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28.02.2023 | von Hubert Köppl

Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 3/2023

Informationen zu Raps und Glyphosateinsatz.

Raps-Großer Rapsstängelrüssler.jpg
Raps-Großer Rapsstängelrüssler © LK OÖ/Köppl

Raps - erster Rüsslerflug vom 18. bis 22. Februar

Der Flug der Rapsstängelrüssler war bisher sehr unterschiedlich. Vereinzelt gab es ein stärkeres Auftreten der Gefleckten Kohltriebrüssler. Auf wenigen Monitoringstandorten - abrufbar auf www.warndienst.at - wurden auch schon mehr als 15 Käfer pro Gelbschale gefangen. Laut neuem Prognosemodell sind aber die Käfer nach Auswertung aller Daten noch bei keiner Wetterstation in Eilage. Es wird daher erst bei deutlichem Überschreiten der Schadensschwellen und prognostizierter Eiablage eine Behandlung empfohlen. Der Gefleckte Kohltriebrüssler legt erst nach ein bis zwei Wochen Eier ab, beim Großen Rapsstängelrüssler kann dies deutlich früher sein.
Die Gelbschale ist bei Temperaturen über 10°C weiterhin regelmäßig zu kontrollieren.

Nähere Hinweise zum Warndienst und zur Bekämpfung erhalten sie in der letzten Aussendung.
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© lkwarndienst
Heuer gibt es neben den bekannten Monitoring auch eine Prognose für die Rapsschädlinge

Glyphosateinsatz

Die teilweise doch sehr tiefen Temperaturen haben heuer zu einem vollständigen Abfrieren der Zwischenfrüchte geführt. Lediglich sehr kleine Pflanzen, die unter einer Schneedecke waren, sind nicht abgefroren. Auch in der neuen Förderperiode gibt es keine Änderung zu den in der Vergangenheit geltenden Regeln für einen Glyphosateinsatz.

Die Anwendung von glyphosathältigen Produkten zum Abwelken von eventuell auch vorhandenen Unkräutern darf nur erfolgen, wenn die Begrünung zuvor "mechanisch beseitigt" wurde (Häckseln, Walzen oder ein Einsatz von anderen Bodenbearbeitungsgeräten), wobei der Frost auch als eine mechanische Beseitigung gilt.
 
Generell soll der Einsatz von glyphosathältigen Produkten sehr sparsam erfolgen. Vor Zuckerrübe und vor anderen Kulturen, wo nach dem Anbau sehr wenige Produkte zur Verfügung stehen oder die vorhandenen Produkte große Unkrautpflanzen nicht mehr erfassen, wird in manchen Fällen ein Abwelken der vorhandenen Unkräuter oder der gut entwickelten Pflanzen der Vorkultur notwendig werden (Ausfall Raps, Ausfall Gerste, große Kamillestöcke). Wo Conviso-Rübe angebaut wird, erfasst das Nachauflaufherbizid Conviso One auch leicht größere Unkräuter und nicht abgefrostete Zwischenfrüchte. In Mais ist die Herbizidpalette relativ groß, so dass mit den vorhandenen Produkten die Unkrautpalette gut erfasst werden kann.
Zwischenfrucht abgefrostet - aber massive Verungrasung mit Ausfallgetreide und anderen Gräsern.jpg
Zwischenfrucht abgefrostet - aber massive Verungrasung mit Ausfallgetreide und anderen Gräsern © LK OÖ/Köppl
Von der fachlichen Seite ist zu sagen, dass ein Glyphosateinsatz möglich ist, sobald die Nachtemperaturen nicht mehr unter -3 °C fallen, warme Tage in Aussicht sind und die Unkräuter wieder aktiv zu wachsen beginnen. Folgt dem Einsatz eine längere kühle Phase mit Nachtfrösten, so tritt der Absterbeprozess der Unkräuter relativ langsam ein. Das letzte Jahr hat gezeigt, dass bei einer längeren Frostphase mit Nachttemperaturen unter -3°C die Wirksamkeit nicht zufriedenstellend war. Hier soll mit dem Einsatz noch zugewartet werden.

Wichtig ist eine 2%ige Ausbringung, d.h. bei z.B. 2 bis 3 l/ha Produkt in 150 bis maximal 200 l/ha Wasser. Verbessert wird die Wirkung v.a. bei kostengünstigen Produkten durch die Beimengung eines Netzmittels. Eine Bodenbearbeitung kann bei kleiner Verunkrautung je nach Witterung nach zwei bis fünf Tagen erfolgen, Wurzelunkräuter wie Quecke werden erst nach zehn bis 14 Tagen nachhaltig geschädigt. Produkte wie z.B. Roundup Powerflex (3,75 l/ha) können auch bis zu fünf Tage nach der Saat angewendet werden.
 
Befinden sich blühende Unkräuter im Bestand, so wird dringend empfohlen, die Ausbringung außerhalb der Bienenflugzeit erfolgen.
 
Achtung: Zulassungsumfang der glyphosatehältigen Produkte beachten!
 
Im letzten Jahr wurden viele Indikationen von glyphosatehältigen Produkten geändert, deshalb ist beim Einsatz auf die genaue Zulassung (Aufwandmengen, Indikationen) zu achten (z.B. Barbarian Super). Clinic Free hat jetzt wieder viele Zulassungen zurückerhalten. Im download finden sie eine Tabelle, wo die aktuelle Situation zusammengefasst wurde.
Der Wirkstoff Glyphosat ist in der EU bis 15.Dezember 2023 zugelassen, die Mitgliedstaaten werden im Herbst über den bereits gestellten Antrag der Zulassungsinhaber für die Verlängerung entscheiden.
 
Abdrift auf Nachbarflächen oder Straßen- bzw. Wegränder oder Abschwemmung in Oberflächengewässer ist unbedingt zu vermeiden!

Downloads zum Thema

  • Anwendungsauflagen glyphosathältige Herbizide PDF 274,56 kB
  • AMA informiert über Umbruch von Zwischenfrüchten PDF 191,14 kB
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Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 4/2023

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