Der Klimabonus geht 2023 in die nächste Runde
Im Jahr 2022 startete daher die erste Phase der Auszahlung des Klimabonus als Ausgleich der genannten Mehrbelastungen und zur Vermeidung sozialer Härten. Für das gesamte Kalenderjahr 2022 wurde der Klimabonus in Form von Gutscheinen oder direkter Überweisung auf ein der Finanzverwaltung bekanntes Konto ausbezahlt. Die hohe Inflation war der Anlass dafür, dass es 2022 einmalig 500 Euro gab, welche sich aus dem erhöhten Klimabonus (250 Euro) und dem Anti-Teuerungsbonus (250 Euro) zusammensetzte.
Im Jahr 2023 wird der regionale Klimabonus in seiner ursprünglich geplanten Version mit regionaler Differenzierung und Staffelung je nach Wohnort ausbezahlt.
Im Jahr 2023 wird der regionale Klimabonus in seiner ursprünglich geplanten Version mit regionaler Differenzierung und Staffelung je nach Wohnort ausbezahlt.
Voraussetzungen und Abwicklung
Alle natürlichen Personen, die den Hauptwohnsitz in Österreich im Jahr 2023 für mindestens 6 Monate (183 Tage) angemeldet haben, erhalten den Klimabonus. Bei einem unterjährigen Hauptwohnsitzwechsel ist jener Hauptwohnsitz ausschlaggebend, an welchem die Person den überwiegenden Teil des Kalenderjahres gemeldet war. Die Auszahlung erfolgt antragslos von Herbst 2023 bis Frühjahr 2024.
Regionale Staffelung
In Abhängigkeit vom Vorhandensein einer guten Infrastruktur am Hauptwohnsitz (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte, etc.) fällt die Höhe des Klimabonus aus.
Der Klimabonus setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Der Klimabonus setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- 1. Sockelbetrag: Diesen Betrag in der Höhe von 110 Euro erhalten sämtliche Anspruchsberechtigte.
- 2. Regionalausgleich: Dieser Betrag macht je nach Kategorie des Hauptwohnsitzes 40 Euro, 75 Euro oder 110 Euro aus. Dieser Aufschlag ist für Regionen gedacht, in denen Infrastruktur und öffentlicher Verkehr nicht im entsprechenden Ausmaß vorhanden bzw. ausgebaut sind.
Es werden 4 Kategorien unterschieden, welche von Kategorie 1 „Städte mit sehr guter Infrastruktur und öffentlichen Verkehrsmitteln“ (Urbane Zentren) bis hin zur Kategorie 4 „Ländliche Gemeinden und Gebiete wo es nur eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt“ reichen.
Im Jahr 2023 beträgt der Klimabonus daher mindestens 110 Euro bis maximal 220 Euro für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr je die Hälfte. All jene Personen, welchen die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund einer Behinderung unzumutbar ist, erhalten den höchst möglichen Regionalausgleich.
Für den regionalen Klimabonus gilt, dass er weder ein Einkommen, noch eine anrechenbare Leistung gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz darstellt.
Im Jahr 2023 beträgt der Klimabonus daher mindestens 110 Euro bis maximal 220 Euro für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr je die Hälfte. All jene Personen, welchen die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund einer Behinderung unzumutbar ist, erhalten den höchst möglichen Regionalausgleich.
Für den regionalen Klimabonus gilt, dass er weder ein Einkommen, noch eine anrechenbare Leistung gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz darstellt.
Noch Fragen?
Auf der eigens eingerichteten Homepage können Interessierte durch Eingabe ihrer Postleitzahl die genaue Höhe ihres Klimabonus für 2023 nachvollziehen sowie viele weiterführende Informationen nachlesen (siehe unten angeführter Link).