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17.04.2023 | von DI Franz Xaver Hölzl

Ohne bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern sind die Ziele der Ammoniak-Emissionen unerreichbar!

Mit der bodennahen Ausbringung können ca. 50 % des Reduktionserfordernisses erzielt werden.

Bodennahe Gülleausbringung.jpg
© BWSB
Im Beitrag Neue Ammoniakreduktionsverordnung stellt die Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen wurde detailliert über die Ammoniak-Reduktionsverordnung informiert. Aufgrund der Verfehlung des 2020er Zieles lastet enormer Druck auf dem Sektor Landwirtschaft als Hauptemittent, die Ammoniakemissionen zu reduzieren.

Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern stellt die zentrale Maßnahme dar, mit der die Wirksamkeit der Reduktion der Ammoniakverluste in der Wirtschaftsdüngerkette "Stall-Lager-Ausbringung“ geschlossen werden kann. Werden teure Maßnahmen zur Reduktion der Ammoniakverluste im Stall und am Lager gesetzt, müsste sich der Stickstoffgehalt pro Kubikmeter Gülle erhöhen. Wird diese Gülle aber dann wiederum mit herkömmlichen Breitverteilern ausgebracht, so wird nur ein höherer Anteil an Ammoniak als Abgasung verloren gehen und nicht auf den Boden bzw. zu den Pflanzen gebracht.

Wird bis 2030 das festgelegte Ziel der Ausbringung von etwa 15 Mio. m3 bodennah ausgebrachter Menge erreicht, können allein mit dieser Maßnahme etwa 50 % des gesetzlich festgelegten Reduktionserfordernisses von ca. 10 kt Ammoniak geschafft werden.

ÖPUL und Investitionsförderung unterstützen bei der Umsetzung

Diese für die Landwirtschaft kostspieligen technischen Lösungen sind in Anbetracht der Betriebsstruktur in Österreich ohne Unterstützung der öffentlichen Hand nicht finanzierbar. Daher wird im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ angeboten.

Da die Rindergülle in einer zu dicken Konsistenz anfällt, eine hohe Verdünnung (mindestens 1 : 1) mit Wasser bei den meisten Betrieben nicht möglich ist, hat sich die Gülleseparierung als weiterer notwendiger Lösungsansatz, ausgehend von der Praxis, herauskristallisiert. Denn eine möglichst dünne Gülle ist die Voraussetzung, dass diese schnell in den Boden einsickern und wirksam werden kann. Eine dünne Güllekonsistenz ist auch die Voraussetzung dafür, dass die bodennahe streifenförmige Ausbringung problemlos funktioniert und dabei die Futterverschmutzung minimiert wird.

Auf der Homepage der Landwirtschaftskammern unter www.lko.at bzw. auf der AMA-Homepage unter www.ama.at sind die Maßnahmenerläuterungsblätter veröffentlicht.

Gute Steigerungsraten wurden bereits erzielt – ein weiter Weg liegt noch vor uns!

Im ÖPUL 2007 (Periode 2007 bis 2015) wurden ca. 2 Mio. m3 Gülle jährlich bodennah ausgebracht. Dies konnte im ÖPUL 2015 (2015 bis 2022) auf ca. 3 Mio. m3 pro Jahr gesteigert werden. Durch eine intensive Schwerpunktsetzung in der Beratung konnte die Menge im Jahr 2021 auf 4 Mio. m3 und im Jahr 2022 auf knapp 5,6 Mio. m3 gesteigert werden.
Bodennahe Gülleausbringung in Mio. m3.jpg
© Archiv
Von der in Österreich bodennah ausgebrachten Menge werden in Oberösterreich knapp 45 %, in Niederösterreich knapp 29 % und in der Steiermark knapp 13 % ausgebracht.
Bodennahe Ausbringung 2022 nach Bundesländern in %.jpg
© Archiv

Die großen Steigerungsraten stehen aber noch bevor!

Denn die 2022er Menge sollte in den nächsten drei Jahren, bis 2025, dem Evaluierungsjahr gemäß Ammoniakreduktionsverordnung, verdoppelt werden, um eine rechtliche Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung zu vermeiden. Bis 2030 sollte die 2022er Menge verdreifacht werden, um die Zielerreichung zu schaffen.
Flüssigmistausbringung nach Bundesländern im Jahr 2022.jpg
Flüssigmistausbringung nach Bundesländern im Jahr 2022 © Statistik Austria, BML
Die Tabelle gibt eine Übersicht über den aktuellen Stand der Gülleausbringung in Österreich im Jahr 2022. Bei 63.160 Betrieben in Österreich fällt flüssiger Wirtschaftsdünger an. Zum Beispiel in Oberösterreich, dem veredelungsstärksten Bundesland, fallen auf 15.953 Betrieben knapp 9,5 Mio. m3 Gülle an. Davon wurden im Jahr 2022 gemäß ÖPUL-Auswertung knapp 2,5 Mio. m3 bodennah ausgebracht. Das entspricht einem Anteil von gut 26 % der in Oberösterreich anfallenden Gülle. Im Burgenland bringen 85 Veredelungsbetriebe bereits 71 % der anfallenden Gülle bodennah aus. Diese Betriebe haben natürlich optimale Voraussetzungen (Schlaggrößen, ebene Flächen).

Bodennahe streifenförmige Ausbringungstechniken

  • Schleppschlauch: Bodennahe Ablage durch lose, flexible Schläuche ohne Anpressdruck - Ammoniakemissions-Minderungsfaktor: -30 %
Schleppschlauch Acker.jpg
© BWSB/Hölzl
  • Schleppschuh: Bodennahe Ablage durch ein Ablageschar mit Anpressdruck, welches die Gülle direkt auf die infiltrationsfähige Bodenoberfläche ablegt - Ammoniakemissions-Minderungsfaktor: -50 %
Schleppschuh Grünland.jpg
© BWSB/Hölzl
  • Injektionsverfahren: Ablage direkt in den Boden mittels vorheriger Öffnung des Bodens durch Werkzeuge wie Zinken oder Scheiben in einem Arbeitsschritt mit der Ausbringung (z.B. Schlitzgeräte, Scheibenegge und Güllegrubber) - Ammoniakemissions-Minderungsfaktor: -80 %

Höchste Futterqualität durch Gülleausbringung mittels Schleppschuh am Grünland

Verfahren der Gülleausbringung.jpg
© Archiv
Darüber hinaus kann mit dieser Technik nachweislich die Futterqualität optimiert werden. Eine Auswertung von Reinhard Resch, HBLFA Raumberg-Gumpenstein aus dem Jahr 2021 zeigt, dass sowohl die Buttersäure- als auch die Clostridiengehalte bei der Gülleausbringung mittels Schleppschuh am niedrigsten sind.

Appell zur Teilnahme

Die Weichen für eine bestmögliche Umsetzung dieser notwendigen Maßnahmen sind gestellt. Nun wird an alle Betriebe mit relevanten Güllemengen und geeigneten Flächen appelliert, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen. Werden die oben angesprochenen Ziel-Mengen der bodennahen streifenförmigen Ausbringung klar verfehlt, droht die Gefahr, dass die bodennahe Ausbringung ebenfalls gesetzlich verpflichtend wird. Tritt dies ein, ist aus aktueller Sicht eine Unterstützung durch die öffentliche Hand nicht mehr möglich.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050/6902-1426, www.bwsb.at

Links zum Thema

  • Neue Ammoniakreduktionsverordnung stellt die Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen
  • Formulare & Merkblätter | AMA - AgrarMarkt Austria
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Drohnensaaten - Teil 5: Derzeitiger Stand der Versuchsplanung

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Ammoniakreduktionsverordnung stellt die Landwirtschaft vor große Herausforderungen

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