Förderung der Erstniederlassung
von Jasmin Sutter | Betriebswirtschaft
Die Übergabe (Eigentumsübergang) ist nicht Voraussetzung. Was ist die Frist für die Antragsstellung? Innerhalb eines Jahres ab erster Niederlassung! Beispiel: Wenn die erste Niederlassung am 1. Juli 2025 erfolgte ist der Antrag spätestens bis 1. Juli 2026 zu stellen. Die Bewirtschaftung des Betriebes ist bis zur Letztzahlung aber für mindestens fünf Jahre ab der ersten Niederlassung zu gewährleisten.
Prämienhöhe:
• Basisprämie: 3.500 Euro
• Meisterbonus: 5.000 Euro
• Eigentumsübergang: 2.500 Euro
• Aufzeichnungsbonus: 4.000 Euro
Gesamtbetriebliche Aufzeichnungen
Neu ist der Aufzeichnungsbonus in der neuen Förderperiode. Damit sollen Junglandwirte angehalten werden sich mit der finanziellen Situation des Betriebs tiefergehend zu beschäftigen.
Rahmenbedingungen Aufzeichnungsbonus:
• Optionaler Bonus im Rahmen der Existenzgründungsbeihilfe
• Einnahmen-Ausgaben-Aufzeichnung über drei Jahre inkl. Anlageverzeichnis
• Jede schriftliche Form der Aufzeichnungen ist zulässig.
• Es werden auch Aufzeichnungen im Rahmen des Grünen Berichts, der Meisterausbildung, dem Arbeitskreis Unternehmensführung, steuerliche Aufzeichnungen etc. anerkannt.
• Es kann frühestens mit dem Jahr der ersten Niederlassung begonnen werden.
• Der Startzeitpunk ist bei der Antragsstellung bekannt zu geben.
• Aufzeichnungen müssen ein gesamtes Wirtschafts- oder Kalenderjahr umfassen.
• Es sind drei aufeinanderfolgende Jahre aufzuzeichnen.
Kennzahlenberechnung:
Es müssen keine gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen der Bewilligenden Stelle übermittelt werden, sondern nur gewisse Kennzahlen, welche sich aber natürlich nur mit einer vollständigen Aufzeichnung berechnen lassen. Folgende Kennzahlen sind relevant:
• Summe der Betriebseinnahmen
• Davon Anteil an öffentlichen Geldern
• Summe der Betriebsausgaben inkl. Abschreibungen
• Davon Anteil der Abschreibungen
• Einnahmenüberschuss/Ausgabenüberschuss
Infoveranstaltung
Anmeldung bei Hannah Eibl unter T 05574/400-210 oder E hannah.eibl@lk-vbg.at.
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Weitere Informationen zur Existenzgründungsbeihilfe können bei Tobias Fink, E tobias.fink@lk-vbg.at oder Jasmin Sutter, E jasmin.sutter@lk-vbg.at angefordert werden.