Impulsprogramm aufgelegt

Darunter steigende Betriebsmittelkosten, Inflation, volatile Marktpreise sowie extreme Wetterbedingungen. Gleichzeitig steigen die gesellschaftlichen Anforderungen in Richtung Umwelt- und Tierwohlstandards. Deshalb setzt Landwirtschaftsminister Mag. Norbert Totschnig, MSc gemeinsam mit den Ländern ein 360 Millionen Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft um. Ziel der Mittel-Aufstockung ist, Zukunftsinvestitionen zu sichern, die Leistungen der Familienbetriebe besser abzugelten sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dazu Landwirtschaftsminister Mag. Norbert Totschnig, MSc: „Mit dem 360 Millionen Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft tragen wir der Inflation Rechnung. Es ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen, mit denen unsere Bäuerinnen und Bauern aktuell kämpfen. Damit honorieren wir die Leistungen unserer bäuerlichen Familienbetriebe für Umwelt, Klima, Tierwohl, Bio- und die Berglandwirtschaft und stärken die Wettbewerbsfähigkeit. Mit dem Impulsprogramm für die Landwirtschaft ist Österreich europaweit Vorreiter, das ist bis dato in der EU einzigartig.“ „Klar ist: Die Mehrleistungen unserer Bäuerinnen und Bauern brauchen eine faire Abgeltung. Mittels einer Wertanpassung des Agrarumweltprogramms ÖPUL, der Bergbauern- und der Investitionsförderung stellen wir die wirtschaftliche Stabilität und die multifunktionalen Leistungen der Bauernfamilien in den Mittelpunkt. Denn jeder Euro, den wir in die Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern investieren, ist eine Investition in die Versorgungssicherheit Österreichs! Damit stärken wir auch vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche und sichern Arbeitsplätze in Österreich.“ LK-Präsident Josef Moosbrugger begrüßt die Schwerpunktsetzung: „Mit dem Impulsprogramm trägt die Bundesregierung der schwierigen Kostensituation in der Landwirtschaft Rechnung. Nach den ansteigenden Preisentwicklungen des letzten Jahres spüren wir derzeit Preisrückgänge bei den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten, während sich bei den Kosten wenig bewegt. Das führt zu einer gänzlich anderen Situation und noch schwierigeren Situation wie im Vorjahr. Ich begrüße es daher, dass zumindest Bund und Länder in ihren Bereichen bei den öffentlichen Geldern der Kostensituation Rechnung tragen und eine Indexierung vornehmen. Auch die Anhebung der Kostengrenze für Investitionen im Bereich Tierwohl und Klima trägt einerseits den vielfältigen Anforderungen und Erwartungen, aber insbesondere den Kostenanstiegen Rechnung. Auch die Brüsseler Ebene ist gefordert, sich an Österreich ein Beispiel zu nehmen und bei der Säule I eine Prämienanpassung vorzunehmen. Dies hilft der Landwirtschaft in der derzeitigen Situation. Nichtsdestotrotz ist der Markt entscheidend. Nur wenn die kleinstrukturierten, nachhaltig wirtschaftenden Betriebe für ihre Qualitätsarbeit vom Markt werthaltig entlohnt werden, können sie bestehen.“
Eckpunkte
- Das BML stellt in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich 54 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Wie im Landwirtschaftsgesetz vorgesehen, kommen 36 Millionen Euro pro Jahr an Landesmitteln hinzu. In Summe ergeben sich so 90 Millionen Euro pro Jahr.
- Für 2024 bis 2027 sind das 360 Millionen Euro zusätzlich für Österreichs Landwirtschaft.
- Die Mittel werden für das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete (AZ) sowie die Investitionsförderung eingesetzt.
- Im nächsten Schritt sollen diese zusätzlichen Mittel 2024 mit einer Änderung des österreichischen GAP-Strategieplans aufgenommen und anschließend durch die EU-Kommission genehmigt werden.
- Für ÖPUL und AZ sollen die Mittel für die Maßnahmenjahre 2024 bis 2027 ausbezahlt werden. Die Mittel für die Investitionsförderung stehen ebenfalls ab 2024 zur Verfügung. Für ab 2024 gestellte Anträge soll es eine höhere Obergrenze für bestimmte anrechenbare Klimaschutz- und Tierwohlkosten geben.
360 Millionen Euro
Die Mittel dienen als Leistungsabgeltung für Bäuerinnen und Bauern im Bereich Umwelt, Klima, Tierwohl, Bio- und die Berglandwirtschaft. Inflationsbedingt werden nun das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Bergbauern- und Investitionsförderung aufgestockt.
1. Agrarumweltprogramm ÖPUL
- Das ÖPUL ist das zentrale Instrument der Agrarpolitik, um eine umweltschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zu unterstützen.
- Die freiwillige Teilnahme von mehr als 80 Prozent der Bäuerinnen und Bauern in Österreich bestätigt die hohe Bereitschaft, Umwelt- und Klimaleistungen zu erbringen.
- Künftig werden diese Leistungen mit 191 Millionen Euro zusätzlich honoriert. Dazu sollen alle ÖPUL-Prämien um acht Prozent angehoben werden. 40 Millionen Euro stehen für gezielte, neue Maßnahmen im Umwelt- und Klimabereich zur Verfügung (derzeit in Ausarbeitung).
2. Bergbauernförderung – Ausgleichszulage (AZ)
- Das Ziel der Ausgleichszulage ist es, eine flächendeckende Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten zu gewährleisten. In Österreich liegen rund 70 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen im benachteiligten Gebiet (Großteils Berggebiete).
- Künftig stehen 105 Millionen Euro zusätzlich für benachteiligte und Berggebiete zur Verfügung.
- Die AZ-Prämien werden um acht Prozen angehoben, zudem ist ein zusätzliches Top-Up für die Erschwernisgruppen drei und vier vorgesehen: Rund 14 Euro pro Hektar mehr für die Erschwernisgruppen null bis zwei und rund 33 Euro pro Hektar mehr für Erschwernisgruppen drei und vier.
3. Landwirtschaftliche Investitionsförderung
- Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung schaffen Innovation und leisten einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und das Tierwohl.
- Die zusätzlichen 64 Millionen Euro ermöglichen es, die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement auf 500.000 Euro anzuheben.
- Die Erhöhung der Obergrenze ist für Investitionen in folgende Maßnahmen anwendbar: Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung (z. B. Bodennahe Gülleausbringung, Multiphasenfütterung, effiziente Bewässerung, Kühlung in Ställen, etc.) und besonders tierfreundliche Haltungssysteme.
Betriebsbeispiele
- Ein ÖPUL-Betrieb mit 20 Hektar Fläche und rund 120 Euro pro Hektar ÖPUL erhält außerhalb des benachteiligten Gebiets rund 200 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
- Ein ÖPUL-Betrieb im Berggebiet mit 20 Hektar Fläche, rund 250 Euro pro Hektar ÖPUL und 180 Euro AZ erhält rund 700 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
- Ein durchschnittlicher Bio-Betrieb mit 24 Hektar Fläche und 250 Euro pro Hektar ÖPUL erhält außerhalb des benachteiligten Gebiets rund 500 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
- Ein durchschnittlicher Bio-Betrieb im benachteiligten Gebiet mit 24 Hektar, 350 Euro pro Hektar ÖPUL und 180 Euro AZ erhält rund 1.000 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
- Je nach Investitionsvorhaben im Stallbereich erhält ein landwirtschaftlicher Betrieb bis zu 40.000 Euro mehr Zuschuss.