fälle aufgetreten, sodass dieses Gebiet seit 2017 als Beobachtungsgebiet II in das Bekämpfungsgebiet mit aufgenommen werden musste. Die lokale Prävalenz in diesem Gebiet, nach Süden durch die Ill begrenzt, ist leider fast ebenso hoch wie die in der HG Bartholomäberg-Silbertal!

Untersuchungen im Viehbestand

Aktuell laufen die Untersuchungen in den Beständen, die im gefährdeten Gebiet gelegen sind (Sonderuntersuchungsgebiet) bzw. von Alpvieh, das in diesem Gebiet im Sommer 2020 geweidet bzw. gealpt worden ist. Aktuell sind ca. 700 Bestände mit ca. 7.000 Stück Vieh untersucht, womit die Untersuchungen zu rund 80 Prozent abgeschlossen sind. Es gibt derzeit einen bestätigten Fall sowie sechs weitere Bestände mit Verdachtsfällen, in denen es bereits diagnostische Tötungen von Einzeltieren gegeben hat. In fünf dieser Fälle liegen bereits positive PCR-Befunde vor. Glücklicherweise gibt es in diesem Jahr auch keine Bestandsverseuchung mit Keulung aller Tiere.

Ausblick auf die kommende Weidesaison

Bemerkenswert ist, dass alle sieben von Sperren betroffenen Betriebe aufgrund der Heimweiden und/oder aufgrund der Alpung einen geografischen Bezug zur Hegegemeinschaft Bartholomäberg-Silbertal haben. Der Zusammenhang mit den Gebieten mit hoher Prävalenz beim Rotwild ist somit klar gegeben. Das zeigt uns, dass kein Weg daran vorbei führt, dass der Ansteckungsherd saniert werden muss, und somit beim Rotwild – wo eine Untersuchung der lebenden Tiere unmöglich ist – eine empfindliche Reduktion der Stückzahl zur Verhinderung der Übertragungswahrscheinlichkeit stattfinden muss! Als zusätzliches Hilfsmittel für die Jagd zur Erreichung der Reduktion, ist in der Novelle der Rotwild-TBC-Verordnung die Möglichkeit geschaffen worden, sogenannte Regulierungsgatter zu errichten. Da zur Errichtung dieser Gatter auch das Einverständnis der jeweiligen Grundbesitzer gegeben sein muss, appellieren wir auch an die Verpächter der Jagd, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Gatter dort – als jagdunterstützende Maßnahmen – zu ermöglichen, wo es derzeit mit herkömmlichen jagdlichen Methoden nicht möglich ist, den Rotwildbestand entsprechend den Abschussplänen der Behörde zu regulieren.

Schreiben der Tiroler Veterinärbehörde

Berechtigte Aufregung herrscht in der Landwirtschaft aufgrund einer geplanten Änderung der Gesetzeslage ab April 2021. Im neuen Tiergesundheitsrecht der EU sind für Betriebe bei Auftreten von TBC Sperren bis zu zwölf Monaten vorgesehen. Eine eingehende Prüfung der Veterinärabteilung des Landes hat ergeben, dass diese Regelung jedoch auch Ausnahmetatbestände vorsieht. Entgegen der ursprünglichen Ankündigungen des Ministeriums, konnte bestätigt werden, dass diese Ausnahmen in praktisch allen Fällen, die bei uns vorkommen, wirksam sind. Alle Betriebe, die im Abstand von zwölf Monaten auf TBC untersucht werden bzw. bei denen der Eintrag (z.B. durch den Weidegang eines Tieres) während der letzten zwölf Monate erfolgt ist, werden auch wie bisher durch Nachuntersuchungen im Abstand von zweimal zwei Monaten ihre TBC-Freiheit wieder zurückerlangen, auch wenn ein positiver Fall aufgetreten ist. Somit kann auch das Schreiben der Tiroler Veterinärbehörde, das an die betroffenen Tiroler Landwirte geschickt wurde, klar entkräftet werden. Es wird bei den bekannten Nachuntersuchungen im Abstand von zweimal zwei Monaten bleiben. Ebenso ändert sich auch an der gesetzlichen Grundlage der Entschädigungen nichts. Das Bundesministerium ist auch bisher schon lediglich für Tierverluste im Rahmen der Werttarif-Verordnung aufgekommen. Darüberhinausgehende Entschädigungen durch die Fonds der Länder oder die Abdeckung von Milchgeldverlusten durch Versicherungen sind auch weiter möglich.
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LK Präsident Josef Moosbrugger © APA Ludwig Schedl

Stellungnahme zur aktuellen TBC-Situation von Präsident Josef Moosbrugger

Der aktuelle Zwischenbericht nach sieben Jahren TBC-Verwaltung zeigt, dass sich zum wiederholten Mal unsere Forderung bestätigt: Nur mit einer drastischen Absenkung der Wildbestände ist es möglich, die Infektionsketten in den betroffenen Gebieten zu unterbrechen und die Durchseuchungsraten zu senken. Dass das geht, zeigen positive Beispiele wie das Klostertal. Für die landwirtschaftlichen Betriebe, für die Alpen und jene Vertreter der Jägerschaft, die gesunde Wildbestände erreichen möchten, ist der TBC-Dauerzustand in einzelnen Wildregionen nicht akzeptabel. Ich wiederhole mich, wenn ich klarstelle, dass wir von Seuchenbekämpfung sprechen. Genauso wie am landwirtschaftlichen Betrieb bei Auftreten von TBC von der Behörde Maßnahmen verordnet werden, müssen in den TBC-Gebieten alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um der Seuche Herr zu werden. Seitens der zuständigen Bezirksbehörde wurden für das Jagdjahr 2020/2021 konkrete Vorgaben für die Abschussplanung, verbunden mit klaren Konsequenzen bei Nichteinhaltung verordnet. Für die Reviere in den hauptbetroffenen Wildregionen sind bei Nichteinhaltung des Rotwildmindestabschusses (95 Prozent) im Jagdjahr 2021/2022 Hirsche der Klasse I und IIb gesperrt. Der Beginn der Schusszeit für Hirsche ist überdies an eine Mindestabschussquote bei Kahlwild bis zu 80 Prozent gebunden. Der Wille der Behörde, auch in der Härte des Vollzuges durchzugreifen, ist gegeben. Mit Änderung der Rotwild-TBC-Verordnung kann die Bezirkshauptmannschaft in den TBC-Bekämpfungsgebieten bei einer Prävalenz größer fünf Prozent und Unterschreitung der Abschussvorgaben zudem Rotwildregulierungsgatter verordnen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Grundeigentümers, dieser steht als Jagdverpächter und in vielen Fällen als Alpbewirtschafter stark in der Verantwortung und ist aufgefordert, diese auch wahrzunehmen. Die Untersuchung der gealpten Tiere und die Ausmerzung der positiven, verhindert die Ausbreitung in den Rinderbeständen. Wir müssen aber jetzt endlich darangehen, den Herd der Ansteckungen in den Griff zu bekommen.
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