26.02.2021 |
von Dl Bernhard Jenny
Abgabesprechtage für MFA starten
Jeder Landwirt erhält eine persönliche Einladung zu einem Abgabesprechtag.
Antragstellung erfolgt online
Wie im Vorjahr erfolgt auch die Antragstellung des Mehrfachantrages Flächen 2021 wieder als grafischer Online-Antrag im Internetportal der AMA. Eine telefonische Antragstellung, wie im letzten Jahr bedingt durch die Verhängung eines harten Lockdown, ist für heuer nicht mehr vorgesehen. Jeder Landwirt erhält von der Agrarmarkt Austria Hilfsunterlagen wie Flächenliste, Tierliste und Erläuterungsblätter der beantragten ÖPUL-Maßnahmen per Post oder digital im eAMA zugestellt. Diese dienen nur zur optimalen Vorbereitung auf die Antragstellung und sind nicht zur Abgabe bestimmt. Der Mehrfachantrag Flächen muss spätestens am Montag, 17. Mai 2021 abgesendet werden. Verspätete Anträge (vom 18. Mai bis 9. Juni) haben eine Kürzung des Auszahlungsbetrages zur Folge. Anträge nach dem 9. Juni können nicht für die Auszahlung berücksichtigt werden. Betriebe, die heuer erstmals einen Mehrfachantrag Flächen stellen wollen und keine AMA Unterlagen erhalten haben, sollen sich mit der Landwirtschaftskammer in Verbindung setzen. Obwohl jeder Landwirt den Mehrfachantrag selbstständig online von zuhause aus stellen kann, empfiehlt sich die Hilfestellung der Landwirtschaftskammer vor Ort in Anspruch zu nehmen. Alle Flächenangaben wie zum Beispiel Schlagnutzungen müssen im Invekos-GIS der AMA lagegenau mit den entsprechenden Prämiencodes eingezeichnet werden. Mit dem Mehrfachantrag werden die Prämienbereiche Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL), Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AZ), Direktzahlungen (DZ) sowie die Umweltbeihilfe Land Vorarlberg beantragt und die korrekte Antragstellung ist dementsprechend wichtig. Jeder Landwirt erhält eine persönliche Einladung zu einem Abgabesprechtag. Diesen bitten wir unter Einhaltung der Covid-19-Schutzmaßnahmen (FFP2-Maske …) genau einzuhalten.
Bewirtschafterwechsel vor MFA-Abgabe
Da bei der Onlineerfassung die Bewirtschafter- bzw. Betriebsdaten korrekt sein müssen, muss ein geplanter Bewirtschafterwechsel mindestens drei Wochen vor MFA-Abgabe durchgeführt werden. Deshalb sollen allfällige Bewirtschafterwechsel frühzeitig bei der Landwirtschaftskammer angezeigt werden. Eine Online-Antragstellung ist nur möglich, wenn der richtige Bewirtschafter im eAMA aufscheint.
Vollmacht des Antragstellers vorlegen
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsangaben ist ausnahmslos der Antragsteller mit seiner Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung verantwortlich. Unterschreibt der Antragsteller die Verpflichtungserklärung auf dem Gemeindesprechtag nicht selbst, ist unbedingt eine vom Antragsteller unterfertigte Vollmacht vorzulegen. Bestehende Vollmachten, die bisher der AMA vorgelegt wurden behalten ihre Gültigkeit. Vorlagen einer Vollmacht sind im Internetportal der Agrarmarkt Austria abrufbar.
Übertragung Zahlungsansprüche 2021
In vielen Fällen können bei Pacht- oder Kaufgeschäften zwischen MFA 2020 auf MFA 2021 die Prämienrechte (Zahlungsansprüche der Direktzahlung) an den neuen Bewirtschafter übertragen werden. Dies muss der AMA jedoch mit einem gesonderten Antrag bis spätestens 17. Mai 2021 bekanntgegeben werden. Werden Zahlungsansprüche ohne Flächen weitergegeben, gehen ab dem heurigen Jahr 30 Prozent in die nationale Reserve.
Abfrage ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtung
Bei der MFA-Antragstellung im eAMA wird heuer erstmalig abgefragt, ob die Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von mindestens fünf Stunden innerhalb der vorgegebenen Frist für die ÖPUL-Maßnahmen „Biologische Wirtschaftsweise“ und „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ erfüllt wurde. Als Serviceleistung wird die Landwirtschaftskammer mit Einwilligung der Landwirte die Kursbestätigung bei der Antragstellung vor Ort vom Ländlichen Fortbildungsinstitut einholen.
Nähere Infos:
Dl Bernhard Jenny
T 05574/400-220
E bernhard.jenny@lk-vbg.at
Ing. Arno Giselbrecht
T 05574/400-222
E arno.giselbrecht@lk-vbg.at
Ramona Albrecht
T 05574/400-223
E ramona.albrecht@lk-vbg.at
Christine Kaufmann
T 05574/400-227
E christine.kaufmann@lk-vbg.at
T 05574/400-220
E bernhard.jenny@lk-vbg.at
Ing. Arno Giselbrecht
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Ramona Albrecht
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Christine Kaufmann
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