Das 1 x 1 des Pflanzenschutzes: Präparate sachgerecht ausbringen

Das sachgerechte Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und das Reinigen der Pflanzenschutzgeräte sind zentraler Bestandteil einer verantwortungsvollen Produktion von Lebensmitteln. Dazu gehört die Einhaltung sämtlicher Zulassungsauflagen speziell im Hinblick auf Gewässer- und Bienenschutz. Eine genaue Abstimmung der benötigten Brühemenge auf die zu behandelnde Fläche ist die Voraussetzung, um unnötige Restmengen zu vermeiden.
Sachgerechte Restmengenausbringung und Reinigung
Trotz genauer Berechnung verbleibt nach Beendigung der Spritzarbeit eine technische Restmenge im Pflanzenschutzgerät, auch wenn nur noch Luft aus den Düsen austritt. Durch die absätzige Innenreinigung können Restmengen sachgerecht ausgebracht werden. Dafür wird mindestens zweimal 1:10 verdünnt und auf der behandelten Fläche ausgebracht.
Pflanzenschutzgeräte können auch mit Systemen zur kontinuierlichen Innenreinigung nachgerüstet werden. Der Vorteil dieser Investition ist, dass die Restmengenausbringung für den Anwender komfortabler und mit durchschnittlich zehn Minuten auch wesentlich zeitsparender durchgeführt werden kann. Die Ausbringung der Restmenge und die Innenreinigung dürfen keinesfalls auf einer befestigten Fläche oder neben einem Kanal, einem Gewässer oder Brunnen erfolgen.
Technische Restmenge
Die technische Restmenge muss man vor allem dann berücksichtigen, wenn man die Spritzarbeiten in einer anderen Kultur fortsetzt, wo man das zuvor eingesetzte Pflanzenschutzmittel nicht anwenden darf. Nach vielen Herbiziden, wie beispielsweise Sulfonylharnstoff-Produkten, muss man sofort nach den Spritzarbeiten innen gründlich mit speziellen Reinigungsmitteln reinigen, damit Anlagerungen beseitigt und Schäden in empfindlichen Kulturen vermieden werden. Die Spülflüssigkeit bringt man anschließend auf der behandelten Fläche aus. Die Hinweise in der Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel sind unbedingt zu beachten.
Außenreinigung nicht vergessen
Möglichst rasch nach den Spritzarbeiten sollte man das Gerät außen reinigen, da sich so Sprühreste noch leichter entfernen lassen. Als Reinigungsort eignen sich die behandelte Fläche, eine bewachsene Fläche am Betrieb, oder eine befestigte Fläche, wenn das Waschwasser in einem Sammelbecken wie Gülle- oder Jauchegrube aufgefangen werden kann.
Pflanzenschutzgeräte kann man für eine leichtere Außenreinigung mit Reinigungslanze und Schlauchtrommel nachrüsten. Nicht gereinigte Geräte muss man unter Dach abstellen, damit Regen die Pflanzenschutzmittelreste nicht abwäscht.
Wenig Wirkstoff – große Wirkung
Der gesetzliche Rahmen stellt hohe Anforderungen an den Erhalt der Wasserqualität. Dies spiegelt sich in den Grenzwerten für Trink- und Grundwasser für Pestizide wider. Mit 0,1 Mikrogramm je Liter ist dieser Vorsorgewert im Falle einer Verunreinigung sehr schnell überschritten. Bei einem Eintrag von nur einem Gramm Wirkstoff in ein Oberflächengewässer, wie beispielsweise einen Bach von zwei Metern Breite und 50 Zentimetern Tiefe bräuchte es eine Fließstrecke von zehn Kilometern, um diesen Grenzwert einhalten zu können. Im Grundwasser ist die Situation noch kritischer. Verunreinigungen bleiben mangels Abbau über einen langen Zeitraum erhalten, belasten den Grundwasserkörper und können lange nachgewiesen werden.
Mögliche Eintragspfade ins Grundwasser
Mit moderner Analytik kann man im Grundwasser schon kleinste Spuren von Wirkstoffen finden, die meist nicht gesundheitsschädlich sind, aber über dem gesetzlichen Vorsorgewert liegen können. Umso mehr bedarf es eines sehr sorgsamen Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln. Verunreinigungen entstehen oft nicht durch das flächige Ausbringen, sondern durch punktuelle Einträge aufgrund einer nicht sachgerechten Gerätereinigung oder Entsorgung der Restbrühe.
Weder die Innenreinigung noch die Außenreinigung der Pflanzenschutzgeräte darf in der Nähe von Gewässern und Brunnen und auch nicht auf befestigten Flächen am Hof erfolgen. Denn auf diese Weise können Pflanzenschutzmittelreste direkt oder über Kanalisation, Kläranlagen und Vorfluter in Oberflächengewässer und Grundwasser gelangen.
Besondere Vorsicht ist bei Bewässerungsbrunnen geboten. Über Beregnungsbrunnen mit baulichen Mängeln können Wirkstoffe in den Grundwasserkörper gelangen und werden dort nicht mehr abgebaut. Ein Abbau erfolgt normalerweise in den oberen Bodenschichten der behandelten Fläche, wo die dafür notwendigen chemischen Prozesse stattfinden können.
Pflanzenschutztechnik
In der Bildungswerkstatt Mold ist das Technikkompetenzzentrum im Pflanzenschutz angesiedelt. Neben Pflanzenschutzgeräteüberprüfungen werden auch Schulungen zu einer optimierten Pflanzenschutzmittelausbringung und einschlägige Beratung angeboten. Mehr zum Thema finden Sie unter
bildungswerkstatt-mold.at
Abdrift auf andere Flächen und in Gewässer vermeiden
Beim Ausbringen der Pflanzenschutzmittel muss man Abdrift auf Nachbarflächen und in Oberflächengewässer vermeiden. Abgesehen von Kulturschäden, die etwa bei der Abdrift von Herbiziden entstehen, haben durch Abdrift verursachte und in den Blattproben festgestellte Rückstände Konsequenzen für den Geschädigten und den Verursacher. Die Folgen sind oft Schadenersatzforderungen und Rechtsstreitigkeiten mit Berufskollegen und Kontrollstellen.
Bei Wind und sehr warmer Witterung sollten keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Grenzbereiche sind Lufttemperaturen über 25 °C und drei bis fünf Meter pro Sekunde Windgeschwindigkeit – Blätter und dünne Zweige bewegen sich. Unter diesen Bedingungen erhöht sich das Risiko für schlechte Wirkung, da durch direkte Abdrift und Thermik ein Teil des Spritznebels nicht auf die Zielfläche kommt.
Rückstandsanalysen
Immer genauere Analysemethoden erhöhen nicht nur die Produktsicherheit, sondern auch die Probleme im Falle von positiven Rückstandsanalysen, selbst wenn die gefundenen Konzentrationen meist weit entfernt von gesundheitlicher Relevanz liegen.
Neben behördlichen Anzeigen und Verwaltungsstrafen drohen bei Teilnahme am ÖPUL-Programm auch finanzielle Sanktionen.
Abdriftmindernde Technik und Abstandsauflagen
Bei Behandlungen an der Grenze zu Nachbarflächen bieten abdriftmindernde Düsen eine wichtige technische Unterstützung. Diese Düsen sind auch zur Einhaltung der Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern erforderlich. Die Abstandsauflagen sind auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel oder im Österreichischen Pflanzenschutzmittelregister angeführt.
Eine Reduktion des Regelabstandes kann in der Zulassung vorgesehen sein, wenn man abdriftmindernde Pflanzenschutzgeräte und Düsen verwendet. Diese sind nach Abdriftminderungsklassen, 50, 75 und 90%, eingeteilt. Die Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte und –geräteteile kann man im Internet unter www.ages.at/service/service-landwirtschaft/pflanzenschutzmittel abrufen.
Für Pflanzenschutzarbeiten im Randbereich kann die Feldspritze mit Randdüsen aufgerüstet werden. Diese ermöglichen eine randscharfe Ausbringung und vermindern dadurch das Risiko des "Überspritzens".
Abtragsgefährdete Flächen unterliegen hinsichtlich der Mindestabstände strengeren Zulassungsauflagen. Je nach Hangneigung, Kultur und Saattechnik besteht auf diesen Schlägen ein erhöhtes Risiko für Gewässerverunreinigung, da vor allem starke Niederschläge Erde und somit Pflanzenschutzmitteln verlagern.
Achtung in Wasserschutz- und Schongebieten
Bestimmte Wirkstoffe darf man in Wasserschutz- und Schongebieten nicht verwenden. So besteht ein Einsatzverbot für die Wirkstoffe Dimethachlor, Metazachlor und Terbuthylazin. Unkraut in Raps und Mais muss man deshalb über alternative Wirkstoffe bekämpfen. Das Verbot gilt nicht in Schutz- und Schongebieten von Heilquellen und Heilmooren, da dort die Grundwasservorkommen in tiefen Schichten liegen.
Auch außerhalb von Wasserschutz- und Schongebieten sollte man Dimethachlor, Metazachlor und Terbuthylazin nicht zu häufig einsetzen. Auf diese Weise reduziert man das Risiko für Anreicherungen einzelner Wirkstoffe und damit für Grundwasserrückstände.
Bienenschutz beachten
Viele Insektizide haben Auflagen für den Bienenschutz. Vereinzelt sind auch andere Pflanzenschutzmittel damit gekennzeichnet. Wenn die Kulturen blühen oder wenn blühende Unkräuter vorhanden sind, darf man diese Produkte nicht oder nur abends nach dem Bienenflug bis 23 Uhr einsetzen. Dadurch werden Honig- und Wildbienen geschont.
Durch Spritzungen am Abend bei Windstille wirken die Behandlungen meist besser, da Abdrift und thermische Verdunstung vermieden werden. Abdrift auf Nachbarflächen ist aus Gründen des Bienenschutzes und der Schonung von Nützlingen zu vermeiden. Die Bienenschutzauflagen für die Produkte sind im Feldbauratgeber der LK zu finden.
Speziell bei Raps ist diese Thematik wichtig, da hier auch Blütenbehandlungen notwendig sein können. Diese sind nach den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes abzuwägen. Der Einsatz von Fungiziden und Insektiziden in der Blüte soll, wenn möglich, vermieden werden.
Generell sollen auch bienenungefährliche Präparate und Mischungen außerhalb der Bienenflugzeit eingesetzt werden.
Die 10 Grundsätze für den sachgerechten Pflanzenschutzmitteleinsatz
- Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel gemäß Anwendungsbestimmungen einsetzen.
- Abstandsauflagen, Hinweise zur Gerätereinigung und Auflagen zum Bienenschutz unbedingt beachten.
- Pflanzenschutzmittel nur durch sachkundige Personen ausbringen lassen und Abdrift vermeiden.
- Spritzbrühe nicht in unmittelbarer Nähe zu Oberflächengewässern und Brunnen sowie nicht auf versiegelten Flächen, die in die Kanalisation abfließen, ansetzen.
- Brühemengen für Pflanzenschutzmittel genau auf die zu behandelnde Fläche abstimmen.
- Pflanzenschutzmittelkanister unmittelbar nach der Entleerung reinigen und das Waschwasser in die Spritzbrühe geben. Gereinigte Behältnisse über Altstoffsammelzentrum entsorgen.
- Für den Fall des Verschüttens von Pflanzenschutzmitteln oder des Überlaufens des Tanks leere Plastiksäcke, Schaufel und Bindemittel bereithalten.
- Technische Restmengen 1:10 verdünnt auf behandelte Fläche ausbringen und den Vorgang mindestens zweimal durchführen.
- Regelmäßige Innen- und Außenreinigung des Pflanzenschutzgerätes auf bewachsenem Boden, am besten auf der Behandlungsfläche.
- Ungereinigte Pflanzenschutzgeräte unter Dach abstellen, damit bei Regen keine Pflanzenschutzmittelreste abgewaschen werden.