Ländliche Entwicklung, Betriebswirtschaft und Bauwesen

Deutliche Einkommenssteigerung
Das Jahr 2022 war von Extremen geprägt. Nachdem Russland Ende Februar die Ukraine – einen wichtigen Agrarexporteur – angegriffen hatte, spielten die Preise verrückt. Insbesondere die Getreidemärkte erzielten neue Hochstände, in deren Sog auch die tierische Produktion deutliche, bisher kaum gesehene Preissteigerungen verzeichnen konnte. Trotz des Fakts, dass infolge des Krieges auch Öl und Gaspreis kräftig stiegen, bleibt unterm Strich ein kräftiges Plus beim landwirtschaftlichen Einkommen für das Jahr 2022. Über ganz Österreich betrachtet steht ein Plus von 42 Prozent, wobei bis auf die Dauerkulturbetriebe alle Betriebsformen deutlich zulegen konnten. Wichtig bei dieser Betrachtung ist jedoch immer, den mehrjährigen Vergleich und die Absolutzahlen zu betrachten. Wie in der Abbildung 1 ersichtlich, gab es in den letzten zwölf Jahren jeweils fünf Jahre mit einem Einkommensplus und -minus sowie zwei Jahre mit gleichbleibenden Einkünften. Im Jahr 2021 lag das Einkommen noch am gleichen Niveau wie 2012. Hier zeigt sich deutlich, dass die land- und forstwirtschaftlichen Einkommen zunehmend volatil sind und vielfach von externen, (von Landwirt/-innen) nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig sind. Die Bergbauernbetriebe konnten ebenfalls eine deutliche Einkommenssteigerung erzielen. Insbesondere aufgrund der höheren Erträge aus der Tierhaltung, dem Forst und den öffentlichen Geldern. Die öffentlichen Gelder sind um rund zehn Prozent gestiegen und der Anteil am Ertrag ist mit 26,2 Prozent in Vorarlberg traditionell am höchsten, vor allem aufgrund der vergleichsweise großen Förderung aus Landesmitteln. Im Grünen Bericht war die Einkommenssteigerung bei Biobetrieben geringer als bei konventionellen Betrieben. Einerseits, da das Einkommen bereits auf einem höheren Ausgangsniveau lag und andererseits da Biolebensmittel bereits höherpreisig vermarktet wurden und die Preissteigerungen hier nicht im selben Maß erfolgen konnten.
Einkommen in Vorarlberg laut Grünem Bericht
Das land- und forstwirtschaftliche Einkommen stieg in Vorarlberg um 18,5 Prozent. Damit liegt die Steigerung unter dem Österreichschnitt, was auf mehrere Gründe zurückzuführen sein dürfte:
- Kaum Ackerfläche
- Im Vergleich deutlich weniger Forstfläche je Betrieb
- Heumilch und Biomilch konnten die Vermarktungspreise weniger stark anheben als konventionelle Silomilch, haben aber in Vorarlberg eine höhere Bedeutung als im Rest Österreichs
Arbeitskreis Unternehmensführung
Im Arbeitskreis Unternehmensführung sind rund 120 Betriebe, die freiwillig buchführende Aufzeichnungen machen. Durch die freiwillige Teilnahme sind die Ergebnisse nicht statistisch aussagekräftig. Es handelt sich großteils um Milchviehbetriebe, die im Durchschnitt deutlich größer und wirtschaftlich erfolgreicher sind. Das Einkommen im Arbeitskreis stieg um 9,3 Prozent an und ist fast doppelt so hoch als im Durchschnitt der Grünen Bericht Betriebe. Wie in der Grafik ersichtlich, konnte der durchschnittliche Arbeitskreisbetrieb das land- und forstwirtschaftliche Einkommen in gleichem Ausmaß steigen wie der VPI (Verbraucherpreisindex).
Digitale Förderplattform
Mit der neuen GAP-Periode erfolgte im Bereich der LE-Projektmaßnahmen (Investitionsförderung, Junglandwirt/-in, etc.) der Umstieg auf eine digitale Antragstellung über die DFP (Digitale Förderplattform). Wichtig hierzu ist, dass für den Einstieg zwingend die Handysignatur des Bewirtschafters notwendig ist! Die Handysignatur kann noch bis Montag, 4. Dezember über die LK beantragt werden (z.B. im Rahmen der Sprechtage). Anschließend wird auf die ID Austria umgestellt, welche von den Passbehörden ausgestellt wird. Die Antragstellung in der DFP funktioniert aktuell problemlos. Die weitere Bearbeitung und damit Genehmigung durch die Förderstelle ist aber noch nicht möglich. Sollte es von politischer Seite keine Änderungen an den Grundlagen geben, ist laut AMA mit dem Start der sogenannten Verwaltungskontrolle Anfang 2024 zu rechnen und damit hoffentlich mit Fördergenehmigungen im ersten Quartal 2024.
Rückschau MFA 2023 / Vorschau MFA 2024
DI Bernhard Jenny berichtet über die Abwicklung des ersten Jahres der neuen GAP-Periode zum Mehrfachantrag 2023. Trotz Umstellung und geänderter Rahmenbedingung wurden die Förderprogramme sehr gut angenommen, vor allem das Österreichische Umweltprogramm ÖPUL 2023 mit den unterschiedlichen Maßnahmen. 3.039 Landwirt/-innen stellten einen Mehrfachantrag 2023. Das ist ein minimaler Rückgang von 0,50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Jenny hebt besonders den hohen Bewirtschaftungsanteil von Naturschutzflächen und Biodiversitätsflächen von 20 Prozent in Vorarlberg hervor. Die Vorbereitungen für den MFA 2024 laufen und die Antragstellung ist vom 2. November bis 15. April wieder möglich. Jede/-r Landwirt/-in wird wieder, wie in gewohnter Weise, persönlich zu einem Abgabesprechtag in den Gemeinden eingeladen.
Erkenntnisse Flächen-Monitoring
Aufgrund von EU-Vorgaben wurden im Jahr 2023 erstmals die Förderauflagen flächenbezogener Zahlungen mittels Flächen-Monitoring eingeführt. Die Datenbasis bilden die Sentinel Satellitendaten der EU, welche alle drei bis fünf Tage Aufnahmen von Österreich mit einer Auflösung von zehn Meter mal zehn Meter je Pixel vornehmen. Diese Daten werden mit den Daten des Mehrfachantrages verglichen. Bei den monitoringfähigen Sachverhalten handelt es sich im Detail um Flächenversiegelung, Wechsel zwischen Dauerkulturen, Acker und Grünland, Kulturgruppen, Mähzeitpunkte, Ernte bei Ackerkulturen, Bodenbedeckung für Zwischenfrüchte. Bei fehlerhaften Angaben wurde der Landwirt informiert und konnte mit der AMA Foto-App das Gegenteil dargestellt oder die beanstandete Fläche sanktionsfrei im Mehrfachantrag korrigiert werden. Die ersten Ergebnisse zeigen eine geringe Anzahl an Abweichungen. Durch die Einführung des Flächen-Monitorings konnte die Vor-Ort-Kontrollrate deutlich reduziert werden.
Alpfutterflächen neu
Im Antragsjahr 2023 wurde erstmals das neue optimierte und automatisierte System für Alp- und Hutweideflächen eingeführt, mit dem Ziel, rückwirkend keine Rückschau der Flächen mehr vornehmen zu müssen. In Summe wurden zirka 32.000 Hektar Alpfutterfläche, annähernd wie bisher, ermittelt. Es kam jedoch zu Verschiebungen. Bei zirka einem Drittel der Alpen wurde mehr Futterfläche ermittelt (oberhalb der Waldgrenze), bei zirka einem Drittel der Alpen ist die Futterfläche annähernd gleichgeblieben und bei zirka einem Drittel der Alpen kam es zu Kürzungen (vor allem produktive Alpen mit viel Waldrändern). Durch die Einführung eines Beschirmungslayers wurden alle Bäume mit einer Kronenfläche von größer 200 Quadratmeter und Wuchshöhe größer drei Meter automatisch abgezogen. Konnte mittels Ansuchen auf Referenzänderung mit Fotos nachgewiesen werden, dass die Alptiere bis zum Baumstamm weiden, konnte der „Lärchenwiesenfaktor“ angewendet werden. Dabei wurden nur zehn Prozent der Beschirmungsfläche abgezogen. Anträge auf Referenzänderung mit entsprechenden Nachweisen können jährlich im Antragszeitraum gestellt werden und werden weiterhin empfohlen. Zukünftig soll der Referenzänderungsantrag mit der AMA Foto-App verknüpft werden.
MFA einzeltierbezogene Meldung Schafe/Ziegen
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist ab dem Antragsjahr 2023 für den Erhalt bestimmter Zahlungen eine einzeltierbezogene Meldung erforderlich. Dazu zählen die ÖPUL-Zahlungen der Maßnahmen „Tierwohl – Weide“, „Almbewirtschaftung“, „Tierwohl – Behirtung“ und „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ sowie die gekoppelte Almauftriebsprämie. Dies führte zu einer großen Herausforderung und Problemen für alle Beteiligten. Folgende Probleme wurden aufgezeigt: keine zentrale Schafe-/Ziegendatenbank, keine vereinfachte Alm-/Weidemeldung für Schafe und Ziegen wie bei den Rindern; sieben Tage Meldefrist statt 14 Tagen bei Alpung. Doppelte Tierbewegungsmeldung mittels MFA-Korrektur mit elektronischer Signatur. Bei Rindern ist eine Meldung auch mit AMA-Pin möglich. An einer Vereinfachung ähnlich den Rindermeldungen wird gearbeitet.
Bauberatung und Planung
Zmstr. Ing. Daniel Muxel berichtete über die Schwerpunkte und Tätigkeiten im Bereich Bau & Planung. Nach wie vor bildet die Berücksichtigung der Ammoniakreduktionsverordnung mit den notwendigen Adaptierungen bei Neu- und Umbauten einen Schwerpunkt in der Bauberatung. Die entsprechenden baulichen Ausgestaltungen stellen Fördervoraussetzungen für die landwirtschaftliche Investitionsförderung dar. Grundsätzlich geht es darum, durch schnelles Abfließen von flüssigem Wirtschaftsdünger die Ausgasung zu reduzierten. Die Grundregeln:
- Schwerpunkt der NH-3-Minderung im Fressgang
- Verringerung der Emissionsfläche
- Bauliche Maßnahmen zur Harnableitung – Quergefälle
- Ausreichende Dimensionierung der Harnableitung
- Häufige Entmistung der Flächen und Reinigung der Ableitung müssen baulich umgesetzt werden.
Die Nachfrage nach Bauberatung und -planung ist weiterhin hoch. Insgesamt erfolgen 2022 65 Bauberatungen, 2023 waren es 85 Bau- und PV-Beratungen. Für 2024 wird damit gerechnet, dass wiederum viele Betriebe bauliche Maßnahmen im Bereich Tierwohl und erneuerbare Energie in Angriff nehmen werden. Dies folgt einerseits dem eigenen Interesse der Betriebsleiter/-in, andererseits auch dem gesellschaftlichen Wunsch. Auch ist die Bereitschaft, in PV-Anlagen auf vorhandenen Gebäuden zu investieren weiterhin hoch. Der neue Beratungsschwerpunkt in diesem Bereich wird gut angenommen.