26.02.2021 |
von Anita Wohlgenannt
Grenzübergänge für Landwirte erlaubt
Angesichts der herrschenden Coronavirus-Pandemie sind im Gegensatz zum letztjährigen Frühjahr die Grenzübergänge, insbesondere auch die kleineren Grenzübergänge, zu unseren Nachbarstaaten Deutschland, Schweiz und Liechtenstein in diesem Jahr offen. Aufgrund des besonderen Einsatzes von Landeshauptmann Mag. Markus Wallner, Landesrat Christian Gantner und Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger konnte beim zuständigen Gesundheitsministerium dabei auch erreicht werden, dass aufgrund der geltenden Bestimmungen der COVID-19-Einreiseverordnung (§ 8 Abs. 1 Z. 2) Einreisegründe ausschließlich aus zwingenden Gründen der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen im Einzelfall gänzlich von der Verordnung ausgenommen sind. Dies bedeutet, dass Land- und Forstwirte in Ausübung ihres Berufes sowie Tierhalter vor der Einreise bzw. Wiedereinreise nach Österreich weder das Einreiseformular (Pre-Travel-Clearance-Formular) digital auszufüllen, noch einen negativen COVID-19-Test vorzulegen haben. Bei einer Kontrolle ist für diesen Personenkreis lediglich die (auch schon bisher notwendige) Glaubhaftmachung der angeführten Ausnahmegründe (z.B. durch Vorlage eines Grundbesitznachweises, Pachtvertrages oder einer Auftragsbestätigung für die jeweiligen Maßnahmen; Besitzzeugnis des Tieres, Equidenpass, Einstellvertrag etc.) erforderlich. Ungeachtet dessen ist für den Grenzübertritt ein gültiges Reisedokument mitzuführen.