Forstförderung startet
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Waldbau und Forststraßen
Nachdem in diesen beiden Bereichen die notwendigen Unterlagen vorhanden sind, ist es möglich, dafür Förderanträge einzureichen. Im Waldbau werden die Aufforstung von Mischbeständen, die Stammzahlreduktion/Jungbestandspflege, die Erstdurchforstung und die Einleitung von Naturverjüngung mit Tragseil gefördert.
Die Fördersätze betragen im Wirtschaftswald 60% und im Schutzwald 80%. Im Wegebau wird der Neu- und Umbau von Forstwegen mit 50% im Wirtschaftswald und mit 70% im Schutzwald gefördert.
Änderung in der Abwicklung
Für den Förderwerber gibt es gegenüber der Vorperiode Neuerungen. Es darf vor Antragstellung mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Alle notwendigen Unterlagen sollen bei Antragstellung vollständig und richtig mit abgegeben werden. Dies umfasst beispielsweise Projektbeschreibungen, Kostenvoranschläge, Lagepläne, rechtliche Bewilligungen. Stichtag der Kostenanerkennung ist der Tag der Einreichung des Förderantrags. Jeder Antrag wird in einem Auswahlverfahren bewertet. Erreicht er die erforderlichen Mindestpunkte, wird er bewilligt und der Förderwerber kann mit einer Förderung rechnen. Es wird in jedem Fall empfohlen, vor einem Fördervorhaben Kontakt mit einem Forstberater der Bezirkskammer oder Bezirksforstinspektion aufzunehmen.
Weitere Informationen
Die Auswahlkriterien sind im Internet unter dem Link (gekürzte Adresse) http://bit.ly/1T35t3j zu finden. Die erforderlichen Antragsformulare sind unter http://bit.ly/1LpIxF4 abrufbar. Zur schriftlichen Information wird eine Sonderbeilage in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen mit einer umfassenden Darstellung der Fördermöglichkeiten erscheinen. Der Erscheinungstermin hängt von der Fertigstellung einzelner, ausstehender Richtlinien ab.