Grünland, Acker, Sonderkulturen, Bio
Bericht amtlicher Pflanzenschutzdienst, Änderungen PSM-Aufzeichnungen
In den nächsten Jahren kommt es zu Änderungen bei den Aufzeichnungen über die Verwendung von PSM für berufliche Verwender/-innen und die zuständigen Behörden. Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel müssen spätestens ab 2026 elektronisch und maschinenlesbar aufgezeichnet werden. Zusätzlich zu den bereits geforderten Daten müssen dann auch Lage der Fläche (georeferenziert) sowie das BBCH-Stadium (morphologische Entwicklungsstadium) der Kulturpflanze angegeben werden. Ab spätestens 2028 muss es jährliche Erhebungen zu Verwendungsdaten von PSM geben, mit einer Abdeckung von mind. 85 Prozent bzw. 95 Prozent. Bislang waren diese Daten nur alle fünf Jahre und in geringerer Abdeckung zu liefern. Die AGES hat eine Machbarkeitsstudie für ein elektronisches Lastenheft (Datenbank) durchgeführt.
Diese Datenbank könnte die Kontrolle der Umsetzung erleichtern und die Einheitlichkeit der Aufzeichnungen gewährleisten. Es gäbe damit eine umfassende Datenbasis zur Strategieentwicklung für den österreichischen Pflanzenschutz auf Ebene der Bundesländer. Es bestehen allerdings auch Bedenken bezüglich der Datenverwendung. Die Statistik Verordnung benötigt Daten, die bisher über Schnittstellen – Importmengen, Verkaufsmengen als Hochrechnung ermittelt wurden, von daher wäre eine zentrale PSM Datenbank, in der jede und jeder die Anwendungen erfassen müssen, nicht zwingend. Die Kosten und der Aufwand sind hoch, der Detaillierungsgrad enorm. Eine Excel-Liste am Betrieb, die die geforderten Inhalte enthält, könnte die Mindestanforderungen auch erfüllen.
Pflanzenschutzmittelverwendungskontrollen
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist Ländersache. In Vorarlberg wurde die Lacon GmbH zur Durchführung der Pflanzenschutzmittelverwendungskontrollen beauftragt. Festgestellte Abweichungen betreffen mangelnde Aufzeichnungen (v.a. fehlende Ausbringungsmengen), die Aufbewahrung oder die falsche Verwendung, z. B. von Reinigungsmitteln als PSM im kommunalen Bereich z. B. zur Bekämpfung von Japanknöterich.
Die gezogenen Produktproben führten bislang zu keinen Beanstandungen, alle Werte lagen unter den Berichtsgrenzen.
Nützlinge
In Österreich gilt die Verwendung von Nützlingen als Pflanzenschutzmaßnahme, d.h. für die Inverkehrbringung und Verwendung ist eine Zulassung notwendig. Bei Nützlingen kommt es auf den Vollzugsbereich und das Landesrecht an, ob Nützlinge in den Ländern als Pflanzenschutzmittel gelten. In manchen Bundesländern sind Nützlinge keine Pflanzenschutzmittel und deren Verwendung wird deshalb nicht kontrolliert.
Invasive Schädlinge beunruhigen die Landwirtschaft
Der Japankäfer ist ein sogenannter prioritärer Schädling, er unterliegt strengen EU-Bestimmungen. Er tritt bereits in Italien und der Schweiz auf und kann dort nur mehr eingedämmt werden. Der Japankäfer tritt vereinzelt immer wieder an Hauptverkehrsrouten auf, da er mit Transportmitteln wie LKWs verschleppt werden kann. Zwei Exemplare wurden 2024 in Lindau in unmittelbarer Grenznähe zu Vorarlberg gefunden. Maßnahmen, die im Falle eines Ausbruchs (Fund mehrerer Käfer) ergriffen werden müssten, beinhalten z. B. Verbringungsverbot von Erdaushub, Grünmaterial und Wirtspflanzen aus dem Befallsgebiet, verstärktes Fallennetzwerk, Attract & Kill Fallen, Information der Öffentlichkeit, etc. Die Zukunft bringt mehr und neue Schädlinge, die Herausforderungen steigen.
NEC Richtlinie Umsetzung Deutschland
Im Herbst wurde in Bayern eine Ausnahme zur 2025 geplanten Verpflichtung zur bodennahen Gülleausbringung beschlossen. Im Projekt „Alternative Ammoniak-Minderungsoptionen bei der Gülleausbringung (AlterMin)“ wurden mögliche Alternativen wissenschaftlich untersucht. Als Ammoniak-Minderungsmaßnahme erwies sich dabei die 1:1 Verdünnung mit Wasser. Letztendlich liegt die Inanspruchnahme dieses alternativen Verfahrens und des damit verbundenen auf 4,6 Prozent reduzierten TS-Gehalts in der Eigenverantwortung der Anwender/-innen in Deutschland und wird im Rahmen der Fachrechtskontrollen überprüft. Es wird sich sehr schnell ein Bild bezüglich der Einhaltung und der Praktikabilität ergeben.
Österreich Freiwilligkeit vor Zwang
Dieser Ansatz gilt für die Ammoniakreduktion in Österreich, es zählt jeder Kubikmeter Gülle, welcher bodennah ausgebracht wird. Können die anspruchsvollen Ziele von 50 Prozent bodennaher Ausbringung erreicht werden, dann kommt die österreichische Landwirtschaft um eine verpflichtende bodennahe Ausbringung herum. Daher unbedingt noch vor Jahresende die ÖPUL-Maßnahme „bodennahe Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger“ beantragen. Dann kann im Jahr 2025 eine ÖPUL-Unterstützung für die bodennah ausgebrachte Gülle gewährt werden. Dazu muss nicht extra in die Technik investiert werden. Bodennahe Ausbringtechnik ist eine Investition für die Zukunft, die von vielen Betrieben bereits getätigt wurde und überbetrieblich über Lohnunternehmer/-innen und Maschinenringe in Anspruch genommen wird. Die Vorteile liegen auf der Hand: Bessere Nährstoffeffizienz, geringere Emissionen, weniger Gestank, bessere Verteilung und höhere Schlagkraft.
Bioberatung
Dann berichtete Bioberater Florian Vinzenz aus seinem Bereich. Bürokratische Hürde und stagnierende, unsichere Marktsituation halten viele von einer Bio-Umstellung ab (Online Anträge im VIS; Weideverpflichtung; Biodiversitätsrechner, Tierzukauf).
Die Herausforderungen für die biologische Produktion sind mannigfaltig. 2024 war für den Gemüse- und Kartoffelbau besonders herausfordernd. Der Niederschlag bis Ende Juni hat auf vielen Äckern die Bewirtschaftung erschwert, weil die Böden nicht befahrbar waren. Die feucht schwülen Verhältnisse im Anschluss haben zu Sporen und Pilzinfektionen geführt (Krautfäule). Ohne Pflanzenschutzmaßnahmen gab es schlechte Erträge. Der konventionelle Zugang von Zuchtstieren (Gemeinschaftsstieren) wurde nun praxistauglich gelöst. Die Jung-Stiere dürfen am Betrieb gehalten werden, erlangen aber keinen Bio-Status und müssen mindestens sechs Monate alt sein.
Mit der Anhebung des Transaktionskostenzuschusses um 40 Euro pro Hektar wird die Bio-Förderung verbessert. Wichtiger wäre es allerdings, dass wieder mehr preislich ansprechendere Nachfrage über den Markt kommt, dann wäre es einfacher Betriebe für Bio zu begeistern.
Sonderkulturen, Obst, Gemüse, Weinbau
Insgesamt waren die Wetterbedingungen 2024 für Sonderkulturen sehr schwierig mit vielen Pilzkrankheiten und etwas Hagel. Trotzdem ergab sich eine passable Ernte. Für Gemüse bestand gutes Wuchswetter, aber wegen der nassen Böden waren die Kulturarbeiten stark behindert. Im Bereich der Zierpflanzen ist der Verkauf wieder in etwa auf Vor-Corona-Niveau, aber es kam zu starken Kostensteigerungen, beispielsweise bei Löhnen und Gehältern, Erde und Heizenergie, die nicht über den Preis kompensiert werden können.
Die Zukunft im Obstbau liegt zunehmend in besserem Schutz der Kulturen und geht mehr und mehr in Richtung Folienanlagen, Photovoltaik als Schutz und Bewässerungen im Sommer. Anfang April 2024 bis Mitte Juli hat es in 76 Tagen an 56 Tagen geregnet. Kulturarbeiten waren fast nicht möglich, mechanische Unkrautbekämpfung undurchführbar.
Der Blütenansatz war gut, die Ernte in Vorarlberg überdurchschnittlich, es gab bei uns (fast) keinen Spätfrost. In anderen Regionen war das wesentlich schwieriger. Aber auch im Obstbau steigen die Kosten und der Aufwand, während die Preise stagnieren.
Weinbau
Das Regenwetter verursachte große Pilzprobleme. Die Weinbauern/-bäuerinnen tragen sich langsam ins Weinbaukataster ein. Dadurch steigt die offizielle Weinbau Fläche 2024 von fünf auf elf Hektar.
Facharbeiterkurs Feldgemüse und Obst
2024 ist, nach jahrelangen Bemühungen, auch im Obstbau ein Facharbeiterkurs (zwölf Teilnehmer) zustande gekommen. Dieser wird vom LFI gemeinsam mit der LK organisiert und im BSBZ abgehalten. Beim Facharbeiterkurs Feldgemüse sind 20 Teilnehmer/-innen dabei.
Sachkunde Pflanzenschutz
Für den Sachkundekurs Pflanzenschutz wird vom LFI Österreich derzeit ein Online-Ausbildungskurs ausgearbeitet. Insgesamt gibt es in Vorarlberg rund 700 berufliche PSM Anwender/-innen. Vorarlberg ist relativ restriktiv bei der Anwendung von PSM im Hausgarten, daher machen auch private Anwender/-innen den PSM-Kurs, weiters Golfplätze, Gemeinden und andere berufliche Anwender/-innen.
Spritzenüberprüfung
Damit die Feldspritzen wieder entsprechend den Vorgaben überprüft werden können, organisiert die LK gemeinsam mit den Tiroler Kollegen einen Prüftag in Vorarlberg. Auch die Schweizer Überprüfung (Salez, Kanton St. Gallen) wird anerkannt, diese ist nicht teurer als unsere und stellt eine Alternative dar, wenn die Prüfung versäumt wurde.
Einweg-Pfand-VO
Ab 2025 muss auf Einweggetränkepackungen aus Plastik und Metall bis zu drei Liter Volumen ein Pfand eingehoben werden. Ausgenommen sind Milchprodukte und Sirup. Das betrifft auch einige Direktvermarkter/-innen und Obstbauern/-innen, z. B. mit Apfelsaft.