Förderzusagen aus Landesmitteln
Folgende verschiedene Landesmaßnahmen kommen zur Auszahlung:
• Unterstützung für die Viehhaltung
• Abgeltung ökologischer Leistungen auf Basis der Sozialversicherungsbeiträge
• Unterstützung der Alpbewirtschaftung
• Beitrag pflanzliche Lebensmittelproduktion und Klimaschutz
• Landes-Top-up zur Ausgleichszulage und Landes-Top-up ÖPUL
Grundsätzlich kommen als Empfänger der Leistungsabgeltungen jene Betriebe in Betracht, die im Jahr 2023 einen Mehrfachantrag Flächen eingereicht haben und in Vorarlberg einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften.
Unterstützung für Viehhaltung Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine
Es werden Beträge für Kühe, Jungvieh, Schafe, Schweine und Ziegen mit linearem Anstieg je Erschwernispunkt berechnet. Pro Betrieb werden maximal 6.000 Euro ausbezahlt; die Mindestauszahlungsgrenze beträgt 40 Euro. Diese Beihilfe ist eine Deminimis-Beihilfe nach EU-Recht; um die Dreijahresgrenze von maximal 20 Euro je Betrieb nicht zu überschreiten, kann bei einzelnen Betrieben nicht der volle Betrag gewährt werden. Neben der Zahlung für gehaltene Tiere am Stichtag, gibt es eine Zahlung in der Höhe von 50 Euro für Kälber und Rinder bis zu einem Alter von 32 Monaten, die in Vorarlberg geboren, gehalten und geschlachtet (3G) wurden. Die Maßnahme wird unabhängig davon ausbezahlt, ob die Betriebe am separaten Programm für Ländle-Vollmilchkälber teilnehmen. Der Berechnungszeitraum für die Berechnung 2023 sind die Schlachtungen zwischen 1.7.2022 und 30.6.2023. Die Ohrmarken der betreffenden Kälber wurden den Landwirten mit einer Beilage mitgeteilt. In Summe werden nach aktuellem Berechnungsstand an 2.410 Betriebe für 29.774 Kühe, 34.510 Stück Jungvieh, 13.938 Schafe, 6.230 Ziegen und 6.466 Schweine rund 3,968 Millionen Euro ausbezahlt. Davon entfallen für die Maßnahme „3G-Kälber und Rinder“ für 11.599 Kälber und Rinder bis 32 Monate 579.950 Euro.
Abgeltung ökologischer Leistungen auf Basis der Sozialversicherungsbeiträge
Die Beiträge werden nach den Betriebsverhältnissen 2022 in folgender Höhe übernommen:
• Biobetriebe (mit Tieren/Acker- und Spezialkulturen): 38 Prozent
• Biobetriebe (ohne Tiere/ Spezialkulturen), Betriebe ÖPUL-Maßnahme Einschränkung Betriebsmittel (mit Tieren/Acker- und Spezialkulturen) und Berufsfischer mit Einhaltung von definierten Auflagen: 28 Prozent
• Sonstige ÖPUL-Betriebe (mit Tieren/ Spezialkulturen) sowie Betriebe mit der ÖPUL-Maßnahme Einschränkung Betriebsmittel (ohne Tiere/Acker- und Spezialkulturen): acht Prozent
• Sonstige ÖPUL-Betriebe (ohne Tiere/Acker- und Spezialkulturen): drei Prozent
• Nicht-ÖPUL-Betriebe: Null Prozent
• Kälbermastbetriebe mit über 100 geschlachteten Kälbern aus Vorarlberg (GGG): + 20 Prozent
In Summe ergibt dies für 2.363 Betriebe einen Auszahlungsbetrag von ca. 2,577 Millionen Euro.
Unterstützung der Alpbewirtschaftung
Den Berechnungen werden die im Jahr 2022 aufgetriebenen Milch- und Mutterkühe, Schafe, Ziegen und Pferde zugrunde gelegt. Folgende Beträge werden den Tierhaltern gewährt (siehe Kasten unten): In Summe ergibt dies für 8.709 Milchkühe, 2.002 Mutterkühe, 2.805 Schafe, 960 Ziegen und 560 Pferde an die 1.419 Auftreiber einen Auszahlungsbetrag von ca. 1,159 Millionen Euro.
Beitrag pflanzliche Lebensmittelproduktion und Klimaschutz
Auch 2023 werden Leistungsabgeltungen aus reinen Landesmitteln für Acker- und Spezialkulturen (exklusive Mais, begrünte Flächen und Landschaftselemente) sowie für die bodennahe Stickstoff-Ausbringung als Deminimis-Beihilfe auf Grundlage der Mehrfachantragsdaten 2022 ausbezahlt:
• Definierte Acker- und Spezialkulturen auf bestehenden Flächen: 50 Euro/ha
• Definierte Acker- und Spezialkulturen auf neuen Flächen: 300 Euro/ha
• Bodennahe Stickstoff-Ausbringung (Gülle, Jauche, Biogasgülle): 1 Euro/m³; max. 30 Euro/ha)
Erfreulicherweise können unter dieser Kategorie durch den Umstieg von vielen landwirtschaftlichen Betriebe auf bodennahe N-Ausbringung und Anbau von Acker- und Spezialkulturen heuer mit 174.584,38 Euro an 439 Betriebe deutlich mehr Mittel als im Vorjahr (139.538 Euro) ausbezahlt werden.
Top-up Ausgleichszulage
Das Top-up für die Ausgleichszulage wird 2023 in der maximalen Höhe und bis zu 70 Hektar Heimbetriebsfläche gemäß der Sonderrichtlinie Ausgleichszulage des Bundesministeriums (BML) ausbezahlt. Die Höhe berechnet sich aus nach den Erschwernispunkten: Auszahlungsbetrag pro Hektar = 0,3 x Erschwernispunkte + 45 Euro (max. 145 Euro/ha). Nach einer Kalkulation errechnet sich eine voraussichtliche Auszahlungssumme in der Höhe von 3,053 Millonen Euro.
Top-up ÖPUL
Für folgende ÖPUL Maßnahmen werden auch 2023 Top-up-Zahlungen gewährt:
• 50 Euro/ha zusätzlich zum Zuschlag gemähte Steilflächen über 50 Prozent Hangneigung in den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (1A) bzw. „Biologische Wirtschaftsweise“ (1B)
• 40 Euro/RGVE zusätzlich zum Zuschlag Milchvieh für die ersten 20 RGVE in der Maßnahme „Tierwohl – Behirtung“ (15)
Nach einer Kalkulation errechnet sich eine voraussichtliche Auszahlungssumme in der Höhe von 0,262 Millionen Euro.
Förderzusagen und Auszahlung
Weitere Informationen
Amt der Vorarlberger Landesregieurng, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va), T 05574/511-25105
Berechnung für Kühe
Berechnung für Kühe: | |
Kategorie | Berechnung nach Erschwernispunkten |
1. bis 10. Kuh | Punkte x 0,65 € + 30€ |
11. bis 20. Kuh | Punkte x 0,50 € + 20€ |
21. bis 40. Kuh | Punkte x 0,20 € + 10 € |
ab 41. Kuh | 0 € |
Datengrundlage: gehaltene Kühe am 26.3.2023 | |
Berechnung für Jungvieh, Schafe, Schweine, Ziegen: | |
Kategorie Berechnung nach | |
Erschwernispunkten | |
3G-Kälber/Rinder | 50 € pro Tier |
1. bis 10. GVE | Punkte x 0,30 € + 10 € |
11. bis 20. GVE | Punkte x 0,20 € + 10€ |
21. bis 40. GVE | Punkte x 0,10 € + 5 € |
ab 41.GVE | 0 € |
Datengrundlage: Rinder: 26.3.2023, Schafe, Schweine, Ziegen: 1.4. 2022 |
Erschwernisstufen
Tierkategorie | Erschwernisstufe 1: | Erschwernisstufe 2: | Erschwernisstufe 3: |
Euro pro Tier | Euro pro Tier | Euro pro Tier | |
Milchkühe | 110 | 120 | 130 |
Mutterkühe | 80 | 90 | 100 |
Schafe ab 1 Jahr | 5 | 5 | 5 |
Ziegen ab 1 Jahr | 5 | 5 | 5 |
Pferde ab 3 Jahre | 40 | 40 | 40 |