03.01.2017 |
von DI DI Leo Kirchmaier
Bienenstände registrieren
Bis Jahresende 2016 wurden alle Imker mit ihren Stammdaten im VIS erfasst. Nach Versendung der VIS Zugriffsdaten für das Online-System steht nun die laufende Meldepflicht der Bienenstandorte und der Stichtagserhebungen an. Je nach gewähltem Meldeweg stehen den Ortsgruppenmeldern oder den Selbstmeldern dann 30 Tage für die Verortung der Bienenstände zur Verfügung.
Wie funktioniert Verortung von Bienenständen im VIS?
Für jeden Standort sind das Beginndatum und die Koordinaten mithilfe eines Kartenausschnitts im VIS anzugeben. Standorte kann man optional durch das Eintragen eines Enddatums - vorübergehend oder dauerhaft - deaktivieren. Wird ein Standort dauerhaft geschlossen, muss man ein Enddatum eintragen. Standorte, die man regelmäßig mit Bienenstöcken beschickt, können als Standorte im VIS aktiv bleiben und müssen nicht das tatsächliche Zugangsdatum oder Abgangsdatum der Wanderbienenstöcke wiedergeben. Im VIS werden beim Imker alle zugehörigen Bienenstandorte angezeigt.
Laufende Stichtagserhebung
Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke – unabhängig ob Jungvölker, Wirtschaftsvölker oder Zuchtvölker – im VIS eingetragen werden. Die Stichtage sind 30. April und 31. Oktober.
Bienenstände kennzeichnen
Neu ist, dass man seit 1. Jänner 2017 alle Bienenstände zusätzlich zu den Bestimmungen gemäß NÖ Bienenzuchtgesetz an gut sichtbarer Stelle mit der VIS-Registrierungsnummer dauerhaft kennzeichnen muss.
Registrierte Imker gefördert
Ab 2017 ist für den Erhalt einer Imkereiförderung eine Registrierungsbestätigung erforderlich. Dazu wird aus dem VIS ein Ausdruck mit den relevanten Daten möglich sein.
Weitere Informationen für Imker www.statistik.at.
Wie funktioniert Verortung von Bienenständen im VIS?
Für jeden Standort sind das Beginndatum und die Koordinaten mithilfe eines Kartenausschnitts im VIS anzugeben. Standorte kann man optional durch das Eintragen eines Enddatums - vorübergehend oder dauerhaft - deaktivieren. Wird ein Standort dauerhaft geschlossen, muss man ein Enddatum eintragen. Standorte, die man regelmäßig mit Bienenstöcken beschickt, können als Standorte im VIS aktiv bleiben und müssen nicht das tatsächliche Zugangsdatum oder Abgangsdatum der Wanderbienenstöcke wiedergeben. Im VIS werden beim Imker alle zugehörigen Bienenstandorte angezeigt.
Laufende Stichtagserhebung
Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke – unabhängig ob Jungvölker, Wirtschaftsvölker oder Zuchtvölker – im VIS eingetragen werden. Die Stichtage sind 30. April und 31. Oktober.
Bienenstände kennzeichnen
Neu ist, dass man seit 1. Jänner 2017 alle Bienenstände zusätzlich zu den Bestimmungen gemäß NÖ Bienenzuchtgesetz an gut sichtbarer Stelle mit der VIS-Registrierungsnummer dauerhaft kennzeichnen muss.
Registrierte Imker gefördert
Ab 2017 ist für den Erhalt einer Imkereiförderung eine Registrierungsbestätigung erforderlich. Dazu wird aus dem VIS ein Ausdruck mit den relevanten Daten möglich sein.
Weitere Informationen für Imker www.statistik.at.
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