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11.07.2017 | von Stephan Scheffknecht
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Nationalrat beschloss Ökostromnovelle in letzter Minute

Kleine Ökostromnovelle wächst zu Förderpaket für Ökostromausbau.

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Aufgrund der politischen Situation war nicht sicher, ob die kleine Ökostromnovelle noch vor der Sommerpause bzw. vor Auflösung des Nationalrates beschlossen wird. Diesbezüglich herrschte große Unsicherheit, wie es vor allem mit den Biogasanlagen weitergehen soll.

In „letzter Minute“ kam es doch noch zu einer Einigung der Koalition zusammen mit den Grünen und somit zu der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Parlament um die lange verhandelte „kleine Ökostromnovelle“ zu beschließen. Das Paket wurde um Förderungen für Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Windkraft und Biogasanlagen ergänzt.

Für Investitionen in Anlagen und Speicherung im Bereich der Photovoltaik wird es einen Fördertopf in der Höhe von bis zu 30 Mio. Euro für die Jahre 2018 und 2019 geben. Für den Abbau der Wartelisten bei Windkraftanlagen und Kleinwasserkraft beträgt das Fördervolumen in den Jahren 2017 und 2018 für Windkraft 45 Mio. Euro und für Kleinwasserkraft insgesamt 3,5 Mio. Euro. Für die Biogasanlagen werden 11,7 Mio. Euro pro Jahr für fünf Jahre zur Verfügung gestellt, wobei die Verträge auf drei Jahre Laufzeit beschränkt sind, also die Verträge für 3 Jahre verlängert. Dies gilt aber nur für Biogasanlagen der effizienten zweiten Generation. Somit erhalten diese Biogasanlagen finanzielle Sicherheit.

Photovoltaik

Mit dieser kleinen Ökostromnovelle wurde auch ermöglicht, dass Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern errichtet werden können. Die Novelle schafft nun die gesetzliche Voraussetzung, dass Personen in Mehrparteienhäusern den Strom aus der hauseigenen PV-Anlage selbst nutzen können. Dies kann vor allem im urbanen Raum den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Diese Zusatzförderung von 30 Mio. Euro für die kommenden zwei Jahre (2018 und 2019) ist auch eine Speicherförderung, da auch Stromspeicher gefördert werden. PV Austria erwartet für das Jahr 2018 einen Ausbauzuwachs von ca. 25% bzw. 40 – 50 MW.

Windkraft

Für die Windkraft bedeutet die „Kleine Ökostromnovelle“, dass durch das Sonderkontingent von 45 Mio. Euro für den Abbau der Warteschlange geplante Projekte nun rasch umgesetzt werden können und so, laut IG Windkraft mit der Errichtung von rund 120 Anlagen mit 350 MW Windkraftleistung begonnen werden kann. Das bedeutet umgerechnet 1,3% mehr Ökostrom.

Biogas

Besonders wichtig war diese Novelle für die Biogasanlagenbetreiber, die ganzjährig Strom liefern, unabhängig von Wind, Sonne oder Wassermenge. Mit dieser „Kleinen Ökostromnovelle“ bekommen effiziente Biogasanlagen eine Chance. Ein Abschalten hätte fatale Folgen für mehr als 160.000 Haushalte, die mit Strom und Wärme aus Biogasanlagen beliefert werden. Somit ist mit diesem Gesetz eine Sicherstellung der regionalen Wärmeversorgung weitgehend gesichert. Mit der Verlängerung der Verträge für weitere 3 Jahre für effizient betriebene Biogasanlagen können diese Anlagen weiter betrieben werden.

Damit bleibt auch weiterhin die Wertschöpfung in Österreich und es werden wichtige Arbeitsplätze in Österreich gesichert, vor allem im ländlichen Raum.

Kleinwasserkraft

Für die Kleinwasserkraft bringt die „Kleine Ökostromnovelle“ eine Anhebung des jährlichen Kontingents von Euro 1,5 Mio. auf Euro 2,5 Mio. (Euro 1 Mio. jährlich mehr). Weiters werden zusätzliche Mittel zum Abbau der Warteschlange in der Höhe von Euro 2 Mio. zur Verfügung gestellt und die Mittel für die Investitionsförderung werden von 16 auf Euro 20 Mio. angehoben.

Bei dieser Ökostromnovelle geht es aber noch um eine Reihe weiterer Änderungen von Gesetzen. Neben dem Ökostromgesetz sind Neuerungen im Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz, im Gaswirtschaftsgesetz und Anpassung der KWK-Punkte-Gesetz und des Energie-Control-Gesetz vorgesehen.

Abschließend ist zu sagen, dass diese Novelle ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Nicht nur dass Arbeitsplätze dadurch geschaffen und gesichert werden, es bleibt auch die Wertschöpfung in Österreich. Mit diesem Ökostromgesetz ist es gelungen, dass der Ökostrom ausgebaut werde. Mit 80% Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie in Österreich wird gezeigt, dass Stromerzeugung ohne Atomstrom und Kohle funktionieren kann. Somit leistet unser Land einen wichtigen Beitrag zum Pariser Klimaabkommen, für unsere Umwelt und vor allem für unsere nachfolgenden Generationen.

Weitere Fachinformation

  • Neue Bundesregierung peilt Energiewende an
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