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15.01.2021 | von Anita Wohlgenannt
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Ammoniakverluste minimieren

Gemäß EU-NEC-Richtlinie muss Österreich bis 2030 zwölf Prozent der Ammoniak-Emissionen reduzieren.

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Schleppschuhverteiler am Traktor im überbetrieblichen Einsatz. Die Gülle wird mit einem Schlauch zugeleitet. © LK Vbg.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Die Kammer kommt in die Region“ sprach diese Woche Ing. Christian Meusburger über Möglichkeiten der Reduzierung der Ammoniak (NH3)-Emission. Er bezog sich dabei auf den nachstehenden Bericht von DI Franz Xaver Hölzl der LK OÖ. Die Ammoniak-Verluste bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern stellen mit 40 Prozent Anteil an den NH3-Gesamt-Emissionen und mit 45 Prozent Anteil an den NH3-Verlusten aus der Wirtschaftsdüngerkette (Stall-Lager-Ausbringung) die Haupt-Emissionsquelle dar. Die Betrachtung der Ammoniakverluste über die gesamte Wirtschaftsdüngerkette ist von zentraler Bedeutung. Werden im Stall und am Lager die Verlustpfade minimiert, sollte dies zu einem höheren Stickstoffgehalt in der Gülle führen. Wird nun dieser höhere Stickstoffgehalt nicht optimiert (bodennah, verdünnt, optimaler Zeitpunkt) ausgebracht, sind höhere Ammoniakverluste zu erwarten und der ganze Minderungseffekt im Stall und am Lager verpufft bei der Ausbringung ohne Wirkung. Daher führt in der gesamten Wirkungskette an einer optimierten Ausbringung kein Weg vorbei! Folgende Ausbringungstechniken können NH3-Emissionen reduzieren: Als wirkungsvolle Reduktionsmaßnahme wird die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle, Jauche) mittels Schleppschlauch, Schleppschuh oder Injektion gesehen. Damit lassen sich die NH3-Verluste bei der Ausbringung – gegenüber den derzeit noch hauptsächlich verwendeten Breitverteilern – um bis zu 80 Prozent verringern.

 
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Schmalere und leichtere Verteilergestänge können auf die meisten bestehenden Güllefässer nachgerüstet werden. © LK Vbg.

Schleppschlauch

30 Prozent Reduktion – Die Gülle wird auf den Boden von Grün- oder Ackerland mittels einer Reihe von flexiblen Schläuchen im Abstand von ca. 25 cm bandförmig abgelegt. Die Applikation zwischen den Reihen von wachsenden Beständen (z.B. Mais, Getreide, Raps) ist ebenfalls möglich (Empfehlung primär auf Ackerflächen).
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Der Maschinenring vermittelt Güllefässer mit Schleppschuhverteiler. © LK Vbg.

Schleppschuh

50 Prozent Reduktion – Wie beim Schleppschlauch wird Gülle über Schläuche geleitet, die in einem Metall-„Schuh“ enden. Dieser gleitet auf der Bodenoberfläche und teilt dabei den Pflanzenbestand, sodass ein großer Teil der Gülle direkt auf die Bodenoberfläche und nicht auf die Pflanzen abgelegt wird. Der Nachteil dieser Technik liegt in erheblich höheren Kosten und einem höheren Gewicht des Güllefasses durch die zusätzliche Verteiltechnik, was bei ungünstigen Verhältnissen die Gefahr von Bodenverdichtung erhöht. Gülleverschlauchung mit bodennaher Ausbringtechnik könnte diese Problematik bei geeigneten Betriebsstrukturen (Arrondierung) weitgehend lösen. Darüber hinaus können mit Gülleverschlauchung auch Flächen mit größerer Hangneigung gedüngt werden. Gülle sollte dünnflüssig (TM-Gehalt unter fünf Prozent) in kleinen Gaben (weniger als 25 m³/ha) zum Einsatz kommen. Dabei muss die Befahrbarkeit des Bodens (Feuchtegehalt, Reifendruck) gegeben sein, ansonsten führen Fahrspuren zu Bodenverdichtungen und Unebenheiten, die das Verschmutzungsrisiko erhöhen. Der feste organische Anteil der Gülle bleibt in unmittelbarer Bodennähe. Damit wird bei einer empfohlenen Schnitthöhe von mindestens sieben Zentimeter beim Folgeaufwuchs und bei optimaler Ernte-Geräteeinstellung das Futterverschmutzungsrisiko minimiert. Liegen am Rinderbetrieb Dünngüllen vor, sind diese auch für verbesserte bodennahe streifenförmige Ausbringungstechniken tauglich. Dabei stellt sich zunehmend die Schleppschuhtechnik als die bestgeeignetste in wachsende Bestände dar. Denn bei der Ausbringung mittels Prallteller ist es unabdingbar, dass die Gülleausbringung unmittelbar nach jedem Schnitt erfolgt, um diese auf den Boden und nicht auf die Pflanzen zu bringen. Dies stellt für viele Milchviehbetriebe häufig eine extreme Arbeitsspitze dar, überhaupt dann, wenn die Witterung nicht passt. Und diese passt oftmals nicht: bei feuchten Bodenverhältnissen weist die schwere Gülletechnik ein besonders hohes Verdichtungsrisiko auf und sonnige Wetterphasen sind aufgrund des hohen Emissionsrisikos ungeeignet. Die Gülleausbringung mittels Schleppschuh kann gerade diese Arbeitsspitze („Ladewagen ab – Güllefass an“) erheblich reduzieren. Denn man kann mit der Gülleausbringung solange zuwarten, bis sich ein geeigneter Termin ergibt. Dabei sollte der Grünland- bzw. Feldfutteraufwuchs mindestens zehn bis 15 cm angewachsen sein. Der Schleppschuh gleitet auf der Bodenoberfläche und teilt dabei den Pflanzenbestand, sodass ein großer Teil der Gülle direkt auf die Bodenoberfläche und nicht auf die Pflanzen abgelegt wird. Einige Techniken sind so konstruiert, dass durch den Anpressdruck ein flacher Schlitz gezogen wird, um die rasche Infiltration der flüssigen Phase der Gülle in den Boden zu erleichtern. Gleichzeitig wird durch die beschattende Wirkung des sich nach der Ausbringung wieder schließenden Bestandes die Emissionsaktivität der Gülle zusätzlich reduziert. Damit kann der schnellwirksame Ammonium-Stickstoff optimal in Ertrag mit einem höchstmöglichen Rohproteingehalt umgesetzt werden.

Injektoren

80 Prozent Reduktion –  Durch die Platzierung der Gülle unter die Bodenoberfläche mittels Injektoren können NH3-Emissionen reduziert werden, da die Kontaktfläche der Gülle mit der Luft verkleinert und die Infiltration der Gülle in den Boden verbessert wird. Ihre Reduktionswirkung ist im Allgemeinen größer als die von bandförmigen Ausbringtechniken, allerdings ist diese Technik für schwere und tonreiche Böden nur eingeschränkt geeignet. Die in manchen europäischen Ländern forcierte Schlitzdrilltechnik bzw. die Gülle(tiefen)injektion könnte zwar zu einer noch stärkeren Reduktion der NH3-Emissionen beitragen, die damit einhergehenden höheren Maschinengewichte, geringeren Arbeitsbreiten können allerdings vermehrt zu Spurschäden und Bodenverdichtung führen, was in weiterer Folge zur Bildung und zum Ausstoß von Lachgas führt. Lachgas zählt wiederum zu den treibhausrelevanten Gasen mit einer sehr hohen CO2-äquivalenten Wirkung. Unter Berücksichtigung der Emission und Futterverschmutzung ist die Gülle-Injektionstechnik bzw. -Schlitztechnik zwar die beste Variante. Diese hat aber aufgrund der geringeren Arbeitsbreite, der noch höheren Gewichte (Verdichtungsrisiko, Lachgas), der Narbenschädigung und der höheren Kosten gewisse Nachteile, sodass die Gülleinjektion sehr wohl auf Ackerflächen, aber nicht auf Grünland und Feldfutter prioritär empfohlen wird. In den letzten Jahren werden vermehrt Schwenkverteiler eingesetzt, die die Gülle großtropfig ausbringen. Leider konnte von Gumpenstein in Versuchen bei großtropfiger Ausbringtechnik kein Minderungspotenzial der NH3-Verluste nachgewiesen werden. In Österreich werden aktuell durch die ÖPUL 2015-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle“ nachweisbar ca. drei Millionen m³ flüssiger Wirtschaftsdünger bodennah ausgebracht. Laut Schätzungen fallen in Österreich ca. 25 Millionen m³ flüssige Wirtschaftsdünger an. Um die Vorgaben der NEC-Richtlinie zu erreichen, sollten erhebliche Anstrengungen unternommen werden, die aktuell nachweislich bodennah ausgebrachten Güllemengen mindestens zu verdoppeln, optimalerweise zu vervierfachen! Laut dem Umweltbundesamt wird aufgrund des hohen Anteils der im Berggebiet liegenden steilen Flächen ungefähr 40 Prozent der anfallenden Gülle als theoretisch bodennah ausbringbares Potenzial geschätzt. Daher wird in der kommenden Förderperiode anzudenken sein, diese bestehende ÖPUL-Maßnahme an die neuen Herausforderungen anzupassen. Einerseits sollte die Abgeltung für bodennahe Ausbringung mittels Schleppschlauch zumindest an die gestiegenen Kosten angepasst bzw. merkbar erhöht werden, für die bodennahe Ausbringung mittels Schleppschuh bedeutend höher und für die Gülleinjektion noch höher dotiert werden. Um generell den Einstieg in die Maßnahme zu erleichtern, sollte andererseits die Auflage, dass mindestens 50 Prozent der am Betrieb anfallenden Güllemenge bodennah auszubringen ist, auf 30 Prozent gesenkt werden. Von essenzieller Bedeutung ist aber, dass die Mengenobergrenzen pro Hektar für Grünland und Feldfutter von 30 m³ auf etwa 80 m³ pro Hektar und Jahr (das entspricht vier Schnitten zu je 15 bis 20 m³/ha unter Berücksichtigung der gewünschten Verdünnung) und auf Ackerflächen von 30 m³ auf zumindest 50 m³ Gülle pro Hektar und Jahr erhöht werden. Wenn Betriebe aktuell Investitionen in ein neues Güllefass überlegen, sollte jedenfalls berücksichtigt werden, dass die herkömmliche Breitverteilung – mit Ausnahme von Steillagen – nicht die Technik der Zukunft ist. Sofern nicht bereits jetzt in bodennahe Ausbringtechnik investiert wird, sollte das Fass zumindest mit entsprechender Technik nachrüstbar sein. Darüber hinaus wird aktuell mit Nachdruck versucht, dass bei der Maßnahme „bodennahe Ausbringung“ der Einstiegsstopp vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission in den Verlängerungsjahren 2021 und 2022 aufgehoben wird.

Gülleverdünnung

Die Gülleverdünnung ist eine wirksame Maßnahme, um Ammoniakverluste zu reduzieren. Es wird aber erst ab einem Verdünnungsfaktor von mind. 1 : 1 eine Minderung von 30 Prozent angerechnet. Dieser hohe Verdünnungsgrad ist bei vielen Betrieben aufgrund der Feld-Hof-Entfernung aus Kostengründen nicht erreichbar.

Gülleseparierung

Gerade bei den häufig zu dickflüssigen Rindergüllen kann neben der Verdünnung die Separierung eine Maßnahme darstellen, um geringere Trockensubstanzgehalte zu erhalten und so die bodennahe streifenförmige Ausbringung möglichst störungsfrei zu ermöglichen. Der einzelbetriebliche und der gemeinschaftliche Erwerb von Gülleseparatoren ist förderbar. Zusätzliche Fördermöglichkeiten (ev. nach Kubikmetern oder Einsatzstunden) sind anzudenken.

Investitionsförderung

Im Rahmen der LE Maßnahme 4.1.1 landwirtschaftliche Investitionsförderung ist die bodennahe Gülleverteiltechnik (Schleppschuh, Schleppschlauch, etc.) mit 20 Prozent der Nettokosten förderbar. Derzeit wird darüber diskutiert, diese Investitionsförderung von 20 auf 40 Prozent zu erhöhen. Nicht förderbar ist das Güllefass selbst, lediglich der Verteileraufbau fällt unter diese Förderschiene. Der Investitionszuschuss ist bei der Abteilung Va, Landwirtschaft und ländlicher Raum zu beantragen. Wichtig: die Förderabwicklung muss VOR dem Kauf erfolgen! Im Rahmen der Covid-19 Investitionsförderung ist für jene Projekte die bis zum 28. Februar 2021 erste Maßnahmen setzen eine zusätzliche Investitionsförderung möglich. Diese beträgt sieben bzw. für Ökologisierungmaßnahmen 14 Prozent. Grundsätzlich fällt die bodennahe Gülleausbringung unter die Ökologisierung mit 14 Prozent, es gibt jedoch noch einige offene Fragen zur Umsetzung. Das Fass ist hier im Gegensatz zur LE Förderschiene aber jedenfalls mit zumindest sieben Prozent förderbar.

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