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20.08.2023 | von LK Österreich - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Handy-Signatur bzw. ID Austria ab Mehrfachantrag (MFA) 2023 verpflichtend

Seit November 2022 (Beginn Antragsfrist MFA 2023) ist das Absenden des Antrages nur mehr mit qualifizierter elektronischer Signatur, sprich mit einer Handy-Signatur bzw. mittels ID Austria (der neue “elektronische Identitätsnachweis“) möglich. Was bedeutet das konkret für alle Antragsteller?

Handysignatur & ID Austria 2
Das Absenden des Mehrfachantrags 2023 wird nach derzeitiger Planung nur noch mittels Handy-Signatur oder ID Austria möglich sein. © StockSnap auf Pixabay

Selbsttätige Antragsteller des MFA

Mit der 2023 gestarteten neuen GAP-Periode kann nur noch nach Einstieg ins eAMA mittels Handy-Signatur bzw. mit ID Austria abgesendet werden. Das gilt in weiterer Folge auch für alle notwendigen Korrekturen. Vorbereitungsarbeiten (z.B. Erfassung der Beilagen, Digitalisierung der Flächen, …) können wie gewohnt mittels Betriebsnummer und Passwort durchgeführt werden. Ausschließlich das Absenden erfordert zukünftig die Handy-Signatur.

Antragstellung in den Bezirksbauernkammern

Auch bei der Antragstellung des MFA im Wege der Bezirksbauernkammer ist zur Unterfertigung der Verpflichtungserklärung ebenfalls die Verwendung der Handy-Signatur bzw. die ID Austria vorgesehen. In jenen begründenden Fällen, wo dies nicht möglich ist (z.B. Antragsteller besitzt kein Handy), darf die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung vom Antragsteller (bzw. von der vertretungsbefugten oder bevollmächtigten Person) noch per Hand, ohne Verwendung der Handy-Signatur erfolgen.

Dennoch wird dringend empfohlen, sich eine Handy-Signatur freischalten oder sich gleich für die ID Austria, den elektronischen Identitätsnachweis, registrieren zu lassen. Hierzu finden Sie alle notwendigen Informationen unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsuebersicht.html.

Das gilt auch für die zur Abgabe des MFA bevollmächtigten Person. Diese benötigt zukünftig ebenso eine digitale Vollmacht. Dies ist nur dann möglich, wenn Vollmachtgeber (= Bewirtschafter) und Vollmachtnehmer (= bevollmächtigte Person) über eine Handy-Signatur bzw. ID Austria verfügen und im “Vollmachtenservice der österreichischen Stammzahlenregisterbehörde“ die Vollmacht digital erteilt wird. Details dazu finden Sie auf Elektronische Vollmacht | AMA - AgrarMarkt Austria.

Warum ist die Umstellung auf die digitale Unterschrift bzw. Login mit Handy-Signatur notwendig?

Internetkriminalität ist leider keine Randerscheinung. Fast täglich hört und liest man, wie Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer, sogar Ämter, Behörden und Regierungen von derartigen Fällen betroffen und teilweise massiv geschädigt werden.

Durch das Verfahren zur Erlangung der Handy-Signatur / ID Austria ist der Benutzer eindeutig und rechtssicher identifiziert und die qualifizierte elektronische Signatur einer eigenhändigen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt. Der Identitätsnachweis wird durch die Kombination zweier unterschiedlicher und insbesondere unabhängiger Komponenten (Login mittels Handynummer und Passwort und in weiterer Folge durch die Bestätigung des gewünschten Vorgangs (z.B. mittels Pin oder einem biometrischen Merkmal wie zB dem Fingerabdruck oder der Gesichtserkennung) sehr sicher. Aus diesem Grund ist das System der 2-Faktor-Authentifizierung bereits seit vielen Jahren Standard und wird zunehmend weiter Standard bei Behördenvorgängen, Online Banking, Kreditkartenzahlungen, usw. und nun auch bei der eAMA-Mehrfachantragstellung werden.

Zur sicheren Gewährleistung der Antragstelleridentität und zum besseren Schutz aller Antragsdaten ist daher die Umstellung von Betriebsnummer und Pin-Code (bzw. Passwort) auf die qualifizierte elektronische Signatur (Handy-Signatur bzw. ID Austria) essentiell notwendig und für alle Beteiligten sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen Handy-Signatur und ID Austria und wo kann man sie verwenden?

Die Handy-Signatur ist die rechtsgültige, qualifizierte elektronische Unterschrift im Internet und ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Die Aktivierung und Verwendung der Handy-Signatur ist kostenlos und ermöglicht einen komfortablen Einstieg in zahlreiche Internetdienste der Verwaltung und Wirtschaft wie zum Beispiel FinanzOnline, eAMA, Meine SV, Neues Pensionskonto, Strafregisterauszug, Elektronisches Postamt, Grüner Pass, Unternehmensserviceportal (USP) und vieles mehr.

Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Sie kann im behördlichen Umfeld und in Zukunft auch darüber hinaus vielfältig genutzt werden. Mit ID Austria kann man sich weiterhin bei allen Services anmelden, die eine Anmeldung mit Handy-Signatur anbieten.
  • Die Basisfunktion der ID Austria enthält somit alle Funktionen der Handy-Signatur und wird auf Basis des derzeitigen Informationsstands beim erstmaligen Einstieg mit der Handy-Signatur bei einem ID Austria LogIn, zur ID Austria Basis automatisch durch einmalige Zustimmung umgewandelt.
  • Die Vollfunktion der ID Austria hat zusätzliche Funktionen und neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion (Anmerkung: die Bezeichnung lautet “Die digitale Ausweisplattform“) am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. Allerdings kann über die APP “Digitales Amt“ eine Handy-Signatur, die ursprünglich von einer behördlichen Stelle aktiviert wurde (z.B. wenn die Handy-Signatur über FinanzOnline freigeschalten wurde), auf die ID Austria mit Vollfunktion OHNE weitere behördliche Identitätsfestellung vom Handy-Signatur Besitzer selbst, umgestellt werden.

Wo erhalte ich die Handy-Signatur?

Die Aktivierung einer Handy-Signatur ist bis zum offiziellen Start von ID Austria - das wird voraussichtlich per 5. Dezember 2023 sein - noch in verschiedenen Registrierungsstellen, wie z.B. Finanzämter, Gemeinden, Gesundheitskassen und auch in den Bezirksbauernkammern (in fast allen Stellen nur nach Terminvereinbarung) möglich. Voraussetzung ist die persönliche Anwesenheit, ein eigenes Mobiltelefon und ein amtlicher Lichtbildausweis. Handysignaturen sind ab ihrer Aktivierung insgesamt fünf Jahre gültig und müssen spätestens dann in eine ID Austria umgewandelt werden. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur kann unter www.handy-signatur.at im Menüpunkt “Mehr“ und Unterpunkt “Meine Daten“ eingesehen werden.

Wo erhalte ich die ID Austria?

5Für die Registrierung einer ID Austria gibt es verschiedenste Möglichkeiten und auch verschiedenste Voraussetzungen. Zuerst stellt sich die Frage, ob man bereits eine aktive Handy-Signatur, die von einer Behörde ausgestellt wurde, hat? Abhängig davon gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten zu einer ID Austria zu gelangen. (Anmerkung: Nicht immer ist ein Weg zur Passbehörde erforderlich!)

Eine sehr gute und gesicherte Übersicht bietet die Internetseite: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsuebersicht.html. Auf dieser Seite sind die Voraussetzungen bzw. die einzelnen Schritte, die zum Erlangen einer ID Austria erforderlich sind, genau dargestellt.

ID Austria befindet sich aktuell in der Pilotphase, weshalb nur ausgewählte Registrierungsbehörden für eine Aktivierung “vor Ort“ zur Verfügung stehen - die Liste dieser Stellen findet man auf der Homepage Registrierungsbehörden (oesterreich.gv.at).

Nach der Pilotphase können sich alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an folgende Registrierungsbehörden wenden:
  •  jede Passbehörde, 
  • eine zur Entgegennahme des Passantrages ermächtigte Gemeinde (nur für Einwohnerinnen/Einwohner der jeweiligen Gemeinde),
  • eine Landespolizeidirektion
  • sowie an eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland (nur für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher).

Wer bereits eine Handy-Signatur hat und diese behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), für die ist ein persönlicher Behördenweg nicht mehr notwendig. Die Handy-Signatur kann einfach und rasch online auf die ID Austria umgestellt werden.

ID Austria Registrierung durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur (oesterreich.gv.at)

Eine Aktivierung der ID Austria über das bestehende Verfahren zur Freischaltung von Handy-Signaturen bei den Landwirtschaftskammern ist ab dem 5. Dezember 2023 jedenfalls nicht mehr möglich.

Handy-Signatur ohne Wohnsitz in Österreich

Auch Personen, die keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich haben und damit nicht im Zentralen Melderegister Österreichs (ZMR) aufscheinen, können eine Handy-Signatur beantragen. Sie müssen sich in das Ergänzungsregister für natürliche Personen eintragen, dann die Bürgerkarte/Handy-Signatur bei einer offiziellen Registrierungsstelle aktiviere und die Funktion der Handy-Signatur durch einen Log-In auf www.handy-signatur.at prüfen und abschließend die AMA unter std@ama.gv.at aktiv in Kenntnis setzen, damit sie die notwendigen Vorkehrungen in ihrem System schaffen kann. Eine detaillierte Anleitung ist unter Handy-Signatur ohne Wohnsitz in Österreich | AMA - AgrarMarkt Austria zu finden.

Links zum Thema

  • Aktivieren der Handy-Signatur : buergerkarte.at
  • Häufige Fragen (FAQ) zum eAMA-Login | AMA - AgrarMarkt Austria
  • Elektronische Vollmacht | AMA - AgrarMarkt Austria
  • ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis
  • Systemanforderungen der App "Digitales Amt"
  • Registrierungsbehörden (oesterreich.gv.at)
  • ID Austria Registrierung durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur (oesterreich.gv.at)
  • Services (oesterreich.gv.at)
  • Handy-Signatur ohne Wohnsitz in Österreich | AMA - AgrarMarkt Austria
  • Handy-Signatur

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Vorarlberg

  • AMA informiert über die Antragstellung zum Mehrfachantrag 2024

  • Flächenmonitoring - erste Erkenntnisse des Antragsjahres 2023

  • ID Austria ersetzt ab 5. Dezember 2023 die Handy-Signatur

  • Agrarmarketingbeitrag 2023 ausschließlich über den Mehrfachantrag

  • AMA: Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2023 fixiert

  • Freischaltung der Handy-Signatur nur noch bis 4. Dezember 2023 möglich

  • AMA MFA Fotos App wird um neue Funktionalitäten erweitert

  • Handy-Signatur bzw. ID Austria ab Mehrfachantrag (MFA) 2023 verpflichtend

  • Flächenmonitoring: Möglichkeit zur Richtigstellung nutzen

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vorgangsweise bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Kartierung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Änderungen und Meldungen im Weinbaukataster möglichst zeitnah vornehmen

  • Mein Postkorb: Schreiben durch AMA in elektronischer Form

  • Neuerungen bei der Beantragung von gealpten Pferden und anderen Equiden

  • MFA 2023: Antragsfrist endet am 17. April

  • Geolokalisierte Fotos richtig aufnehmen und übermitteln

  • Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragsteller ab 2023

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern

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