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16.03.2023 | von DI Hubert Köppl

Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 5/2023

Raps – Rüsslerflug

Gelbschalenfänge.jpg
Gelbschalenfänge © LK OÖ/Köppl
Bei wärmeren Temperaturen könnten vermehrt Raps-Stängelrüssler zufliegen – bisher war die Aktivität eher gering. Die Gelbschalen sollen regelmäßig kontrolliert werden. Werden die Schadschwellen überschritten (v.a. beim Großen Rapsstängelrüssler 5 Käfer innerhalb von drei Tagen, beim Gefleckten Kohltriebrüssler 15 Käfer) soll mit der Behandlung nicht mehr zugewartet werden.

Laut Prognose auf www.warndienst.at sind die Großen Rapsstängelrüssler bereits in Eilage.
Nähere Hinweise zum Warndienst, zur Bekämpfung und zur Unterscheidung der Käfer erhalten sie in der Aussendung Nr. 2.

Raps Unkrautbekämpfung

Die warmen Tage sollen zu einer eventuell notwendigen Korrektur v.a. gegen Kamille genutzt werden. Die Hüllblätter müssen die Knospen noch dicht umschließen. Nähere Infos dazu gibt es in der letzten Aussendung.
Raps-Kamille nach dem Winter.jpg
Raps-Kamille nach dem Winter © LK OÖ/Köppl

Unkrautbekämpfung Getreide

Wintergerste
Auch im Herbst behandelte Bestände sind auf ev. vorhandenes Unkraut zu kontrollieren.
Insbesondere auf Standorten mit hohem Ackerfuchsschwanzgrasdruck könnte eine Korrektur
notwendig werden – mit einer Behandlung darf nicht mehr zugewartet werden. Bei kühlen Temperaturen steht Axial Komplett (1,3 l/ha), welches jedoch Schwächen bei Ehrenpreis und Taubnessel besitzt oder das reine Gräserprodukt Axial 50 (1,2 l/ha) zur Verfügung. Bei einer breiteren Verunkrautung kann auch eine Kombination aus 1,2 l/ha Axial 50 mit 70 g/ha Biathlon 4D und 1 l/ha erfolgen.

Wurde keine Herbstunkrautbekämpfung durchgeführt, so besteht mit einer Mischung aus 0,8
kg/ha Artist (sehr gut gegen bereits üppige Ehrenpreis-Arten, Vogelmiere, Rote Taubnessel)
und 120 ml/ha Sekator OD eine breite Wirkung. Diese Kombination erfasst auch Windhalm,
welcher gegen ALS-Hemmer (gräseraktive Sulfonylharnstoffe wie Husar OD, Concert SX,
etc.) resistent ist. Für eine optimale Gräserwirkung ist jedoch für Artist eine Bodendurch-
feuchtung notwendig. Windhalm wird auch durch 2 l/ha Lentipur 500 erfasst – auch hier sind
feuchte Bodenverhältnisse ideal - gegen breitblättrige Unkräuter können z.B. 70 g/ha Biath-
lon 4D + 0,5 l/ha Dash beigemengt werden, mögliche Mischpartner zu Lentipur 500 sind auch 50 g/ha Pointer Plus, 25 g/ha Saracen Max + 30 g/ha Aim 40 WG oder 60 g/ha Flame Duo + 30 g/ha Aim 40 WG.
Leichte Nachtfröste bis – 3 °C beeinträchtigen die Wirkung der genannten Herbizide nicht.
Klettenlabkraut, Kamille, Disteln, Ampfer können auch bis ins Fahnenblattstadium noch kor-
rigiert werden.
 
Ackerfuchsschwanzgras neu.jpg
Ackerfuchsschwanzgras © LK OÖ/Köppl
Winterweizen, Triticale
Hier besteht aktuell nur bei sehr früh gesäten Beständen schon Handlungsbedarf. In vielen
Fällen wird erst bei wärmeren Temperaturen und Sonneneinstrahlung das Unkraut auflaufen. Auf Ackerfuchsschwanzgras-Standorten ist bei Vorhandensein des Ungrases mit einer Behandlung aber nicht mehr zuzuwarten. Hier könnte jetzt eine Gräserbekämpfung mit z.B. 1,2 l/ha Axial 50 oder 1,8 l/ha Avoxa erfolgen und in späterer Folge dann gezielt eine Bekämpfung der breitblättrigen Unkräuter durchgeführt werden. Bei einer breiten Verunkrautung könnte auch jetzt schon z.B. mit 1,8 l/ha Avoxa in Kombination mit 40 g/ha Pointer Plus, 220 g/ha Broadway oder Mischungen mit 1 l/ha Atlantis OD gearbeitet werden. Beim neuen Biathlon-Weizenpack (53 g/ha Biathlon 4D + 0,75 l/ha Dash) muss die Altivate-Menge von 150 g/ha auf 250 g/ha erhöht werden.
Kümmelverunkrautung mit Kamille (Mitte).jpg
Kümmelverunkrautung mit Kamille (Mitte) © LK OÖ/Köppl
Kümmel
Auch heuer wurde wieder Lentipur 500 per Notfallzulassung in Kümmel (zusätzlich in Koriander, Fenchel, Anis, Dille) mit 2 l/ha v.a. gegen Kamille vom 15.3. bis 15.5.2022 zugelassen. Eine gute Wirkung ist jedoch nur bei kleinen Kamillepflanzen und feuchten Bodenverhältnissen zu erwarten.
Ackerbohne, Erbse, Lupine
In Ackerbohne, Erbse und Lupine können hauptsächlich Vorauflaufprodukte eingesetzt werden. Tabelle siehe Download. Dazu soll die Kornablage bei Erbse mindestens 3 bis 4 cm tief erfolgen, bei Ackerbohne eher 5 bis 6 cm. Der Herbizideinsatz ist unmittelbar nach dem Anbau durchzuführen, es darf kein Spritznebel zum Keimling gelangen. Feuchte Anbauverhältnisse erhöhen die Wirkungssicherheit bei Bodenherbiziden. Im Nachauflaufverfahren wird wahrscheinlich heuer in Ackerbohne und Erbse wieder Pulsar Plus (nicht mehr Pulsar 40!) als Notfallzulassung auf den Markt kommen. In Erbse gibt es zusätzlich Butoxone (hieß früher Tropotox), das Wirkungsspektrum ist eher eingeschränkt, deshalb werden diese Produkte hauptsächlich bei Vorhandensein von Wurzelunkräutern empfohlen.
Sitzstange für Raubvögel.png
Sitzstange für Raubvögel © LK OÖ/Köppl

Feldmäuse

In Regionen, wo es im Winter wenig geregnet haben sich Feldmäuse stärker ausgebreitet. Das Aufstellen von Sitzstangen für Raubvögel ist eine erprobte Möglich, die Population zu dezimieren. Werden Feldmausköder (z.B. Ratron Giftweizen) ausgebracht, so müssen die Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z.B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.

Abstände zu Oberflächengewässern – GLÖZ 4 –Pufferstreifen

Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die direkt an Gewässer angrenzen, gilt, dass bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (und auch Düngemitteln gemäß NAPV-Nitrat-AktionsProgramm-Verordnung) ausgehend von der Böschungsoberkante ein Abstand von 3 m zu Gewässern einzuhalten ist. Das trifft auch auf Pflanzenschutzmittel zu, bei denen laut Zulassung ein geringerer Abstand zu Oberflächengewässern möglich wäre. Dieser Abstand ist auch bei Winterungen einzuhalten, die im Herbst 2022 bis zur Böschungsoberkante angebaut wurden und bei denen jetzt im Frühjahr 2023 Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Bach Gewässer Abstände.png
Bach Gewässer Abstände © LK OÖ/Köppl
Die Regelung bezüglich Pflanzenschutz gilt nur für Betriebe, die einen Mehrfachantrag gestellt haben.
Zusätzlich ist bei Gewässern, die laut nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan eine Zielverfehlung aufgrund von stofflicher Belastung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie aufweisen (ab Stufe 3 „mäßig“), auf einer Breite von mindestens 10 m zu stehenden Gewässern und mindestens 5 m zu Fließgewässern ein dauerhaft bewachsener Pufferstreifen anzulegen, auf welchem keine Bodenbearbeitung (ausgenommen das Neuanlegen des Pufferstreifen), keine Ausbringungen von Dünge- und Pflanzenschutzmittel und kein Umbruch von Dauergrünland vorgenommen werden darf.

Informationen zu den Oberflächengewässern bei denen ein Pufferstreifen anzulegen ist, findet man im –Agraratlas (https://agraratlas.inspire.gv.at).

Nachzulesen sind die Bestimmungen auch im AMA-Merkblatt – Konditionalität ab Seite 56
Pflanzenschutzbestimmungen.

Downloads zum Thema

  • Herbizide in Ackerbohne PDF 10,05 kB
  • Herbizide in Erbse PDF 10,30 kB
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