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11.05.2022 | von Ing. Jasmin Nägele

Existenzgründungsbeihilfe nutzen!

Mit der Existenzgründungsbeihilfe in der ländlichen Entwicklung LE15-20 wird die Erstniederlassung (Bewirtschaftung) und damit die erstmalige Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit von jungen Landwirten und Landwirtinnen unterstützt.

Jungbäuerin © Bilderbox.jpg
Für Jungübernehmerinnen und -übernehmer ist die Existenzgründungsbeihilfe eine beachtliche Unterstützung für den Schritt ins Berufsleben. © Bilderbox

Fördervoraussetzungen

Frist für die Antragstellung:
Innerhalb eines Jahres ab erster Niederlassung!

Begünstigte:
Junglandwirte und Junglandwirtinnen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Niederlassung auf dem Betrieb (Bewirtschaftung) und zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für die erste Niederlassung ist die Aufnahme der ersten Bewirtschaftung laut Invekos oder laut Träger der Sozialversicherung.

Mindestqualifikation
  • Für die Bewirtschaftung des Betriebes geeignete Facharbeiterprüfung oder einschlägige höhere Ausbildung. Liegt die Mindestqualifikation zum Zeitpunkt der ersten Niederlassung noch nicht vor, so kann diese innerhalb von zwei Jahren, in begründeten Fällen drei Jahren, ab der ersten Niederlassung nachgereicht werden.
  • Bei Antragstellung müssen mindestens drei Hektar LN (inkl. anteiliger Alp-Weideflächen) bewirtschaftet werden; Betriebe des Garten-, Obst- oder Weinbaues und der Bienenhaltung, die weniger als drei Hektar LN bewirtschaften, müssen über einen eigenen Einheitswert bzw. einen Zuschlag zum Einheitswert für diesen Betriebszweig verfügen (eine Nachfrist für den Nachweis des erhöhten Einheitswertes ist möglich).
  • Der Arbeitsbedarf auf einem bestehenden Betrieb umfasst mindestens 0,5 bAK (betrieblicher Arbeitskräftebedarf nach standardisierter Ermittlung). Bei Teilung eines bestehenden Betriebes oder Neugründung muss der so entstandene Betrieb mit einem Arbeitsbedarf von mindestens 1,5 bAK bewirtschaftet werden.
  • Die Höhe des außerlandwirtschaftlichen Einkommens des Förderungswerbers liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung unter dem zweifachen des Referenzeinkommens.
  • Es muss ein Betriebskonzept erstellt werden.
  • Mindestens die Hälfte des am Betrieb anfallenden Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger wird auf selbst bewirtschafteter Fläche ausgebracht, darüber hinaus bestehen Düngerabnahmeverträge.
  • Bei Erstniederlassung aufgrund von Pacht (auch von den eigenen Eltern!) muss die Verfügungsgewalt über das Wirtschaftsgebäude über mindestens fünf Jahre durch geeignete Pachtverträge nachgewiesen werden.
  • Bei Personenvereinigungen (bspw. Personengemeinschaften zwischen Eltern und Kindern), bei denen die langfristige und wirksame Kontrolle nicht über Geschäftsanteile festgelegt ist, ist der Nachweis über die Ausübung der Kontrolle durch geeignete vertragliche Vereinbarungen zu erbringen. Diese Vereinbarung muss von allen beteiligten Bewirtschaftern unterschrieben sein.
Einreichfrist
Die Antragstellung ist innerhalb eines Jahres ab erster Niederlassung zu stellen. Das Alter des Junglandwirtes, der Junglandwirtin zum Zeitpunkt der Erstniederlassung (Bewirtschaftung) und zum Zeitpunkt der Antragstellung darf höchstens 40 Jahre sein.

Ausmaß der Förderung
Die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte/landwirtinnen wird in zwei Tranchen und in der Höhe abgestuft ausbezahlt:

1. Pauschalzahlung
Betriebe zwischen 0,5 bis 1 bAK
  • Teilbetrag 1:          1.000 Euro
  • Teilbetrag 2:          1.500 Euro
Betriebe ab 1 bAK
  • Teilbetrag 1:          4.000 Euro
  • Teilbetrag 2:          4.000 Euro
2. Zuschläge zur Pauschalzahlung
Bei vollständigem Eigentumsübergang wird ein Zuschlag von 3.000 Euro gewährt.
Bei Nachweis einer Meisterausbildung oder einer einschlägigen höheren Ausbildung wird ein Zuschlag von 4.000 Euro gewährt. Diese Nachweise sind spätestens vier Jahre nach erfolgter Niederlassung zu erbringen.

Auflagen
Die Bewirtschaftung des Betriebes ist bis zur Letztzahlung aber für mindestens fünf Jahre ab der ersten Niederlassung zu gewährleisten. Mit der Umsetzung des Betriebskonzeptes muss innerhalb von neun Monaten ab der Genehmigung des Förderungsantrags begonnen werden. Der Förderungswerber hat der bewilligenden Stelle frühestens nach drei Jahren nach der ersten Niederlassung, aber spätestens innerhalb von vier Jahren nach der ersten Niederlassung einen Bericht über die Umsetzung des Betriebskonzeptes vorzulegen. Bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung des Betriebskonzeptes wird der zweite Teilbetrag einbehalten. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können bei der LK Vorarlberg, Bereich Betriebswirtschaft angefordert werden.

Auswahlverfahren

Auch diese Maßnahme unterliegt einem Auswahlverfahren, es müssen mindestens 5 Punkte erreicht werden.
Kriterien Auswahlverfahren Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte:
  • Lage im Berg- oder benachteiligten Gebiet, 5 Punkte
  • Lage im 200 km Umkreis von Ballungszentren, >30.000, Einwohner (Dornbirn), 5 Punkte
  • Meisterausbildung, 2 Punkte
  • Eigentumsübergang, 1 Punkt

Termine Auswahlverfahren Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte 2. Halbjahr 2022:
Dienstag, 7. Juni
Dienstag, 23. August
Dienstag, 4. Oktober
Dienstag, 6. Dezember

Nähere Infos:

Ing. Jasmin Nägele
T 05574/400-211
E jasmin.naegele@lk-vbg.at
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