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Meldepflicht bei Maßnahme "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen"

Gesonderte Vorgaben bei Pferd, Schaf, Ziege und Schwein im Gegensatz zu Rind.

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© Archiv
Bei der Maßnahme "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen" müssen alle prämienfähigen Tiere mindestens von 1. April bis 31. Dezember des Förderjahres am Betrieb gehalten werden. Kann die Haltedauer bei Pferden, Schafen, Ziegen und Schweinen aufgrund eines Abgangs während der Haltedauer nicht erfüllt werden oder erfolgt im geforderten Haltezeitraum eine Weitergabe dieser Tiere zu Zuchteinsatz auf einen anderen Betrieb oder zu einer Zuchtstation, muss dies der AMA gesondert gemeldet werden.

Meldung von Abgang und Nachbesetzung

Ein Abgang beantragter Tiere der genannten Kategorien während der vorgeschriebenen Haltedauer ist innerhalb von zehn Werktagen ab Abgang ausschließlich online an die AMA zu melden. Eine Nachbesetzung hat innerhalb von fünf Wochen mit förderbaren Tieren der gleichen Rasse zu erfolgen und muss innerhalb von zehn Werktagen ab Nachbesetzung der AMA ebenfalls online gemeldet werden.

Die erforderliche Meldung ist als Korrektur zum Mehrfachantrag-Flächen in der Rubrik "Gefährdete Nutztierrassen" über www.eama.at vom Betrieb eigenhändig oder unter Mithilfe der zuständigen Bezirksbauernkammer vorzunehmen. Die Korrektur zum Abgang und zur Nachbesetzung kann dabei auch in einem Schritt vorgenommen werden. Eine andere Form der Meldung (z.B. per E-Mail) an die AMA kann nicht berücksichtigt werden.

Meldung von Tierweitergaben zwecks Zuchteinsatz online über www.eama.at möglich

Die Weitergabe von Tieren während der Haltedauer ist nur als vorübergehender Aufenthalt der Tiere auf einer Zuchtstation für Züchtungszwecke für maximal sechs Monate sowie bei vorübergehendem Zuchteinsatz von männlichen Zuchttieren auf einem landwirtschaftlichen Betrieb für maximal drei Monate zulässig. Dies gilt für sämtliche Tiere der Maßnahme.

Vor der Weitergabe von Pferden, Schafen, Ziegen oder Schweinen hat eine Meldung (Meldung Zuchteinsatz) an die AMA zu erfolgen. Diese Bekanntgabe kann ab sofort bequem online über www.eama.at unter dem Reiter “Eingaben“, im Menüpunkt “Andere Eingaben“ in dem dafür vorgesehenen Eingabeformular ausgefüllt und abgesendet werden.

Keine Meldepflichten

Die Meldepflicht bei Abgängen genannter Tierarten kann entfallen, wenn ein förderfähiges Reservetier bereits im Rahmen des Mehrfachantrages-Flächen beantragt wurde und eine unmittelbare Nachbesetzung erfolgt. Nicht meldepflichtig ist der vorübergehende Aufenthalt von diesen Tieren auf einer Zuchtstation (inklusive Leistungsprüfung), auf einer Tierzucht-Veranstaltung (z.B. Tierschau) oder Sport-Veranstaltung (z.B. Reitveranstaltung oder Reitkurs) im Ausmaß von maximal zehn Tagen. Ein vorübergehender Aufenthalt ist jedoch am Betrieb formlos zu dokumentieren und im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle durch Unterlagen zu belegen.

Außerdem entfallen bei Rindern aufgrund der Meldungen an die Rinderdatenbank nicht nur die einzeltierbezogene Beantragung, sondern auch sämtliche erforderliche Meldepflichten (Abgang und Nachbesetzung sowie Weitergabe zwecks Zuchteinsatz). Diese werden automatisch aus der Rinderdatenbank übernommen. Abgänge und die dazugehörigen Ersatztiere können allerdings aus technischen Gründen erst nach circa drei Monaten im Mehrfachantrag-Flächen in der Beilage "Gefährdete Nutztierrassen" online angezeigt werden.

Weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen" sind im gleichnamigen Maßnahmenerläuterungsblatt unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden.

ÖPUL – Richtlinien

  • paragraphen © Archiv

    Kurzfassung der wichtigsten Bestimmungen zum ÖPUL 2015 - Agrarumweltprogramm bis 2020

Inhaltsverzeichnis

Fachartikel

  • AMA informiert über nicht-prämienfähige Flächen im ÖPUL
  • Vorsicht bei Aufgabe der Tierhaltung
  • Beim Zwischenfruchtanbau frühesten Umbruchtermin der Variante 3 einhalten
  • ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz- Stallhaltung" bei Schweinen
  • AMA erinnert an Ausbringungsverbot von stickstoffhältigen Düngemitteln
  • AMA macht auf aktuelle Flächenzugangsregelung im ÖPUL 2015 aufmerksam
  • Ernte abgeschlossen – Aufzeichnungen aktualisiert?
  • AMA: Maßnahmenübernahme 2020 im ÖPUL 2015
  • AMA informiert über Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL
  • Zwischenfruchtanbau: Spätester Anlagezeitpunkt für Variante 1 und 2 naht
  • Förderungsverpflichtungen und Fristen bei der Maßnahme "Alpung und Behirtung"
  • System Immergrün: Begrünungszeiträume und Aufzeichnungen
  • Meldepflicht bei Maßnahme "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen"
  • Vollständige Angaben in Tierliste ist Voraussetzung für korrekte Prämienberechnung
  • Aufzeichnungspflichten bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen
  • Auswirkungen auf ÖPUL-Prämien und Bioproduktion
  • Pflege von Biodiversitätsflächen
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