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10.02.2021 | von Helmuth Raser

Futter und Einstreu vor Wildschweinen schützen?

Sollte die Afrikanische Schweinepest im österreichischen Wildschweinebestand Einzug halten, muss man den Hausschweinebestand mit entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt vor einem Eintrag schützen.

11 Bild9 Einfriedung Gesamtbetrieb.jpg
11 Bild1 Hochsilos.jpg
11 Bild2 Polyestersilo.jpg
11 Bild3 Silos in geschlossenem Gebäude.jpg
11 Bild10 Strohlager Betriebsgelände.jpg
11 Bild4 Nachrüsten Pfosten auf Betonwand.jpg
11 Bild5 Einfriedung Fahrsilo weiträumig.jpg
11 Bild6 Holztor.jpg
11 Bild7 Gittertor.jpg
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11 Untergrabungsschutz Bodenanker.jpg
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11 Untergrabungsschutz Bodenanker.jpg
Ein wildschweinesicherer Zaun um den gesamten Betrieb schützt auch das Futterlager. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Hochsilos und Futterlager innerhalb von Gebäuden sind meist bereits wildschweinesicher. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Hochsilos und Futterlager innerhalb von Gebäuden sind meist bereits wildschweinesicher. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Hochsilos und Futterlager innerhalb von Gebäuden sind meist bereits wildschweinesicher. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Das Einstreulager am eingefriedeten Betriebsgelände wird auch durch den Zaun vor Wildschweinen geschützt. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Werden 1,5 Meter Wandhöhe nicht erreicht, kann häufig durch Aufsetzen einzelner Pfosten günstig nachgerüstet werden. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Fahrsilos sind entweder mit der gesamten Schweinehaltung einzufrieden oder die Entnahmestelle muss zum Beispiel durch Tore gegen Wildschweine abgesichert werden. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Fahrsilos sind entweder mit der gesamten Schweinehaltung einzufrieden oder die Entnahmestelle muss zum Beispiel durch Tore gegen Wildschweine abgesichert werden. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Fahrsilos sind entweder mit der gesamten Schweinehaltung einzufrieden oder die Entnahmestelle muss zum Beispiel durch Tore gegen Wildschweine abgesichert werden. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Weil Einstreumaterial für Wildschweine wenig attraktiv ist, schützt dieses auch ein Litzenzaun mit drei stromführenden Strängen. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Bodenanker bilden einen Unter­gra­bungsschutz. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich

Die Verordnung schreibt vor

  • "Der Betrieb muss über Räume oder Behälter zur Lagerung von Futter verfügen.“
  • "Der Betriebsinhaber bzw. die Betriebsinhaberin hat sicherzustellen, dass Futter und Einstreu am Betrieb vor Wildschweinen geschützt gelagert werden kann.“
Schweinegesundheitsverordnung, Anhang 2, Abschnitt I, Ziffer 3 & Abschnitt II, Ziffer 3
Neben dem direkten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen werden Futtermittel und Einstreu, die infizierte Wildschweine kontaminiert haben, als Eintragsquelle für die Afrikanische Schweinepest (ASP) gesehen. Wissenschaftliche Studien versuchen abzuklären, wie hoch die Gefahr tatsächlich einzuschätzen ist und wieviel Virusmaterial für eine Ansteckung erforderlich ist. Betroffene Länder schreiben jedenfalls eine wildschweinesichere Ablagerung oder eine Hitzebehandlung von Einstreu und (Rau-)Futter vor.

In Österreich verlangt die Schweinegesundheitsverordnung von Betrieben mit mehr als 30 Mast- oder mehr als fünf Sauenplätzen bereits jetzt eine wildschweinsihere Lagerung von Futter und Einstreu. Aus praktischer Sicht gibt es dafür mehrere Möglichkeitenn, Silagen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Geschlossene Silos und Hofinnenlage

Futtermittel in geschlossenen Gebäuden oder in Hochsilos, die für Wildschweine unzugänglich sind, benötigen keine darüber hinausreichenden Maßnahmen. Ähnliche Sicherheit bieten
  • eine Umzäunung des gesamten Betriebes mit einem wildschweinsicheren Zaun und
  • Lager in geschlossener Hofinnenlage, zum Beispiel innerhalb eines Vierkanthofes.

Wann sind Fahrsilos wildschweinsicher?

Exponierter liegen häufig Fahrsilos für Silage. Sind Futterlager aber mit einer fundamentierten Umfriedung, zum Beispiel einer Mauer oder einer geschlossenen Holzwand mit einer Mindesthöhe von 1,50 Metern umbaut, sollten ebenfalls keine weiteren Maßnahmen notwendig sein. Entscheidend ist die Höhe an der Siloaußenwand. Traunsteiner-Silos benötigen deshalb häufig eine zusätzliche Einfriedung.

Entnahme- und Zufahrtsbereich

Bei Fahrsilos müssen allerdings auch der Entnahme- und Zufahrtsbereich für Wildschweine unzugänglich ausgeführt sein. Hierfür eignen sich dichte Tore oder aufmachbare Gitter. Bei Gittern wird ein Abstand von 1 m zum Futtermittel empfohlen. Der Zugang muss für eine reibungslose Entnahme einfach zu öffnen und zu schließen sein. Eine weiträumige Einfriedung mehrerer Silos oder der gesamten Betriebsanlage in Kombination mit einem automatischen Tor kann je nach Lage sinnvoll sein.

Wildschweinesichere Gitter und Zäune

Sind Gitter oder Zäune notwendig, um Wildschweine vom Futterlager fernhalten zu können, sollten diese laut Schweinegesundheitskommission eine Mindesthöhe von 1,5 m über Bodenniveau haben. Ein Abstand von 1 m zum Lagergut wird empfohlen. Im unteren Bereich muss die Umfriedung so dicht sein, dass keine Ferkel oder Frischlinge durchschlüpfen können. Um ein Untergraben zu verhindern, kann der Zaun durch Bodenanker gesichert oder 20 bis 50 Zentimeter tief im Boden eingegraben werden. Alternativ dazu kann eine stromführende Litze auf der Außenseite des Zauns als Untergrabungsschutz dienen.

Sauberer Lagerplatz und keine Futterreste

Im Sinne der Futtermittelhygiene und der Biosicherheit ist der Lagerplatz sauber zu halten. Futterreste im ungeschützten Bereich außerhalb der Umzäunung sind unverzüglich zu entfernen, damit keine Wildschweine angelockt werden. Ein Zaun um ohnehin dichte Futterlagermöglichkeiten bietet zusätzlichen Schutz. In der aktuellen Situation ist jede Maßnahme, welche die Biosicherheit am Betrieb verbessert, sinnvoll.

Weitere Maßnahmen nicht auszuschließen

Sollten wir mit der Afrikanischen Schweinepest in unserem Land konfrontiert werden, ist davon auszugehen, dass ohnehin weitere Maßnahmen, die über den derzeitigen Rechtsrahmen hinausreichen, notwendig werden, um die Vermarktung aufrecht zu erhalten.

Schweinegesundheitsverordnung

  • Empfehlungen der Schweinegesundheitskommission (SGK)
  • Schweinegesundheits-Verordnung: Ende der Übergangszeit

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Ein wildschweinesicherer Zaun um den gesamten Betrieb schützt auch das Futterlager. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Hochsilos und Futterlager innerhalb von Gebäuden sind meist bereits wildschweinesicher. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Hochsilos und Futterlager innerhalb von Gebäuden sind meist bereits wildschweinesicher. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Hochsilos und Futterlager innerhalb von Gebäuden sind meist bereits wildschweinesicher. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Das Einstreulager am eingefriedeten Betriebsgelände wird auch durch den Zaun vor Wildschweinen geschützt. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Werden 1,5 Meter Wandhöhe nicht erreicht, kann häufig durch Aufsetzen einzelner Pfosten günstig nachgerüstet werden. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
Fahrsilos sind entweder mit der gesamten Schweinehaltung einzufrieden oder die Entnahmestelle muss zum Beispiel durch Tore gegen Wildschweine abgesichert werden. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
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Weil Einstreumaterial für Wildschweine wenig attraktiv ist, schützt dieses auch ein Litzenzaun mit drei stromführenden Strängen. © Beratungsteam Schweinehaltung/LK Niederösterreich
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