Existenzgründungsbeihilfe
Die Übergabe (Eigentumsübergang) ist nicht Voraussetzung. Frist für die Antragstellung: Innerhalb eines Jahres ab erster Niederlassung. Begünstigte: Junglandwirte und Junglandwirtinnen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Niederlassung auf dem Betrieb (Bewirtschaftung) und zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für die erste Niederlassung ist die Aufnahme der ersten Bewirtschaftung laut Invekos oder laut Träger der Sozialversicherung. Mindestqualifikation: Für die Bewirtschaftung des Betriebs geeignete Facharbeiterprüfung oder einschlägige höhere Ausbildung. Liegt die Mindestqualifikation zum Zeitpunkt der ersten Niederlassung noch nicht vor, so kann diese innerhalb von zwei Jahren, in begründeten Fällen drei Jahren, ab der ersten Niederlassung nachgereicht werden.
- Bei Antragstellung mindestens 3 ha LN (inkl. anteiliger Alp-Weideflächen), Betriebe des Garten-, Obst-, Weinbaues und der Bienenhaltung, die weniger als 3 ha LN bewirtschaften, müssen über einen eigenen Einheitswert bzw. einen Zuschlag zum Einheitswert für diesen Betriebszweig verfügen (eine Nachfrist für den Nachweis des erhöhten Einheitswertes ist möglich).
- Der Arbeitsbedarf auf einem bestehenden Betrieb umfasst mindestens 0,5 bAK (betrieblicher Arbeitskräftebedarf nach standardisierter Ermittlung).
- Bei Teilung eines bestehenden Betriebes oder Neugründung muss der so entstandene Betrieb mit einem Arbeitsbedarf von mindestens 1,5 bAK bewirtschaftet werden.
- Die Höhe des außerlandwirtschaftlichen Einkommens des Förderungswerbers liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung unter dem zweifachen des Referenzeinkommens.
- Es muss ein Betriebskonzept erstellt werden.
- Mindestens die Hälfte des am Betrieb anfallenden Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger wird auf selbst bewirtschaftete Fläche ausgebracht, darüber hinaus bestehen Düngerabnahmeverträge.
- Bei Erstniederlassung aufgrund von Pacht (auch von den eigenen Eltern!) muss die Verfügungsgewalt über das Wirtschaftsgebäude über mindestens fünf Jahre durch geeignete Pachtverträge nachgewiesen werden.
- Bei Personenvereinigungen (z.B. Personengemeinschaften zwischen Eltern und Kindern), bei denen die langfristige und wirksame Kontrolle nicht über Geschäftsanteile festgelegt ist, ist der Nachweis über die Ausübung der Kontrolle durch geeignete vertragliche Vereinbarungen zu erbringen. Diese Vereinbarung muss von allen beteiligten Bewirtschaftern unterschrieben sein.
Einreichfrist
Antragstellung innerhalb eines Jahres ab erster Niederlassung UND Alter des Junglandwirtes, der Junglandwirtin zum Zeitpunkt der Erstniederlassung (Bewirtschaftung) und zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre.
Ausmaß der Förderung
Die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte wird in zwei Tranchen und in der Höhe abgestuft ausbezahlt:
1. Pauschalzahlung
Betriebe zwischen 0,5 bis 1 bAK:
Betriebe ab 1bAK:
1. Pauschalzahlung
Betriebe zwischen 0,5 bis 1 bAK:
- Teilbetrag 1 1.000 Euro
- Teilbetrag 2 1.500 Euro
Betriebe ab 1bAK:
- Teilbetrag 1 4.000 Euro
- Teilbetrag 2 4.000 Euro
2. Zuschläge zur Pauschalzahlung
Bei vollständigem Eigentumsübergang wird ein Zuschlag von 3.000 Euro gewährt. Bei Nachweis einer Meisterausbildung oder einer einschlägigen höheren Ausbildung wird ein Zuschlag von 4.000 Euro gewährt. Diese Nachweise sind spätestens vier Jahre nach erfolgter Niederlassung zu erbringen. Die Bewirtschaftung des Betriebs ist bis zur Letztzahlung aber für mindestens fünf Jahre ab der ersten Niederlassung zu gewährleisten.
Bei vollständigem Eigentumsübergang wird ein Zuschlag von 3.000 Euro gewährt. Bei Nachweis einer Meisterausbildung oder einer einschlägigen höheren Ausbildung wird ein Zuschlag von 4.000 Euro gewährt. Diese Nachweise sind spätestens vier Jahre nach erfolgter Niederlassung zu erbringen. Die Bewirtschaftung des Betriebs ist bis zur Letztzahlung aber für mindestens fünf Jahre ab der ersten Niederlassung zu gewährleisten.
Mit der Umsetzung des Betriebskonzeptes muss innerhalb von neun Monaten ab der Genehmigung des Förderungsantrags begonnen werden. Der Förderungswerber hat der bewilligenden Stelle frühestens nach drei Jahren nach der ersten Niederlassung, aber spätestens innerhalb von vier Jahren nach der ersten Niederlassung einen Bericht über die Umsetzung des Betriebskonzepts vorzulegen. Bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung des Betriebskonzeptes wird der zweite Teilbetrag einbehalten. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können bei der LK Vorarlberg (Magdalena Dietrich, E-Mail: magdalena.dietrich@lk-vbg.at) angefordert werden.
Auswahlverfahren
Auch diese Maßnahme unterliegt einem Auswahlverfahren, es müssen mindestens fünf Punkte erreicht werden.
Kriterien Auswahlverfahren Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (max. fünf Punkte):
Auch diese Maßnahme unterliegt einem Auswahlverfahren, es müssen mindestens fünf Punkte erreicht werden.
Kriterien Auswahlverfahren Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (max. fünf Punkte):
- Lage im Berg- oder benachteiligten Gebiet / 5 Punkte
- Lage im 200 km Umkreis von Ballungszentren > 30.000 Einwohner (Dornbirn) / 5 Punkte
- Meisterausbildung / 2 Punkte
- Eigentumsübergang / 1 Punkt
Termine Auswahlverfahren Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte 2020
- Dienstag, 14. April 2020
- Dienstag, 16. Juni 2020
- Dienstag, 18. August 2020
- Dienstag, 13. Oktober 2020
- Mittwoch, 9. Dezemer 2020