03.12.2019 |
von DI Melanie Haslauer
Bienenvölker bis 31. Dezember melden
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.12.03%2F157540512084356.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2019.12.03/157540512084356.jpg?m=MjA0LDM2Mw%3D%3D&_=1575405122)
Die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (TKZVO 2009) sieht vor, dass alle Imkerinnen und Imker die Anzahl der insgesamt betreuten Bienenvölker im Frühjahr und im Herbst ausschließlich online über das Veterinärinformationssystem (VIS) melden. Der Herbststichtag ist am 31. Oktober, zu melden ist bis spätestens 31. Dezember.
Viele Imkervereine und Ortsgruppen des NÖ Imkerverbandes helfen ihren Mitgliedern bei der Meldung. Die einzutragende Völkeranzahl ist die Summe für den gesamten Betrieb - unabhängig ob Jung-, Wirtschafts- oder Zuchtvolk -, und muss nicht für jeden Bienenstand extra erfolgen.
Die VIS-Meldung erleichtert die Seuchenbekämpfung und die Lukrierung von Imkereifördermitteln auf EU-Ebene. Bei verabsäumter Stichtagsmeldung begeht man eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 4.360 Euro geahndet werden kann.
Für Neueinsteiger besteht ab der Haltung des ersten Bienenvolkes eine Registrierungspflicht. Die Meldung ist innerhalb von sieben Tagen bei der BH, der Ortsgruppe oder online über ein Imkereiregistrierungsformular nötig. Im VIS werden die Stammdaten eingetragen und die Bienenstände einzeln verortet. Jede Änderung, Neuaufnahme und Aufgabe eines Bienenstandes ist ebenfalls innerhalb von sieben Tagen im VIS einzutragen.
Weitere Informationen rund um die Imkerei sind in der 80-seitigen Online-Broschüre "Imkerei in Niederösterreich“ der LK NÖ zu finden. Ein gedrucktes Exemplar kann man um 10 Euro per E-Mail an leo.kirchmaier@lk-noe.at bestellen.
Weitere Informationen rund um die Imkerei sind in der 80-seitigen Online-Broschüre "Imkerei in Niederösterreich“ der LK NÖ zu finden. Ein gedrucktes Exemplar kann man um 10 Euro per E-Mail an leo.kirchmaier@lk-noe.at bestellen.